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Kindertagesbetreuung wird schrittweise geöffnet – Stadt Arnsberg informiert

Arns­berg. Die Lan­des­re­gie­rung hat beschlos­sen, die Kin­der­ta­ges­be­treu­ung und die Kin­der­ta­ges­pfle­ge behut­sam und schritt­wei­se  wie­der zu öff­nen. Die Stadt Arns­berg infor­miert über die Umset­zung vor Ort.

Bis­her haben Eltern einen Anspruch auf Betreu­ung ihrer Kin­der, wenn sie in  einem Bereich arbei­ten, der zwin­gend zur Auf­recht­erhal­tung der Infra­struk­tur erfor­der­lich ist (soge­nann­te Schlüs­sel­per­so­nen). Zusätz­lich ste­hen die Kitas nun erwerbs­tä­ti­gen Allein­er­zie­hen­den offen. Der Betreu­ungs­an­spruch ergibt sich aus dem berufs­be­ding­ten Bedarf und ist auch dar­auf begrenzt. Als Nach­weis sind ent­spre­chen­de Beschei­ni­gun­gen des Arbeit­ge­bers und Erklä­run­gen der Eltern vorzulegen.

Vorschulkinder mit Anspruch nach Bildungs- und Teilhabepaket

Seit dem 14. Mai 2020 sind die Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen für Vor­schul­kin­der mit einer Anspruchs­be­rech­ti­gung nach dem Bil­dungs- und Teil­ha­be­pa­ket und für aner­kann­te Inte­gra­ti­ons­kin­der geöff­net. Der Betreu­ungs­an­spruch ori­en­tiert sich am Betreuungsvertrag.
Kin­der­ta­ges­pfle­ge­stel­len haben wie­der für Kin­der ab zwei Jah­ren geöff­net. Wei­te­re Ein­schrän­kun­gen gibt es hier nicht.

In einem nächs­ten Schritt soll ab dem 28. Mai allen Vor­schul­kin­dern die Betreu­ung ermög­licht wer­den. Als Betreu­ungs­zeit gilt auch hier die Ori­en­tie­rung am Betreu­ungs­ver­trag. Ob die­ser Schritt tat­säch­lich umge­setzt wer­den kann, hängt von der wei­te­ren Ent­wick­lung in der aktu­el­len Situa­ti­on des Infek­ti­ons­ge­sche­hens  ab.  Eltern wer­den dar­um gebe­ten, eine Betreu­ung schon im Vor­feld mit ihrer Kita abzu­stim­men, um die erfor­der­li­chen Per­so­nal­res­sour­cen vor Ort einzuplanen.

In NRW und Arns­berg ist eine schritt­wei­se Rück­kehr zur Kin­der­be­treu­ung geplant. Foto: Frank Albrecht / Archiv

Betreuung mit Kita im Vorfeld abstimmen

Es wird erwar­tet, dass über wei­te­re Öff­nun­gen Anfang bis Mit­te Juni wei­te­re Infor­ma­tio­nen vorliegen.
Detail­in­for­ma­tio­nen fin­den Sie auf der Inter­net­sei­te des Minis­te­ri­ums für Kin­der, Fami­li­en, Flücht­lin­ge und Inte­gra­ti­on des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len (MKF­FI) und auf  der Inter­net­sei­te der Stadt Arns­berg.  Die Kita­lei­tun­gen Ihrer Kita  und die Tages­pfle­ge­per­so­nen ste­hen Ihnen bera­tend zu Sei­te.  Bei allen Öff­nungs­schrit­ten sind  Trä­ger, Kitas und auch die Stadt Arns­berg an die Vor­ga­ben der MKF­FI gebunden.

Das Ange­bot in den Kitas ist aus­ge­rich­tet auf eine Not­fall­be­treu­ung. Ange­bo­te, wie Eltern es gewohnt gewohnt sind, kön­nen nicht immer umge­setzt wer­den. Die Ein­hal­tung des Infek­ti­ons­schut­zes erfor­dert eine strik­te Tren­nung der Grup­pen in den Kitas. Das gene­rel­le Betre­tungs­ver­bot für Alle, die nicht in der Not­fall­be­treu­ung ein­ge­setzt sind, gilt nach wie vor. Auch für Eltern und sons­ti­ge Anbie­ter von Ange­bo­ten vor Ort.

Landesregierung: Betretungsverbot zum 8. Juni aufheben

Aktu­ell hat die Lan­des­re­gie­rung ange­kün­digt, zum 8. Juni das gene­rel­le Betre­tungs­ver­bot in Kitas auf­zu­he­ben und einen ein­ge­schränk­ten Regel­be­trieb für alle Kin­der wie­der auf­zu­neh­men. Auch dabei sind die Vor­ga­ben zum  Infek­ti­ons­schutz ein­zu­hal­ten. Zur kon­kre­ten Umset­zung wer­den wei­te­re Vor­ga­ben und eine neue Coro­nabe­treu­ungs­ver­ord­nung des Minis­te­ri­ums erwartet.

Aktu­el­le Infor­ma­tio­nen wer­den auf die­ser Inter­net­sei­te bekannt gege­ben: www.arnsberg.de/corona/kinderbetreuung.

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