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Kreistags-CDU stellt ihren Antrag zum Röhrtalbahn-Aus zurück

Nach dem Zurück­ru­dern der CDU-Kreis­tags­frak­ti­on ist es nun wie­der wahr­schein­li­cher, dass in eini­gen Jah­ren moder­ne Per­so­nen­zü­ge auch bis nach Sun­dern fah­ren. (Foto: oe)

Sundern/Arnsberg/HSK. In der Kreis­tags­sit­zung am Frei­tag wird es kei­ne Abstim­mung über die Zukunft der Röhr­tal­bahn geben. Die CDU-Frak­ti­on hat ihren Antrag, die Reak­ti­vie­rung der Röhr­tal­bahn nicht mehr wei­ter­zu­ver­fol­gen und die Rea­li­sie­rung eines Rad­we­ges auf der jet­zi­gen Tras­se umzu­set­zen, zunächst – „bis zur Beant­wor­tung und fina­len Bera­tung der auf­ge­wor­fe­nen Fra­gen“ – zurück­ge­stellt und einen Fra­gen­ka­ta­log formuliert.

„Verantwortungsvolle politische Arbeit“

Mit ihrem Antrag habe die CDU-Kreis­tags­frak­ti­on eine brei­te Dis­kus­si­on über die Zukunft der Röhr­tal­bahn ange­sto­ßen, so der Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de Lud­wig Schul­te. „Der CDU-Kreis­tags­frak­ti­on wur­den bei die­ser Dis­kus­si­on Argu­men­te ent­ge­gen gehal­ten, die im Rah­men einer ver­ant­wor­tungs­vol­len poli­ti­schen Arbeit zu prü­fen sind. Auf­grund der Bedeu­tung der Ange­le­gen­heit möch­te die CDU-Kreis­tags­frak­ti­on einen wei­te­ren Klä­rungs­pro­zess ermög­li­chen und stellt aus die­sem Grun­de ihren Antrag vom 06.06.2019 zunächst zurück. Damit könn­te der ZRL die bereits im ZRL beschlos­se­ne För­de­rung einer wei­te­ren Pla­nung bewilligen.“

Sieben umfangreiche Fragen

Am Mon­tag hat­ten sich die Städ­te Sun­dern und Arns­berg, der Ver­kehrs­club Deutsch­land und die Loka­le Agen­da noch­mals klar für die Reak­ti­vie­rung der Röhr­tal­bahn aus­ge­spro­chen. (Foto: oe)

Die CDU-Kreis­tags­frak­ti­on bit­tet die Ver­wal­tung des Hoch­sauer­land­krei­ses, unter Betei­li­gung der
Auf­ga­ben­trä­ger RLG und NWL sowie der betei­lig­ten Kom­mu­nen Sun­dern und Arns­berg, fol­gen­de Fra­gen zu klären:
  1. Von der Frak­ti­on Bünd­nis 90/DIE GRÜ­NEN wur­de behaup­tet, dass bereits eine gute Rad­ver­bin­dung zwi­schen Sun­dern und Arns­berg bestün­de. Gibt es eine sol­che Rad­weg­ver­bin­dung bereits und ist sie geeig­net, moder­nen Rad­we­ge­ver­kehr ein­schließ­lich tou­ris­ti­schen Rad­we­ge­ver­kehr aufzunehmen?

  2. Die Ver­wal­tun­gen der Städ­te Sun­dern und Arns­berg sind seit Jah­ren damit beschäf­tigt, alter­na­tiv zur Tras­se der Röhr­tal­bahn eine Rad­weg­tras­se zu pla­nen und umzu­set­zen. Wie weit sind die lang­jäh­ri­gen Bemü­hun­gen der bei­den Ver­wal­tun­gen gedie­hen, ist die Umset­zung einer alter­na­ti­ven Rad­tras­se rea­lis­tisch und wel­che wei­te­ren Maß­nah­men (bei­spiels­wei­se Grund­er­werb) müss­ten noch getrof­fen wer­den, um eine alter­na­ti­ve Rad­stre­cke zu realisieren?

  3. Im Kon­text des von der CDU-Kreis­tags­frak­ti­on prä­fe­rier­ten Rad­we­ge­baus auf der Bahn­stre­cke wur­de behaup­tet, dass zuvor ein Stil­le­gungs­ver­fah­ren nach § 11 All­ge­mei­nes Eisen­bahn­ge­setz (AEG) durch­zu­füh­ren sei. Trifft dies zu oder ist es mög­lich, auch auf einer still­ge­leg­ten aber nicht ent­wid­me­ten Stre­cke, einen Rad­weg zu bau­en? Bestün­den für einen sol­chen Rad­we­ge­bau auf einer nicht ent­wid­me­ten Bahn­tras­se För­der­mög­lich­kei­ten nach den Lan­des- und Bun­des­pro­gram­men für den Rad­we­ge­bau? Wie hoch wären mög­li­che För­der­quo­ten für den Rück­bau der Bahn­glei­se, Ertüch­ti­gung der Bahn­über­gän­ge und Bau einer Radwegtrasse?

