Holzen. Die Redaktion erreichte eine Leser-Mail zum Erbauer des diesjährigen Holzener Schützenvogels, die wir hier veröffentlichen:
„Wie ich bei der online „Nachsuche“ zum Schützenfest der “ Schützenbruderschaft Arnsberg Holzen“ feststellen durfte, haben Sie einen Artikel veröffentlicht (siehe Link), bei dem Matthias Schulte als der Erbauer des Schützenvogels benannt wird.
Dieses entspricht nicht der Wahrheit, da ich der Erbauer dieses Vogels bin und dieses nachweislich auf meiner Seite http://holzadler.hoeffchen.de/index.php#pos120 nachzulesen ist.
Herr Matthias Schulte hat den Vogel am 24. 05. 2018 online bei mir bestellt und ihn am 19. 06. 2018 durch zwei seiner Angestellten bei mir abholen lassen.
Warum er in Ihrem Artikel dort namentlich als Erbauer erwähnt wird, ist mir absolut NICHT klar und entspricht eben nicht der Realität.
Ich bitte Sie um Klarstellung/Gegendarstellung der Tatsachen in Ihrer nächsten Ausgabe.
Wolfgang Höffchen * Lange Straße 84 * 44579 Castrop-Rauxel
Schreinermeister, Schützenvögel handgemacht, Webdesign
3 Antworten
Ich muß aus eigener Erfahrung dem hier genannten Vogelbauer recht geben!
Leider kommt es in der Heimischen Berichterstattung immer wieder zu eklatanten Fehlern.
Passiert Schützenfest Hachen:
Da setzt man sich gute 30min. mit einem Mitarbeiter der Heimischen Presse zusammen, alle wichtigen Eckdaten werden notiert!
Und dann fängt das Dilemma an nächsten Tag in der Zeitung schon bei der falschen Schreibweise der Namen der Königin und des Königs schon an!
Um NUR einen falschen Punkt an dieser Stelle zu nennen!
Weitere fehlerhafte Details in der Berichterstattung möchte ich hier gar nicht aufführen!
Gruß Guido Sieber (Schützenbruderschaft St. Michael Hachen e.V.)
So mit „einem Mitarbeiter der Heimischen Presse“ eine auf der Lohnliste der FUNKE-Gruppe stehende Person gemeint ist, bitte immer wg. geführter Interviews zwingend ein „Preview“ des geplanten Artikels zwecks Autorisierung einfordern. Die FUNKE-Herrschaften sind gerne „interpretativ“ unterwegs.
Hier muß ich die Presse in Schutz nehmen.
Nachdem, was ich bisher weiß, ist es in dem Verein Usus, daß man im Vorjahr des Schützenfestes das Recht auf die „Schaffung“ des Vogels ersteigert.
Widerholt ist mir nun die Aussage „untergekommen“, daß man, auch wenn man den Vogel „fremdkauft“, automatisch dort der Erbauer ist.
Das ist wohl auch so an die Presse gegangen.
Es ist aber irrelevant, weil hier wahrscheinlich auch Urherberrechte verletzt werden.
Man wird bei Kauf Eigentümer des Vogels, aber trotzdem nicht der Erschaffer !
Da ich ursprünglich mit eventueller Urheberrechtsverletzung kein großes „Tamtam“ machen wollte, wollte ich diese Geschichte aber wenigstens in der Öffentlichkeit klargestellt haben.
Diese Möglichkeit habe ich dem „Erbauer“ und/oder seinem Verein drei Tage eingeräumt.
Ausser einigen „Drehungen und Windungen/Ausreden“ ist aber nichts passiert, so dass schlußendlich ich nun selber aktiv geworden bin und um Klarstellung durch eine Gegendarstellung gebeten habe.