Hochsauerlandkreis. Der Hochsauerlandkreis hat sich am heutigen Montag für die so genannte Test-Option entschieden. Die Allgemeinverfügung wird im Internet unter www.hochsauerlandkreis.de veröffentlicht. Nachdem der Kreis drei Tage die 7‑Tage-Inzidenz von 100 überschritten hatte, hat das Land NRW gestern die Corona-Notbremse angeordnet. „Durch das Ziehen der Test-Option besteht aber nun die Möglichkeit, dass Menschen in der Region weiter Einkaufen und auch andere Dienste wahrnehmen können“, erläutert Landrat Dr. Karl Schneider die Entscheidung. „Allerdings werden wir die Entwicklung der Infektionszahlen genau beobachten und wenn notwendig, von uns aus die Bremse ziehen“, so Landrat Dr. Schneider weiter.
Negatives Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein
Mit einem kostenlosen Schnelltest aus einem der offiziellen Testzentren können folgende Angebote und Leistungen weiterhin in Anspruch genommen werden: u.a. in Bibliotheken, Museen, Burgen, Tierparks, in nicht privilegiertem Einzelhandel oder auch körpernahe Dienstleistungen. Dafür ist ein bestätigtes negatives Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden) erforderlich und vorzuzeigen.