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„Keine Politik-Mache auf Kosten des SV Bachum-Bergheim“ / SPD-Vorsitzender bezieht Stellung gegen AfD

Arnsberg/Neheim. „Das ist ein Ver­such des Betrei­bens von „Poli­tik“ auf Kos­ten des SV Bachum Berg­heim – AfD Frak­ti­on gibt sich öffent­lich­keits­wirk­sam der Lächer­lich­keit preis“, kri­ti­siert der Vor­sit­zen­de des SPD-Orts­ver­eins Bachum – Voß­win­kel, Mat­thi­as Hun­ke, in einem Brief an die Öffent­lich­keit. Hin­ter­grund ist der Streit um einen Jugend­trai­ner des Sport­ver­eins aus dem Bereich Fuß­ball, der die letz­te Demons­tra­ti­on im Novem­ber gegen die Coro­na-Schutz­be­stim­mun­gen auf dem Kir­mes-Platz in Hüs­ten orga­ni­siert hat­te. Blick­punkt ver­öf­fent­licht hier den Brief Hun­kes im Wort­laut:

„Die AfD Frak­ti­on im Rat der Stadt Arns­berg ver­sucht mit ihrem dilet­tan­ti­schen „Angriff“ dem Sport­ver­ein Bachum Berg­heim den Sta­tus der Gemein­nüt­zig­keit aberken­nen zu las­sen. Die Dimen­si­on des Dilet­tan­tis­mus hat Herr Ter­nes in sei­nem Leser­brief sehr anschau­lich dar­ge­stellt. Die­ser Schein­an­griff ist zum Schei­tern verurteilt.

„Scheinangriff zum Scheitern verurteilt“

Es scheint weder im Vor­feld des „Antra­ges“ Gesprä­che mit dem Vor­stand des SV Bachum Berg­heim gege­ben zu haben, noch scheint die AfD sich auch nur ansatz­wei­se mit den recht­li­chen Hin­ter­grün­den einer Gemein­nüt­zig­keit aus­ein­an­der­ge­setzt zu haben. Anders ist ein Antrag bei dem unzu­stän­di­gen Amts­ge­richt inklu­si­ve der halt­lo­sen Begrün­dung nicht zu erklären.

Durch die­ses Vor­ge­hen zeigt die AfD, dass es ihr nicht um eine Dis­kus­si­on mit den hier Betei­lig­ten geschwei­ge denn um Inhal­te geht, son­dern sie auf Kos­ten eines renom­mier­ten und in der Gesell­schaft sowie der Poli­tik aner­kann­ten und geschätz­ten Sport­ver­eins Popu­lis­mus betreibt. Dem­entspre­chend hät­te die­ser „Angriff“ auch jeden ande­ren Arns­ber­ger Ver­ein tref­fen können.
Die Behaup­tung, man wol­le die Mei­nungs­frei­heit schüt­zen sowie dem Arti­kel 1 des Grund­ge­set­zes – „die Wür­de des Men­schen ist unan­tast­bar“ – im Zusam­men­hang mit der Ent­las­sung eines Jugend­trai­ners des Sport­ver­eins Gel­tung ver­schaf­fen, ent­puppt sich bei genaue­rer Betrach­tung als luft­leer und vor­ge­scho­ben, um das eigent­li­che Anlie­gen der AfD Frak­ti­on zu ver­schlei­ern. Der SV Bachum Berg­heim steht weder im Ver­dacht, die Mei­nungs­frei­heit nicht zu respek­tie­ren noch die Wür­de eines Men­schen anzu­tas­ten. Ganz im Gegenteil.

„Weltoffene, vorurteilsfrei und familiäre Ausrichtung“

Der seit vie­len Jah­ren bestehen­de SV Bachum Berg­heim zeich­net sich durch sei­ne welt­of­fe­ne, vor­ur­teils­freie und fami­liä­re Aus­rich­tung aus. Die­se Wer­te wer­den von den Mit­glie­dern sowohl nach innen wie nach außen ver­tre­ten und getragen.
Soweit eine Per­son, die eine her­aus­ge­ho­be­ne Posi­ti­on wie die eines Jugend­trai­ners im Ver­ein inne­hat, nach außen hin eine Mei­nung durch Teil­nah­me an einer Demons­tra­ti­on ver­tritt, die nicht den Wer­ten des Ver­eins SV Bachum Berg­heim ent­spricht, ist es das Recht des Ver­eins, sich von der Per­son zu trennen.

In der Tren­nung ist gera­de nicht eine Unter­drü­ckung der Mei­nungs­frei­heit einer Per­son zu sehen. Hier­in kommt sie viel­mehr bei­der­sei­tig zum Aus­druck. Die ent­las­se­ne Per­son hat durch ihre Teil­nah­me an einer Demons­tra­ti­on gegen Coro­na-Maß­nah­men nach außen und offen erkenn­bar ihre Mei­nung in die­sem sen­si­blen Bereich in der Form kund­ge­tan, dass sie mit den Maß­nah­men der Poli­tik zum Schutz der Bevöl­ke­rung vor einer Gefahr für das Recht auf Leben und kör­per­li­che Unver­sehrt­heit, Arti­kel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grund­ge­setz­tes, durch eine COVID-19-Infek­ti­on nicht ein­ver­stan­den ist. Die­se Mei­nungs­kund­ga­be wur­de nicht unter­drückt. Sie war viel­mehr offen für alle, ins­be­son­de­re die Jugend­mann­schaf­ten des Ver­eins, erkennbar.

„SV Bachum-Bergheim drückt seine eigene Meinung aus“

Durch die Tren­nung drückt der SV Bachum Berg­heim sei­ne eige­ne Mei­nung in die­sem sen­si­blen Bereich aus. Der Ver­ein zeigt hier­durch, dass er zum einen die Maß­nah­men der Poli­tik auf Bundes‑, Lan­des- und kom­mu­na­ler Ebe­ne zum gesund­heit­li­chen Schutz der Bevöl­ke­rung vor einer poten­ti­ell töd­li­chen COVID-19-Infek­ti­on unter­stützt und zum ande­ren hier­bei sei­ner Vor­bild- und Schutz­funk­ti­on ins­be­son­de­re vor Ver­harm­lo­sung die­ser Infek­ti­ons­ge­fahr gegen­über der eige­nen Ver­eins­ju­gend gerecht wird.
Auch ist in der Tren­nung kein die Wür­de eines Men­schen antas­ten­des Ver­hal­ten zu erken­nen, son­dern ein auf­grund einer Mei­nungs­ver­schie­den­heit nor­ma­ler Vor­gang zu sehen.

Viel­mehr zeigt die AfD Frak­ti­on durch ihr Vor­ge­hen ein unwür­di­ges Ver­hal­ten gegen­über den hier­bei betei­lig­ten Per­so­nen, indem sie nicht das offe­ne Gespräch sucht, son­dern öffent­lich halt­lo­se Behaup­tun­gen auf­stellt und dem­entspre­chend sich durch ihre man­geln­den Kennt­nis­se der tat­säch­li­chen und recht­li­chen Umstän­de in die­ser Ange­le­gen­heit im gesell­schaft­li­chen wie poli­ti­schen Raum disqualifiziert.“

(Quel­le: Mat­thi­as Hun­ke, Vor­sit­zen­der SPD-Orts­ver­ein Bochum – Voßwinkel)

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