Sundern/HSK. Einen Tag, bevor der Sunderner Rat über die Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen im Stadtgebiet abstimmen will, kommt nochmals heftiger Gegenwind aus der Kreisstadt. „Dem Sauerland droht eine Verspargelung der Höhenzüge. Die Bezirksregierung Arnsberg hat die Hellefelder Höhe als Präzedenzfall für die gesamte Region freigegeben“, verkündet Landrat Dr. Karl Schneider lautstark und fügt hinzu, dass er die gewünschte (und erforderliche) Befreiung vom Landschaftsschutz für die Hellefelder Höhe nur auf eine ausdrückliche Weisung der Bezirksregierung umsetzen werde.
„Landschaftsbild wird sich massiv verändern“
Noch am Montag hatte sich der Sunderner SUI-Ausschuss mit sieben zu fünf Stimmen für Windkraftkonzentrationszonen auf der Hellefelder Höhe (Mitte und Ost) und in den Südlichen Waldflächen (Süd) ausgesprochen. Stadtplaner Lars Ohlig hatte den Politikern mitgeteilt, dass der Dissens mit dem Kreis in Sachen Landschaftsschutz noch nicht ausgeräumt sei, dass er in diesem Punkt aber die Bezirksregierung als Genehmigungsbehörde auf der Seite der Stadt wisse und zuversichtlich sei, dass ein Plan mit diesen Flächen genehmigt werde. So hat sich die Bezirksregierung inzwischen in einem Schreiben an den Kreis für die Befreiung von den Schutzfestsetzungen des Landschaftsplanes in Sundern aus. Ein Schreiben aus Arnsberg, über das der Landrat jetzt sein „Unverständnis“ ausgedrückt hat „Mit dieser Entscheidung drohen möglicherweise auch die Homert, der Rothaarkamm und die Höhenzüge des Arnsberger Waldes verspargelt zu werden. Das Landschaftsbild des Sauerlandes wird sich dann massiv verändern“, so der Landrat.
Große Mehrheit im Kreistag gegen Sunderner Flächen
Schneider erinnert daran, dass der Kreistag in seiner Sitzung am 28. Oktober 2016 mit großer Mehrheit den Antrag der Stadt Sundern abgelehnt hat, die Flächen „Hellefelder Höhe Mitte“, „Hellefelder Höhe Ost“ und „Südliche Waldflächen Süd“ von den Schutzgebietsfestsetzungen des Landschaftsplanes zu befreien. Die Bezirksregierung berufe sich nun auf die Ziffer 8.2.2.5 des Windenergieerlasses des Landes NRW. Diese Ziffer lege fest, dass bei der Errichtung von Windenergieanlagen in der Regel von einem überwiegenden öffentlichen Interesse auszugehen sei und eine Befreiung erteilt werden könne.
Kreis hat andere Rechtsauffassung
„Hier“, so Landrat Dr. Schneider, „haben Kreistag und Kreisverwaltung eine andere Rechtsauffassung und halten den Windenergieerlass in diesem Punkt für rechtswidrig.“ Diese Rechtsauffassung habe der Kreis dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz bereits vor einem Jahr in einem Schreiben mitgeteilt und dagegen remonstriert. Er fordere weiterhin eine Einzelfallentscheidung hinsichtlich des Landschaftsbildes: „Eine Abwägung per Erlass ist nicht sachgerecht und führt zu Fehleinschätzungen“, so Schneider. Der Hochsauerlandkreis sehe sich als Träger der Landschaftsplanung beeinträchtigt und werde nochmals Gespräche mit dem Ministerium und der Bezirksregierung führen. Ohne eine ausdrückliche Weisung der Bezirksregierung werde Landrat Dr. Schneider die Befreiung nicht umsetzen.