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Kreisverwaltung ab Dienstag wieder eingeschränkt handlungsfähig – Geduld weiter gefragt

Kreis. Die Kreis­ver­wal­tung öff­net ab mor­gen, Diens­tag, 17. März, wie­der mit Ein­schrän­kun­gen. Besu­cher müs­sen aller­dings mit lan­gen War­te­zei­ten rech­nen. Vor­ran­gig soll­ten die Mit­ar­bei­ter des Hoch­sauer­land­krei­ses per Tele­fon oder Mail kon­tak­tiert wer­den. Die tele­fo­ni­sche Erreich­bar­keit ist in allen Dienst­stel­len sicher­ge­stellt. Hier sind die neu­en Rege­lun­gen für die Kfz-Zulas­sung, die Füh­rer­schein­stel­len und die Ausländerbehörde:

  • Zulas­sungs­stel­len
    Die Zulas­sungs­stel­len in Arns­berg und Bri­lon blei­ben geschlos­sen. Eine per­sön­li­che Vor­spra­che ist nur in Mesche­de mög­lich. Fahr­zeug­händ­ler, Zulas­sungs­diens­te und Fir­men mit meh­re­ren Zulas­sun­gen kön­nen mon­tags bis frei­tags zwi­schen 7.30 und 12 Uhr sowie von 13 bis 15 Uhr bei der Zulas­sungs­stel­le vor­spre­chen. Für alle übri­gen Kun­den ist zu den­sel­ben Uhr­zei­ten eine Vor­spra­che nur mit einem Online-Ter­min mög­lich. Die­ser kann auf der Home­page des Hoch­sauer­land­krei­ses gebucht wer­den. Sams­tags bleibt die Zulas­sungs­stel­le geschlossen.
  • Füh­rer­schein­stel­len
    Die Füh­rer­schein­stel­len in Arns­berg und Bri­lon blei­ben geschlos­sen. Eine per­sön­li­che Vor­spra­che kann nur nach vor­he­ri­ger tele­fo­ni­scher Abspra­che und auch nur in Mesche­de zu fol­gen­den Zei­ten erfol­gen: mon­tags bis frei­tags zwi­schen 7.30 und 12 Uhr sowie von 13 bis 15 Uhr. Sams­tags bleibt die Füh­rer­schein­stel­le geschlossen.
  • Auf­ent­halts- und Staats­an­ge­hö­rig­keits­reicht (Aus­län­der­be­hör­de)
    Wenn eine per­sön­li­che Vor­spra­che zwin­gend not­wen­dig sein soll­te, bit­te vor­ab Kon­takt mit dem Ansprech­part­ner auf­neh­men per Mail oder Tele­fon. Sofern die­ser nicht bekannt ist, bit­te die Tele­fon­zen­tra­le unter 0291/94–0 anru­fen. In zwin­gend not­wen­di­gen Fäl­len wird dann indi­vi­du­ell eine Vor­spra­che ermöglicht.

Andre­as Schä­fer, Lei­ter des Kri­sen­sta­bes, appel­liert an die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger: „Es ist jetzt Selbst­dis­zi­plin gefragt. Sozia­le Kon­tak­te soll­ten soweit wie mög­lich ver­mie­den wer­den, um sich selbst, aber ins­be­son­de­re auch älte­re und schwa­che Mit­men­schen zu schüt­zen.“ Öffent­li­che Räu­me, also eben­falls Kreis- oder Rat­häu­ser bei­spiels­wei­se mit ihren War­te­be­rei­chen, gel­ten als kon­ta­mi­niert. Des­halb soll­ten Besu­che dort, wenn über­haupt noch erlaubt, nur auf das abso­lut not­wen­di­ge Min­dest­maß begrenzt werden.

Besuche werden auf ein Mindestmaß begrenzt

„Es soll­ten also nur die Besu­cher kom­men, die unbe­dingt etwas zu erle­di­gen haben“, so Schä­fer wei­ter. Die Kreis­ver­wal­tung hat Ver­ständ­nis für die Anlie­gen der Bür­ger, jedoch soll­ten eini­ge es unter­las­sen, die Kreis­mit­ar­bei­ter wegen der Ent­schei­dun­gen des Kri­sen­sta­bes zu belei­di­gen und zu beschimp­fen. „Das Gemein­wohl liegt hier über dem Wohl eines Ein­zel­nen“, bit­tet Schä­fer hier um Verständnis.

Gemeinwohl hat jetzt Vorrang

Der Kri­sen­stab weist dar­auf hin, dass nach dem Erlass des Lan­des NRW, ab sofort nahe­zu alle Freizeit‑, Sport‑, Unter­hal­tungs- und Bil­dungs­an­ge­bo­te im Land ein­ge­stellt wer­den. Seit heu­te (16. März) müs­sen alle so genann­ten „Amü­sier­be­trie­be“ wie zum Bei­spiel Bars, Clubs, Dis­ko­the­ken, Spiel­hal­len, Thea­ter, Kinos, Muse­en schlie­ßen. Eine glei­che Rege­lung ergeht für Prostitutionsbetriebe.

Kulturelle Einrichtungen müssen schließen

Ab Diens­tag, 17, März, ist dann auch der Betrieb von Fit­ness-Stu­di­os, Schwimm- und Spaß­bä­dern sowie Sau­nen unter­sagt. Eben­so ab Diens­tag sind Zusam­men­künf­te in Sport­ver­ei­nen und sons­ti­gen Sport- und Frei­zeit­ein­rich­tun­gen sowie die Wahr­neh­mung von Ange­bo­ten in Volks­hoch­schu­len, Musik­schu­len und sons­ti­gen öffent­li­chen und pri­va­ten Bil­dungs­ein­rich­tun­gen im außer­schu­li­schen Bereich nicht mehr gestat­tet. Auch die Sport­stät­ten des Hoch­sauer­land­krei­ses in den kreis­ei­ge­nen Schu­len und Berufs­kol­legs blei­ben geschlossen.

Regelungen zunächst bis 19. April

Die Rege­lun­gen sol­len zunächst bis zum 19. April 2020 gel­ten, ana­log zu den bereits am Frei­tag ver­füg­ten Schlie­ßun­gen von Schu­len und Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen. Danach soll auf der Grund­la­ge einer aktu­el­len Lage-Ein­schät­zung des Robert-Koch-Insti­tuts über das wei­te­re Vor­ge­hen ent­schie­den werden.

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