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Kreisverwaltung gegen Ausnahme für Windpark Hellefelder Höhe Mitte

Die von den beiden Interessengemeinschaftem aus Hellefeld und Westenfeld angefertigte Montage zeigt den Blick über Hellefeld auf die Hellefelder Höhe.
Die von den bei­den Inter­es­sen­ge­mein­schaf­ten aus Hel­le­feld und Wes­ten­feld ange­fer­tig­te Mon­ta­ge zeigt den Blick über Hel­le­feld auf die Hel­le­fel­der Höhe mit den dort mög­li­cher­wei­se ent­ste­hen­den Windkraftanlagen.

Sundern/Hellefeld/Meschede. „Die Errich­tung eines Wind­parks auf der Hel­le­fel­der Höhe Mit­te führt zu einer erheb­li­chen und groß­räu­mi­gen Beein­träch­ti­gung des Land­schafts­bil­des, was mit dem Schutz­zweck des Land­schafts­schutz­ge­biets nicht ver­ein­bar ist. Die Vor­aus­set­zung zur Ertei­lung einer Aus­nah­me ist somit nicht gege­ben.“ So steht es wört­lich in einer Beschluss­vor­la­ge (9/272) der Kreis­ver­wal­tung, die erst­mals am 11. Juni im Kreis­um­welt­aus­schuss und abschlie­ßend im Kreis­tag am 19. Juni bera­ten wer­den soll.  Die Kreis­ver­wal­tung for­dert die Poli­ti­ker auf, die von der Stadt Sun­dern bean­trag­te Ent­las­sung, Befrei­ung oder Aus­nah­me aus dem Land­schafts­schutz zumin­dest für die Flä­che „4.2 Hel­le­fel­der Höhe Mit­te“ wegen der bestehen­den natur­schutz­fach­li­chen Beden­ken abzu­leh­nen. Die Vor­la­ge beschreibt auch sofort, was das bedeu­ten wür­de: Die Ent­las­sung, Befrei­ung oder Aus­nah­me aus dem Land­schafts­schutz wer­de „von Sei­ten der Bezirks­re­gie­rung Arns­berg als Grund­la­ge zur Geneh­mi­gung des Flä­chen­nut­zungs­plans der Stadt Sun­dern gefor­dert. Ansons­ten müss­te die Stadt mit erheb­li­chem per­so­nel­len und zeit­li­chen Auf­wand die vor­lie­gen­de Pla­nung neu aus­rich­ten und über­ar­bei­ten mit allen damit ver­bun­de­nen Konsequenzen“.

Keine Bedenken gegen Hellefelder Höhe West

Logo HochsauerlandkreisDie Kreis­ver­wal­tung ver­weist dar­auf, dass die Unte­re Land­schafts­be­hör­de (ULB) im Rah­men aller Betei­li­gungs­schrit­te zur Aus­wei­sung von Wind­kraft­vor­rang­zo­nen im Teil­flä­chen­nut­zungs­plan „Wind­ener­gie“ der Stadt Sun­dern gegen­über der Flä­che „4.2 Hel­le­fel­der Höhe Mit­te“ immer erheb­li­che Beden­ken auf­grund der beson­de­ren Emp­find­lich­keit des Land­schafts­bil­des geäu­ßert habe. Gegen die Aus­wei­sung der Wind­vor­rang­zo­ne auf der Flä­che „4.1 Hel­le­fel­der Höhe West“ , der klei­ne­ren der bei­den von den Sun­derner Poli­ti­kern beschlos­se­nen Wind­kraft­vor­rang­zo­nen im Stadt­ge­biet, bestehen aus Sicht der ULB „auf­grund der weni­ger expo­nier­ten Lage sowie der Vor­be­las­tung durch eine Hoch­span­nungstras­se“ kei­ne Beden­ken. „Eine ent­spre­chen­de Befrei­ung kann für die­se Flä­che in Aus­sicht gestellt wer­den,“ so Kreis­di­rek­tor Dr. Drathen als Ver­fas­ser der Beschlussvorlage.

