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Kommunalwahl in Meschede: Maskenpflicht und eigener Stift am Sonntag

Mesche­de. Bei den Kom­mu­nal­wah­len 2020 am kom­men­den Sonn­tag, 13. Sep­tem­ber, sind eini­ge Ände­run­gen zu beach­ten. Das teilt die Stadt Mesche­de in einer Infor­ma­ti­on mit.

Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet

Die Wahl­lo­ka­le sind am Sonn­tag, 13. Sep­tem­ber, von 8 bis 18 Uhr geöff­net. Es besteht Mas­ken­pflicht in allen Wahl­lo­ka­len. Soll­ten alle Wahl­ka­bi­nen besetzt sein, wer­den die Wäh­le­rin­nen und Wäh­ler gebe­ten, kurz zu war­ten und dabei Abstand zu hal­ten. Aus Hygie­ne­grün­den soll­te jeder Bür­ger und jede Bür­ge­rin einen eige­nen Stift zur Wahl mitbringen.

Kom­mu­nal­wahl 2020 – 13. September

Eigener Stift für die Wahl erlaubt

Neben dem Aus­weis muss die Wahl­be­nach­rich­ti­gung mit­ge­bracht wer­den. Wich­tig: Die Wahl­be­nach­rich­ti­gung wür­de für eine Stich­wahl noch ein­mal benö­tigt – also nicht abge­ben oder wegwerfen.

Wahlbenachrichtigung für mögliche Stichwahl aufheben

Im Wahl­be­zirk 050 befin­det sich das Wahl­lo­kal nicht im Senio­ren­zen­trum Blick­punkt, son­dern im DRK-Heim Kol­ping­stra­ße. Da klei­ne­re Ver­än­de­run­gen beim Zuschnitt der Wahl­be­zir­ke in Tei­len der Innen­stadt und in Frei­en­ohl vor­ge­nom­men wer­den muss­ten, haben sich hier­aus auch Ände­run­gen beim Wahl­lo­kal erge­ben. Das zustän­di­ge Wahl­lo­kal steht auf der Wahl­be­nach­rich­ti­gung. Des­halb unbe­dingt einen Blick auf die Wahl­be­nach­rich­ti­gung werfen.

(Quel­le: Stadt Meschede)

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