Hochsauerlandkreis. Der Fachdienst Rechts‑, Gewerbe- und Vergabeangelegenheiten des Hochsauerlandkreises hat am Donnerstag abend, 26. Juli, unangekündigt ein Etablissement im Ostkreis kontrolliert. Unterstützt wurde die Kontrolle von Ausländeramt und Polizei.
Überwachung der Prostitution
Bei den Prostituierten wurden die Anmeldebescheinigungen überprüft, im Betrieb selbst die Einhaltung des Betriebskonzeptes und die Aufzeichnung der Unterlagen. Im Rahmen der Kontrolle wurden keinerlei Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben oder die erteilte Erlaubnis festgestellt. Die angetroffene Aufsichtsperson und die Prostituierten waren kooperativ und wirkten bei der Überprüfung mit. Die Kontrolle dauerte etwa eine Stunde, es gab keine Beanstandungen.
Neues Schutzgesetz
Das Prostituiertenschutzgesetz (ProschtSchG) ist seit Juli 2017 in Kraft. Seitdem ist die Kreisordnungsbehörde für die Anmeldungen und die Beratung jeder einzelnen im Bereich des Hochsauerlandkreises tätigen Prostituierten sowie für die Erlaubnisverfahren und die Überwachung der Betriebe zuständig. Die Kreisordnungsbehörde arbeitet eng mit den Prostitutionsbetrieben zusammen. Jeder Betreiber sowie alle Hilfspersonen in den Betrieben sind der Kreisordnungsbehörde persönlich bekannt.