Kein Feuerwerk in Arnsberg: Stadt erlässt Allgemeinverfügung und droht mit Geldbußen

Arns­berg. Die Stadt Arns­berg hat zum Jah­res­wech­sel eine All­ge­mein­ver­fü­gung erlas­sen, in der die öffent­li­chen Berei­che benannt wer­den, an denen kein Feu­er­werk abge­brannt wer­den darf. Das mel­det die Pres­se­stel­le der Stadt Arns­berg kurz vor dem Jahreswechsel.

Kein Feuerwerk an zentralen Plätzen erlaubt

Von dem Ver­bot sind in Alt-Arns­berg der Neu­markt, die Schloss­rui­ne, der Bereich am Sau­er­land­thea­ter bis hin zum Schul­zen­trum, der Euro­pa- und der Guten­berg­platz. In Hüs­ten gilt das Ver­bot im Kreu­zungs­be­reich des Hüs­te­ner Mark­tes, am Hüs­te­ner Markt selbst, auf dem Kirch­platz und den Flä­chen an der Petri­kir­che, in Neheim im Bereich des Markt­plat­zes und der Stra­ße „Nehei­mer Markt.“ Die All­ge­mein­ver­fü­gung ist auf der Home­page der Stadt veröffentlicht.

Allgemeinverfügung erlassen

In die­sem Zusam­men­hang weist die Stadt­ver­wal­tung dar­auf hin, dass in der Sil­ves­ter­nacht ein ver­stärk­ter Prä­senz­dienst des Ord­nungs­am­tes gemein­sam mit der Poli­zei unter­wegs sein wird, um Ansamm­lun­gen und Zusam­men­tref­fen im öffent­li­chen Raum zu unter­bin­den. Eben­so wird die Ein­hal­tung des Ver­zehr­ver­bo­tes von Alko­hol in der Öffent­lich­keit kontrolliert.

Enge Kontrollen in der Silvesternacht

Da Par­tys und Fei­ern – auch im pri­va­ten Bereich – nach der Coro­naschutz­ver­ord­nung unter­sagt sind, wird das Ord­nungs­amt bei gemel­de­ten Ver­stö­ßen auch hier tätig wer­den. Bei Zuwi­der­hand­lun­gen wer­den bei Par­tys oder Fei­ern, wie in der Ver­ord­nung fest­ge­legt, für den Ver­an­stal­ter 500 € und für jede*n Teilnehmer*in an der Fei­er 250 € Buß­geld fäl­lig. Der Ver­zehr von Alko­hol im öffent­li­chen Raum wird pro Per­son mit 100 €, Ansamm­lun­gen und Zusam­men­tref­fen im öffent­li­chen Raum mit 250 € je Per­son geahndet.

Geldbußen zwischen 500 und 100 Euro

Poli­zei und Ord­nungs­amt hof­fen aber, dass sich die Bürger*innen in Arns­berg der jet­zi­gen Situa­ti­on bewusst sind und sich – wie in den ver­gan­ge­nen Mona­ten auch – so posi­tiv ver­hal­ten und die Grund­re­geln des Infek­ti­ons­schut­zes ein­hal­ten, dass das Infek­ti­ons­ge­sche­hen nicht wei­ter belas­tet wird. Poli­zei und Ord­nungs­amt wün­schen allen – trotz Coro­na – einen schö­nen Jahreswechsel.

(Quel­le: Press­stel­le Stadt Arnsberg)

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