Kreis- und Rathäuser ab 1. Juli wieder für Publikumsverkehr geöffnet

Hoch­sauer­land­kreis. Land­rat Dr. Karl Schnei­der und die zwölf Bür­ger­meis­ter haben sich gemein­sam dar­auf ver­stän­digt, ab Don­ners­tag, 1. Juli, die Kreis- und Rat­häu­ser wie­der für den Publi­kums­ver­kehr zu öff­nen. Ter­min­ver­ein­ba­run­gen – ob online oder tele­fo­nisch – sind wei­ter­hin erwünscht. Es wird aller­dings coro­nabe­dingt nach wie vor ein­schrän­ken­de Regeln geben, so bleibt bei­spiels­wei­se die Mas­ken­pflicht inner­halb der Häu­ser bestehen. Auf den jewei­li­gen Inter­net­sei­ten der Stadt- und Gemein­de­ver­wal­tun­gen sind detail­lier­te Infor­ma­tio­nen abrufbar.

Regelungen bei der Kreisverwaltung

Wei­ter­hin sind für die Kfz-Zulas­sungs­stel­len, die Füh­rer­schein­stel­len, das Gesund­heits­amt und die Aus­län­der­be­hör­de Ter­min­ver­ein­ba­run­gen erfor­der­lich. Die Kreis­häu­ser in Arns­berg, Bri­lon und Mesche­de kön­nen Besu­cher ledig­lich über die Haupt­ein­gän­ge betre­ten. Dies gilt nicht für die Kund­schaft der Kfz-Zulas­sungs­stel­len in Arns­berg und Mesche­de sowie für die Füh­rer­schein­stel­le in Arns­berg, da die­se Berei­che eige­ne Neben­ein­gän­ge haben. Das Gesund­heits­amt in Mesche­de ist über den Neben­ein­gang erreich­bar, die Besu­cher wer­den nach dem Betä­ti­gen der Klin­gel dort abge­holt. Für die Aus­län­der­be­hör­de wird ein War­te­be­reich in der Nähe des Haupt­ein­gan­ges des Kreis­hau­ses Mesche­de eingerichtet.

Terminvereinbarungen weiterhin erwünscht

Eine Online-Ter­min­ver­ein­ba­rung war bis­lang nur für die Kfz-Zulas­sungs­stel­len mög­lich, nun steht die­se auch in Kür­ze für die Füh­rer­schein­stel­len über die Home­page des Krei­ses zur Ver­fü­gung. Die Kreis­ver­wal­tung bit­tet dar­um, dass sich Besu­cher in den Fach­diens­ten, in denen kei­ne Ter­min­ver­ein­ba­rung online mög­lich ist, vor­her tele­fo­nisch anmel­den. Vie­le Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter der Kreis­ver­wal­tung nut­zen noch die Mög­lich­keit, im Home­of­fice zu arbei­ten und sind daher nicht immer in ihren Büros anzu­tref­fen. Zudem soll­ten nur wirk­lich not­wen­di­ge Ter­mi­ne wahr­ge­nom­men und die Zahl der Besu­cher für einen Ter­min soll­te mini­mal gehal­ten wer­den. Die Mas­ken­pflicht (min­des­tens medi­zi­ni­sche Schutz­mas­ke) beim Betre­ten der Kreis­häu­ser bleibt bestehen.

 

 

(Quel­le: Hochsauerlandkreis)

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