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Kreis überlässt Stadt Erhalt der Ampel am Müscheder Krakeloh

Müsche­de. Die CDU-Frak­ti­on im Bezirks­aus­schuss Müsche­de hat in einem Schrei­ben an den Arns­ber­ger Bür­ger­meis­ter bean­tragt, die Bedarfs­am­pel für Fuß­gän­ger an der Kreis­stra­ße 2 (Kra­kel­oh) bei­zu­be­hal­ten. Zusätz­lich soll­te beim Weg­fall der Bedarfs­am­pel an der B 229 Ersatz geschaf­fen wer­den, wie es der Bezirks­aus­schuss Müsche­de am 13. Novem­ber beschlos­sen habe.

Huber­tus Man­to­an und Chris­toph Hil­le­brand begrün­den ihren Antrag damit, dass der Hoch­sauer­land­kreis auf ihre Anfra­ge mige­teilt habe, dass sei­tens des Kreis­stra­ßen­bau­am­tes kein Inter­es­se bestehe, die mobi­le Ampel am Kra­kel­oh ersatz­los zu strei­chen. Viel­mehr über­las­se der HSK die Ent­schei­dung der Stadt­ver­wal­tung als zustän­di­ge Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­de. Auch die Kreis­po­li­zei­be­hör­de sehe kei­nen Hand­lungs­be­darf zur Ent­fer­nung der Ampel.

„Die Bedarfs­am­pel wur­de vor kur­zer Zeit sogar noch mit einem eige­nen Strom­an­schluss ver­se­hen, da die Strom­zu­fuhr zuvor nur pro­vi­so­risch her­ge­stellt war,“ so die Antrag­stel­ler. „Es dürf­te im Inter­es­se der Stadt Arns­berg sein, ohne neue Kos­ten ent­ste­hen zu las­sen, sei­nen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern die höchst­mög­li­che Ver­kehrs­si­cher­heit zu bie­ten. Fuß­gän­ger­be­darfs­am­peln tra­gen ein­deu­tig zur Stei­ge­rung der Ver­kehrs­si­cher­heit bei.“

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