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Kreishäuser und Dienststellen ab Montag wieder eingeschränkt geöffnet – Hygieneregeln beachten

Kreis. Der Hoch­sauer­land­kreis öff­net sei­ne Kreis­häu­ser in Arns­berg, Bri­lon und Mesche­de sowie die wei­te­ren Dienst­stel­len ab Mon­tag, 4. Mai, wie­der – aller­dings mit den gebo­te­nen Ein­schrän­kun­gen wie den gel­ten­den Abstands- und Hygie­ne­re­ge­lun­gen. So kön­nen die Dienst­stel­len nur mit einem Mund­schutz (All­tags­mas­ke oder Schal) und soweit wie mög­lich mit vor­he­ri­ger Ter­min­ver­ein­ba­rung per Tele­fon oder Mail besucht werden.

Terminvereinbarung per Telefon oder Mail

Die ein­zel­nen Besu­cher wer­den zu ihrem Ter­min in der Regel vom Mit­ar­bei­ter am ver­ein­bar­ten Ort abge­holt, meh­re­re Besu­cher kön­nen ledig­lich in Aus­nah­me­fäl­len zuge­las­sen wer­den. Die Kreis­ver­wal­tung bit­tet, nur drin­gend not­wen­di­ge per­sön­li­che Ter­mi­ne wahr­zu­neh­men. Dies gilt ins­be­son­de­re auch für den Fach­dienst Auf­ent­halts- und Staats­an­ge­hö­rig­keits­recht (Aus­län­der­be­hör­de).

Führerscheinstellen möglichst postalisch kontaktieren

Die Füh­rer­schein­stel­len öff­nen ab Mon­tag in den Kreis­häu­sern Arns­berg und Bri­lon. Soweit wie mög­lich soll aber auch hier pos­ta­lisch gear­bei­tet wer­den. Eine Ter­min­ver­ein­ba­rung ist hier vor­ab eben­falls not­wen­dig. Im Kreis­haus Bri­lon kön­nen sich die Kun­den mit Ter­min am Haupt­ein­gang mel­den, im Kreis­haus Arns­berg direkt am Fens­ter der Füh­rer­schein­stel­le am Neben­ein­gang Straßenverkehrsamt.

Kfz-Zulassungsstellen arbeiten unverändert

Für die Kfz-Zulas­sungs­stel­len in den drei Kreis­häu­sern ändert sich nichts. Der Publi­kums­ver­kehr für die Bür­ger ist nach der Online-Ter­min­ver­ga­be (mon­tags bis frei­tags von 7.30 bis 17.30) nur im Kreis­haus Mesche­de möglich.

Das Gesund­heits­amt nimmt die Ein­schu­lungs­un­ter­su­chun­gen wie­der auf, die Ein­la­dun­gen gehen den Erzie­hungs­be­rech­tig­ten schrift­lich zu. Das glei­che Ver­fah­ren gilt für die Ein­gangs­dia­gnos­tik in der Kin­der­früh­för­de­rung. Die Schwan­ger­schafts­kon­flikt­be­ra­tung kann ab dem 4. Mai nach Abspra­che wie­der per­sön­lich stattfinden.

Schwangerschaftskonfliktberatung wieder persönlich

Eini­ge Ange­bo­te des Hoch­sauer­land­krei­ses sind auch im Bür­ger-Online-Por­tal unter https://portal.citkomm.de/hsk/ zu fin­den wie z.B. die Außer­be­trieb­set­zung von Fahr­zeu­gen oder der Antrag auf Pflegewohngeld.

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