Arnsberg. Die Landesregierung hat beschlossen, die Kindertagesbetreuung und die Kindertagespflege behutsam und schrittweise wieder zu öffnen. Die Stadt Arnsberg informiert über die Umsetzung vor Ort.
Bisher haben Eltern einen Anspruch auf Betreuung ihrer Kinder, wenn sie in einem Bereich arbeiten, der zwingend zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur erforderlich ist (sogenannte Schlüsselpersonen). Zusätzlich stehen die Kitas nun erwerbstätigen Alleinerziehenden offen. Der Betreuungsanspruch ergibt sich aus dem berufsbedingten Bedarf und ist auch darauf begrenzt. Als Nachweis sind entsprechende Bescheinigungen des Arbeitgebers und Erklärungen der Eltern vorzulegen.
Vorschulkinder mit Anspruch nach Bildungs- und Teilhabepaket
Seit dem 14. Mai 2020 sind die Kindertageseinrichtungen für Vorschulkinder mit einer Anspruchsberechtigung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket und für anerkannte Integrationskinder geöffnet. Der Betreuungsanspruch orientiert sich am Betreuungsvertrag.
Kindertagespflegestellen haben wieder für Kinder ab zwei Jahren geöffnet. Weitere Einschränkungen gibt es hier nicht.
In einem nächsten Schritt soll ab dem 28. Mai allen Vorschulkindern die Betreuung ermöglicht werden. Als Betreuungszeit gilt auch hier die Orientierung am Betreuungsvertrag. Ob dieser Schritt tatsächlich umgesetzt werden kann, hängt von der weiteren Entwicklung in der aktuellen Situation des Infektionsgeschehens ab. Eltern werden darum gebeten, eine Betreuung schon im Vorfeld mit ihrer Kita abzustimmen, um die erforderlichen Personalressourcen vor Ort einzuplanen.
Betreuung mit Kita im Vorfeld abstimmen
Es wird erwartet, dass über weitere Öffnungen Anfang bis Mitte Juni weitere Informationen vorliegen.
Detailinformationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) und auf der Internetseite der Stadt Arnsberg. Die Kitaleitungen Ihrer Kita und die Tagespflegepersonen stehen Ihnen beratend zu Seite. Bei allen Öffnungsschritten sind Träger, Kitas und auch die Stadt Arnsberg an die Vorgaben der MKFFI gebunden.
Das Angebot in den Kitas ist ausgerichtet auf eine Notfallbetreuung. Angebote, wie Eltern es gewohnt gewohnt sind, können nicht immer umgesetzt werden. Die Einhaltung des Infektionsschutzes erfordert eine strikte Trennung der Gruppen in den Kitas. Das generelle Betretungsverbot für Alle, die nicht in der Notfallbetreuung eingesetzt sind, gilt nach wie vor. Auch für Eltern und sonstige Anbieter von Angeboten vor Ort.
Landesregierung: Betretungsverbot zum 8. Juni aufheben
Aktuell hat die Landesregierung angekündigt, zum 8. Juni das generelle Betretungsverbot in Kitas aufzuheben und einen eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder wieder aufzunehmen. Auch dabei sind die Vorgaben zum Infektionsschutz einzuhalten. Zur konkreten Umsetzung werden weitere Vorgaben und eine neue Coronabetreuungsverordnung des Ministeriums erwartet.
Aktuelle Informationen werden auf dieser Internetseite bekannt gegeben: www.arnsberg.de/corona/kinderbetreuung.