- Anzeige -

- Anzeige -

- Anzeige -

Kreis kontrolliert „Etablissement“ – keine Verstöße festgestellt

Hoch­sauer­land­kreis. Der Fach­dienst Rechts‑, Gewer­be- und Ver­ga­be­an­ge­le­gen­hei­ten des Hoch­sauer­land­krei­ses hat am Don­ners­tag abend, 26. Juli, unan­ge­kün­digt ein Eta­blis­se­ment im Ost­kreis kon­trol­liert. Unter­stützt wur­de die Kon­trol­le von Aus­län­der­amt und Polizei.

Überwachung der Prostitution

Bei den Pro­sti­tu­ier­ten wur­den die Anmel­de­be­schei­ni­gun­gen über­prüft, im Betrieb selbst die Ein­hal­tung des Betriebs­kon­zep­tes und die Auf­zeich­nung der Unter­la­gen. Im Rah­men der Kon­trol­le wur­den kei­ner­lei Ver­stö­ße gegen die gesetz­li­chen Vor­ga­ben oder die erteil­te Erlaub­nis fest­ge­stellt. Die ange­trof­fe­ne Auf­sichts­per­son und die Pro­sti­tu­ier­ten waren koope­ra­tiv und wirk­ten bei der Über­prü­fung mit. Die Kon­trol­le dau­er­te etwa eine Stun­de, es gab kei­ne Beanstandungen.

Neues Schutzgesetz

Das Pro­sti­tu­ier­ten­schutz­ge­setz (ProschtSchG) ist seit Juli 2017 in Kraft. Seit­dem ist die Kreis­ord­nungs­be­hör­de für die Anmel­dun­gen und die Bera­tung jeder ein­zel­nen im Bereich des Hoch­sauer­land­krei­ses täti­gen Pro­sti­tu­ier­ten sowie für die Erlaub­nis­ver­fah­ren und die Über­wa­chung der Betrie­be zustän­dig. Die Kreis­ord­nungs­be­hör­de arbei­tet eng mit den Pro­sti­tu­ti­ons­be­trie­ben zusam­men. Jeder Betrei­ber sowie alle Hilfs­per­so­nen in den Betrie­ben sind der Kreis­ord­nungs­be­hör­de per­sön­lich bekannt.

Beitrag teilen

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

- Anzeige -
Anzeige
- Anzeige -

Kontakt zur Redaktion

redaktion@blickpunktASM.de