Kreistag könnte sich über Bedenken hinwegsetzen

Der Kreis­di­rek­tor ver­weist dar­auf, dass sich der Kreis­tag als Trä­ger der Land­schafts­pla­nung mit einer ein­deu­ti­gen Aus­sa­ge über die Beden­ken der Unte­ren Land­schafts­be­hör­de hin­weg­set­zen und sei­ne Zustim­mung ertei­len kön­ne. Dr. Drathen kommt aller­dings zu dem Fazit. „Es wird daher emp­foh­len, den Antrag der Stadt Sun­dern für die Flä­che „4.2 Hel­le­fel­der Höhe Mit­te“ wegen der bestehen­den natur­schutz­fach­li­chen Beden­ken abzulehnen.“

Erholungsfunktion und identitätsstiftende Bedeutung

Dunkle Wolken über der Hellefelder Höhe. zwei Flächen nördlich von Hellefeld und nordöstlich von Westenfeld sind als einzige Windrad-Standorte ausgewählt worden. (Foto: oe)
Dunk­le Wol­ken über der Hel­le­fel­der Höhe. Zwei Flä­chen nörd­lich von Hel­le­feld und nord­öst­lich von Wes­ten­feld hat­ten Sun­derns Poli­ti­ker im Dezem­ber 2014 als ein­zi­ge Wind­rad-Stand­or­te im Stadt­ge­biet aus­ge­wählt. (Foto: oe)

Die Vor­la­ge ver­weist dar­auf, dass die ULB in allen Plan­ver­fah­ren kreis­weit bis­her dar­auf hin­ge­wie­sen habe, dass die Errich­tung von Wind­kraft­an­la­gen auf den land­schafts­bild­prä­gen­den äuße­ren Mit­tel­ge­birgs­hö­hen­zü­gen des Sau­er­lan­des wie dem Arns­ber­ger Wald, der Rhein-Weser-Was­ser­schei­de und der Homert „wegen einer erheb­li­chen und groß­räu­mi­gen Beein­träch­ti­gung des Land­schafts­bil­des“ aus Sicht der ULB als poten­zi­el­le Wind­kraft­vor­rang­zo­nen nicht in Betracht kom­men kön­nen. Auch im inne­ren Kreis­ge­biet gebe es eini­ge mar­kan­te Höhen­zü­ge, die wich­ti­ge Hori­zont­li­ni­en bil­de­ten. So habe die Hel­le­fel­der Höhe nicht nur eine beson­de­re Bedeu­tung als nörd­li­che Raum­kan­te des „Alten Tes­ta­ments“, son­dern wir­ke auch von Arns­berg her gese­hen als natür­li­che Hori­zont­li­nie. Auch die Hel­le­fel­der Höhe sei ein Aus­schnitt der Kul­tur­land­schaft des HSK, des­sen „beson­de­re Eigen­art, öko­lo­gi­sche und land­schafts­be­zo­ge­ne Erho­lungs­funk­ti­on oder klein­räu­mig iden­ti­täts­stif­ten­de Bedeu­tung als unver­träg­lich gegen­über der geplan­ten Frei­raum­in­an­spruch­nah­me durch Wind­ener­gie­an­la­gen ein­ge­stuft“ wer­de. Fazit: „Nach Auf­fas­sung des Hoch­sauer­land­krei­ses eig­nen sich die­se Flä­chen auf­grund ihrer natur­räum­li­chen Vor­ga­ben und Aus­stat­tung und der dar­aus erwach­se­nen Bedeu­tung für die Land­schafts­pfle­ge und die land­schafts­ge­bun­de­ne Erho­lung nicht für die Wind­ener­gie­nut­zung.“ Der Kreis fürch­tet zudem, dass aus dem vor­ste­hen­den Fall ein Prä­ze­denz­fall für ande­re Berei­che ent­ste­hen könn­te, da hier die Erhal­tung der Kul­tur- und Erho­lungs­land­schaft im Sau­er­land beson­ders bedeut­sam sei.

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