  4. Vom Geschäfts­füh­rer des ZRL, Herrn Res­sel, wur­de in der Sit­zung des Aus­schus­ses für­Wirt­schaft, Struk­tur und Tou­ris­mus am 24. 6. 2019 behaup­tet, dass auf­grund der Kreu­zung­d­er Bahn­tras­se bzw. einer zukünf­ti­gen Rad­weg­tras­se der Auto­ver­kehr an den Über­gän­gen­häu­fi­ger gestoppt wür­de, als dies beim Betrieb einer Bahn­tras­se der Fall sei. Trifft dies zu oder ist durch eine Modi­fi­zie­rung des Tras­sen­ver­laufs auch eine Redu­zie­rung der Bahn­über­gän­ge mög­lich mit der Fol­ge, dass es jeden­falls nicht zu Mehr­stand­zei­ten des Stra­ßen­ver­kehrs kommt? Wäre ein Rad­we­ge­bau auf der Bahn­tras­se auch ohne eine Licht­si­gnal­zei­chen­an­la­ge rea­li­sier­bar, so dass es über­haupt nicht zu Stand­zei­ten im Stra­ßen­ver­kehr kommt?

  5. Der Geschäfts­füh­rer des ZRL, Herr Res­sel, hat in der Sit­zung des WST am 24. 6. 2019 eben­falls behaup­tet, dass ein mög­li­cher Inves­tor, der die Bahn­tras­se in einem Ver­fah­ren nach § 11 AEG erwer­ben könn­ten, hier­über frei ver­fü­gen und für sich Kapi­tal zum eigen­wirt­schaft­li­chen Vor­teil schla­gen kön­ne. Wäre es der RLG nicht mög­lich, gfls. durch Grund­stücks­tei­lung, vor Durch­füh­rung eines Ver­fah­rens nach § 11 AEG nicht für den Bahn­be­trieb not­wen­di­ge Grund­stücks­tei­le abzu­spal­ten und die­se zu behal­ten bzw. selbst zu ver­mark­ten? Wäre ein Inves­tor, der in einem Ver­fah­ren nach § 11 AEG die Bahn­tras­se von der RLG erwirbt, nicht eben­so wie die RLG für den Fall der Betriebs­auf­ga­be ver­pflich­tet, die Bahn­tras­se in einem Ver­fah­ren nach § 11 AEG zunächst am Markt anzubieten?

  6. In sei­nem Schrei­ben vom 18.06.2019 behaup­tet der VCD, Geschäfts­stel­le Arns­berg, dass der RLG Ein­nah­men aus den Tras­sen­ge­büh­ren für den Per­so­nen­ver­kehr auf der Schie­ne (bei ca. 5 – 6 Euro pro gefah­re­nem Zug-Kilo­me­ter auf der Röhr­tal­bahn) in Höhe von etwa  700.000,00 € zuflie­ßen wür­den und damit die Wirt­schaft­lich­keit der RLG nach­hal­tig ver­bes­sert wür­de. Trifft es zu, dass die RLG, obwohl die Tras­se für den Betrieb von Per­so­nen­ver­kehr durch Bun­des- bzw. Lan­des­mit­tel geför­dert wür­de, den­noch Tras­sen­ge­büh­ren vom Eisen­bahn­ver­kehrs­un­ter­neh­men ver­lan­gen kön­ne? Wie hoch wären vor­aus­sicht­lich die Tras­sen­ge­büh­ren bei dem bis­lang prä­fe­rier­ten Pen­del­zug­be­trieb? Wie stellt sich der Net­to-Ertrag der Tras­sen­ge­büh­ren unter Berück­sich­ti­gung aller Auf­wän­de (Unter­hal­tungs­kos­ten, Per­so­nal­kos­ten, Abschrei­bun­gen) für die RLG vor­aus­sicht­lich dar? Gibt es wei­te­re wirt­schaft­li­che Chancen/Risiken der RLG mit Auf­nah­me eines Schie­nen­per­so­nen­nah­ver­kehrs auf einem ertüch­tig­ten Gleis im Röhrtal?

  7. Bei einer Reak­ti­vie­rung der Bahn­tras­se sind auch die Bahn­über­gän­ge zu ertüch­ti­gen. In der­Dis­kus­si­on wur­de behaup­tet, dass ein bedeu­ten­der Anteil der Sanie­rung der Bahn­über­gän­ge von den Anlie­ger­städ­ten, also der Stadt Arns­berg und der Stadt Sun­dern, zu tra­gen wäre. Trifft dies zu?Wie hoch wären die­se Belas­tun­gen für die Städ­te Arns­berg und Sundern?

(Quel­le: Pres­se­mit­tei­lung CDU-Kreistagsfraktion)

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2 Antworten

  1. Die Ent­schei­dung ist ver­nünf­tig. Ges­tern mel­de­te der WDR, dass in Ost­west­fa­len zwei alte Bahn­li­ni­en für den
    SPNV reak­ti­viert wer­den. Der Ver­kehrs­aus­schuss des Land­ta­ges hat zuge­stimmt. Es sind die Bahn­stre­cken von
    Müns­ter nach Sen­den­horst (Bewer­tung plus 1,3) und die Bahn­stre­cke von Har­se­win­kel über Güters­loh nach Verl (Bewer­tung plus 1,6). Nähe­re Infos mit den neu­en Gut­ach­ten sind auf der NWL-Home­page ein­seh­bar. Bei­de Reak­ti­vie­run­gen wer­den von der brei­ten poli­ti­schen Mehr­heit getra­gen, also aus­drück­lich mit dem Enga­ge­ment von CDU-Kommunalpolitikern.

  2. Immer­hin wird nun end­lich gefragt und nach­ge­dacht. War­um man erst einen Antrag stellt und sich danach erst mit dem Sach­ver­halt beschäf­tigt, bleibt wohl das Geheim­nis der Kreis-CDU.

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