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Kindertageseinrichtungen sind geschlossen: Arnsberg plant die Erstattung der KiTa-Beiträge

Arns­berg. Da im Zuge der fort­schrei­ten­den Aus­brei­tung des Coro­na-Virus ein bis zum 19. April 2020 gel­ten­des Betre­tungs­ver­bot für Eltern und Kin­der in Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen und in Kin­der­ta­ges­pfle­ge­stel­len ange­ord­net wur­de, hat die Stadt Arns­berg eine poli­ti­sche Beschluss­vor­la­ge zur Befrei­ung der Eltern von der Zah­lungs­pflicht der Eltern­bei­trä­ge erar­bei­tet. Die Vor­la­ge soll­te im heu­ti­gen Haupt- und Finanz­aus­schuss durch die Poli­tik beschlos­sen wer­den. Da der Aus­schuss nun aber kurz­fris­tig auf­grund des Infek­ti­ons­ri­si­kos abge­sagt wur­de, wird nun ein Dring­lich­keits­be­schluss zum The­ma vorbereitet.

Dringlichkeitsbeschluss zum Thema vorbereitet

Tenor der Vor­la­ge: Bereits gezahl­te Eltern­bei­trä­ge und künf­ti­ge Zah­lun­gen sol­len im Wege der Erstat­tung oder der Zah­lungs­aus­set­zung ersetzt wer­den. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, geeig­ne­te Ver­fah­ren zu prü­fen und umzu­set­zen. Soll­te zur Aus­set­zung der Zah­lung kei­ne geeig­ne­te Lösung gefun­den wer­den, müss­ten die gezahl­ten Bei­trä­ge ggfs. rück­erstat­tet werden.

Keine Befreiung bei „Notfall-Betreuung“

Falls das fest­ge­leg­te Betre­tungs­ver­bot über den 19.04.2020 hin­aus ver­län­gert wird, wird die Ver­wal­tung laut Vor­la­ge dazu ermäch­tigt, wei­te­re Bei­trags­er­stat­tun­gen oder Bei­trags­aus­set­zun­gen vor­zu­neh­men. Die Befrei­ung gilt laut der Vor­la­ge nicht, wenn Eltern eine Not­fall­be­treu­ung (z.B. für “Schlüs­sel­per­so­nen“) in Anspruch neh­men. Das glei­che Ver­fah­ren fin­det ana­lo­ge Anwen­dung für Eltern, die die Betreu­ungs­an­ge­bo­te in den Offe­nen Ganz­tags­schu­len (OGS) in Anspruch nehmen.

Belastungen durch die Krise verteilen

„Es ist wich­tig, in die­ser Zeit der Kri­se die Belas­tun­gen zu ver­tei­len bzw. die Men­schen in so schwie­ri­gen Zei­ten soweit mög­lich zu ent­las­ten. Ich bin auch sehr froh dar­über, dass hier­über ein brei­ter poli­ti­scher Kon­sens besteht. Arns­berg steht zusam­men“, erklärt der Arns­ber­ger Bür­ger­meis­ter Ralf Paul Bitt­ner zum Thema.

Erlass des Ministeriums ist Grundlage

Zum Hin­ter­grund: Mit Erlass des Minis­te­ri­ums für Kin­der, Fami­lie, Flücht­lin­ge und Inte­gra­ti­on des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len ( MKF­FI) vom 14.03.2020 ist für den Zeit­raum von zunächst 16.03.2020 bis 19.04.2020 ein Betre­tungs­ver­b­ort für Kin­der und Eltern in Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen, Kin­der­ta­ges­pfle­ge­stel­len, Heil­päd­ago­gi­schen Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen und „Kin­der­be­treu­ung in beson­de­ren Fäl­len“ (Brü­cken­pro­jek­te) ange­ord­net wor­den. Ange­bo­te in Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen und Kin­der­ta­ges­pfle­ge­stel­len sind bei­trags­pflich­tig. Von den rd. 2.500 Kita-Plät­zen sind durch die Anord­nung des Betre­tungs­ver­bo­tes rd. 100 Plät­ze für Kin­der, deren Eltern in soge­nann­ten „Schlüs­sel­po­si­tio­nen“ arbei­ten, belegt. Für die nicht beleg­ten Plät­ze sind nach der aktu­el­len Eltern­bei­trags­sat­zung Bei­trä­ge zu zah­len, obwohl die Eltern kei­ne Mög­lich­keit haben, die­se Betreu­ungs­an­ge­bo­te zu nutzen.

Rat soll entscheiden

Der Zah­lungs­ver­pflich­tung soll nun durch eine Rats­ent­schei­dung für die Zeit, in der ein Betreu­ungs­an­ge­bot nicht genutzt wer­den kann, abge­hol­fen werden.

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