Sundern/Hellefeld/Meschede. „Die Errichtung eines Windparks auf der Hellefelder Höhe Mitte führt zu einer erheblichen und großräumigen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, was mit dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebiets nicht vereinbar ist. Die Voraussetzung zur Erteilung einer Ausnahme ist somit nicht gegeben.“ So steht es wörtlich in einer Beschlussvorlage (9/272) der Kreisverwaltung, die erstmals am 11. Juni im Kreisumweltausschuss und abschließend im Kreistag am 19. Juni beraten werden soll. Die Kreisverwaltung fordert die Politiker auf, die von der Stadt Sundern beantragte Entlassung, Befreiung oder Ausnahme aus dem Landschaftsschutz zumindest für die Fläche „4.2 Hellefelder Höhe Mitte“ wegen der bestehenden naturschutzfachlichen Bedenken abzulehnen. Die Vorlage beschreibt auch sofort, was das bedeuten würde: Die Entlassung, Befreiung oder Ausnahme aus dem Landschaftsschutz werde „von Seiten der Bezirksregierung Arnsberg als Grundlage zur Genehmigung des Flächennutzungsplans der Stadt Sundern gefordert. Ansonsten müsste die Stadt mit erheblichem personellen und zeitlichen Aufwand die vorliegende Planung neu ausrichten und überarbeiten mit allen damit verbundenen Konsequenzen“.
Keine Bedenken gegen Hellefelder Höhe West
Die Kreisverwaltung verweist darauf, dass die Untere Landschaftsbehörde (ULB) im Rahmen aller Beteiligungsschritte zur Ausweisung von Windkraftvorrangzonen im Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ der Stadt Sundern gegenüber der Fläche „4.2 Hellefelder Höhe Mitte“ immer erhebliche Bedenken aufgrund der besonderen Empfindlichkeit des Landschaftsbildes geäußert habe. Gegen die Ausweisung der Windvorrangzone auf der Fläche „4.1 Hellefelder Höhe West“ , der kleineren der beiden von den Sunderner Politikern beschlossenen Windkraftvorrangzonen im Stadtgebiet, bestehen aus Sicht der ULB „aufgrund der weniger exponierten Lage sowie der Vorbelastung durch eine Hochspannungstrasse“ keine Bedenken. „Eine entsprechende Befreiung kann für diese Fläche in Aussicht gestellt werden,“ so Kreisdirektor Dr. Drathen als Verfasser der Beschlussvorlage.
Kreistag könnte sich über Bedenken hinwegsetzen
Der Kreisdirektor verweist darauf, dass sich der Kreistag als Träger der Landschaftsplanung mit einer eindeutigen Aussage über die Bedenken der Unteren Landschaftsbehörde hinwegsetzen und seine Zustimmung erteilen könne. Dr. Drathen kommt allerdings zu dem Fazit. „Es wird daher empfohlen, den Antrag der Stadt Sundern für die Fläche „4.2 Hellefelder Höhe Mitte“ wegen der bestehenden naturschutzfachlichen Bedenken abzulehnen.“
Erholungsfunktion und identitätsstiftende Bedeutung
Die Vorlage verweist darauf, dass die ULB in allen Planverfahren kreisweit bisher darauf hingewiesen habe, dass die Errichtung von Windkraftanlagen auf den landschaftsbildprägenden äußeren Mittelgebirgshöhenzügen des Sauerlandes wie dem Arnsberger Wald, der Rhein-Weser-Wasserscheide und der Homert „wegen einer erheblichen und großräumigen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes“ aus Sicht der ULB als potenzielle Windkraftvorrangzonen nicht in Betracht kommen können. Auch im inneren Kreisgebiet gebe es einige markante Höhenzüge, die wichtige Horizontlinien bildeten. So habe die Hellefelder Höhe nicht nur eine besondere Bedeutung als nördliche Raumkante des „Alten Testaments“, sondern wirke auch von Arnsberg her gesehen als natürliche Horizontlinie. Auch die Hellefelder Höhe sei ein Ausschnitt der Kulturlandschaft des HSK, dessen „besondere Eigenart, ökologische und landschaftsbezogene Erholungsfunktion oder kleinräumig identitätsstiftende Bedeutung als unverträglich gegenüber der geplanten Freirauminanspruchnahme durch Windenergieanlagen eingestuft“ werde. Fazit: „Nach Auffassung des Hochsauerlandkreises eignen sich diese Flächen aufgrund ihrer naturräumlichen Vorgaben und Ausstattung und der daraus erwachsenen Bedeutung für die Landschaftspflege und die landschaftsgebundene Erholung nicht für die Windenergienutzung.“ Der Kreis fürchtet zudem, dass aus dem vorstehenden Fall ein Präzedenzfall für andere Bereiche entstehen könnte, da hier die Erhaltung der Kultur- und Erholungslandschaft im Sauerland besonders bedeutsam sei.