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Kostenloses Parken für Elektro- und Hybrid-Autos im gesamten Stadtgebiet

Mesche­de. Elek­tro- und Hybrid-Autos sol­len künf­tig im Mesche­der Stadt­ge­biet kos­ten­frei auf öffent­li­chen Park­plät­zen geparkt wer­den kön­nen. Das hat der Mesche­der Stadt­rat mehr­heit­lich beschlos­sen und die Ver­wal­tung beauf­tragt, die Gebüh­ren­ord­nung für Park­au­to­ma­ten ent­spre­chend zu über­ar­bei­ten. Damit soll die Ent­wick­lung der Elek­tro­mo­bi­li­tät geför­dert wer­den. Die Rege­lung gilt zunächst bis Ende 2022.

Elektrofahrzeuge verringern die innerstädtische Schadstoffbelastung erheblich

Das Pro­jekt geht auf einen Vor­stoß der SPD-Frak­ti­on zurück. „Elek­tro­fahr­zeu­ge sind im Betrieb auf der Stra­ße immis­si­ons­frei und tra­gen zur Umset­zung unse­rer Zie­le im Hin­blick auf den Kli­ma­schutz bei“, argu­men­tiert Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der Jür­gen Lip­ke. Durch einen stär­ke­ren Anteil von Elek­tro­fahr­zeu­gen las­se sich die inner­städ­ti­sche Schad­stoff­be­las­tung zudem erheb­lich verringern.

Parkscheibe muss eingelegt werden, um die Höchstparkdauer kontrollierbar zu machen

Um in den Genuss der neu­en Rege­lung zu kom­men, müs­sen Elek­tro­au­tos und „Hybri­de“ durch das „E“ im Kenn­zei­chen oder die blaue „E‑Plakette“ erkenn­bar sein. Zudem muss eine Park­schei­be ein­ge­legt wer­den, wenn die Fahr­zeu­ge auf öffent­li­chen Park­plät­zen abge­stellt wer­den. Denn: „Die Höchst­park­dau­er beträgt in der Innen­stadt für alle Fahr­zeu­ge 120 Minu­ten“, betont Wolf­gang Strä­ter, Lei­ter des Fach­be­reichs Ord­nung. Durch die Ein­füh­rung der „Bröt­chen­tas­te“ im Jahr 2019 sind beim Par­ken in der Innen­stadt die ers­ten 18 Minu­ten ohne­hin kos­ten­los – für alle Fahrzeuge.

„Neue grüne Oberschicht“ vs. Umweltschutz in allen Preisklassen und Schutz von Kindern vor Schadstoffen

In den Sit­zun­gen von Stadt­rat und zuvor den Fach­aus­schüs­sen sorg­te das The­ma für zum Teil kon­tro­ver­se Dis­kus­sio­nen. FDP-Frak­ti­ons­chef Dr. Jobst Köh­ne lehn­te das Vor­ha­ben kate­go­risch ab. Neben Kauf­prä­mi­en und Steu­er­ver­güns­ti­gun­gen sei dies ein wei­te­rer Vor­teil für die „neue grü­ne Ober­schicht“ – und eine Dis­kri­mi­nie­rung von Men­schen, die sich kein E‑Auto leis­ten könn­ten. Die­sen Vor­wurf wies Jür­gen Lip­ke zurück: E‑Autos gebe es mitt­ler­wei­le in allen Preis­klas­sen; es gehe dar­um, Immis­sio­nen aus der Innen­stadt her­aus­zu­hal­ten. Beson­ders inter­es­sant sei das „für die ganz klei­nen Leu­te“ – Kin­der, auf deren Höhe Schad­stof­fe von Autos mit Ver­bren­nungs­mo­tor aus­ge­sto­ßen werden.

Antrag der Grünen, Hybrid-Fahrzeuge von der Regel auszunehmen, wurde mehrheitlich abgelehnt

Für die Frak­ti­on der Grü­nen bean­trag­te Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de Dr. Pari­sa Aria­ta­bar, Hybrid-Fahr­zeu­ge von der geplan­ten Rege­lung aus­zu­neh­men. Sol­che Autos sei­en mög­li­cher­wei­se sogar noch kli­ma­schäd­li­cher als Fahr­zeu­ge mit Ver­bren­nungs­mo­tor. Aller­dings: Da sowohl rei­ne E‑Autos wie auch Hybri­de mit „E‑Kennzeichen“ oder E‑Plakette unter­wegs sein dür­fen, ist es in der Pra­xis unmög­lich, die bei­den Antriebs­ar­ten aus­ein­an­der­zu­hal­ten. Mit Mehr­heit wur­de der Antrag der Grü­nen abgelehnt.

Beschluss ist bis Ende 2022 befristet

Bei zwei Nein-Stim­men und vier Ent­hal­tun­gen sprach sich die Rats­mehr­heit für kos­ten­frei­es Par­ken für E‑Autos und Hybrid­fahr­zeu­ge in der Mesche­der Innen­stadt aus – befris­tet bis Ende 2022. Dann läuft auch der städ­ti­sche Dop­pel­haus­halt für die Jah­re 2021 und 2022 aus.

 

(Quel­le: Hoch­sauer­land­was­ser GmbH)

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