Hüsten. Die Stadtverwaltung hat heute eine neue Verkehrszählung im Zuge des Planverfahrens zur Erweiterung des Karolinenhospitals in Hüsten angekündigt, um das vorhandene Verkehrsgutachten auf Plausibilität auch im Detail zu überprüfen und die besten Lösungen zu finden. Es solle direkt nach den Ferien gezählt werden. In der Stellungnahme wird betont, dass „Politik und Stadtverwaltung der Stadt Arnsberg vor und nach den Fusionen der Krankenhäuser die Ziele und Maßnahmen der Klinikverwaltung jederzeit nach all ihren Möglichkeiten und Kräften begleitet, unterstützt und gefördert haben und das auch in Zukunft tun werden“.
Bittner: „Einsatz mit aller Vehemenz“
Nachdem sich die Chefärzte des Karolinenhospitals in einem am Vormittag öffentlich gewordenen offenen Brief an den Bürgermeister gewandt und eine Unterstützung der Erweiterungsplanung „mit aller Entschiedenheit“ gefordert hatten, machte Ralf Paul Bittner deutlich: „Sowohl als Bürgermeister der Stadt Arnsberg aber auch als langjähriges Mitglied in den Gremien des Klinikums setze ich mich weiterhin für die beste Gesundheitsversorgung vor Ort ein. Das habe ich in der Vergangenheit unter anderem mit Hans-Josef Vogel gemeinsam getan, und werde das in der Zukunft auch weiterhin mit allen Vertretern in den Gremien des Klinikums wie auch des Rates mit aller Vehemenz tun.“
Bedenken der Bürger aufgreifen
Dies betreffe einzelne kleinere bauliche und verkehrliche Maßnahmen ebenso wie grundsätzliche Fragen und geplante Umstrukturierungen. Der Stadt sei bewusst, dass die gewünschte medizinische Versorgung in Stadt und Region in guter Erreichbarkeit für den Einwohnerschwerpunkt im westlichen Hochsauerlandkreis mittel- und langfristig nur in guter Kooperation zwischen Klinikum, Politik und Stadtverwaltung gewährleistet werden könne. Bei der jetzt anstehenden Großbaumaßnahme am Standort Hüsten handelt es sich nicht nur um eine der größten Infrastrukturinvestitionen, die im Stadtgebiet jemals erfolgte, sondern auch um eine Zukunftsmaßnahme, die für Stadt und Region, aber auch für jede Bürgerin und jeden Bürger von großer Bedeutung ist. „Es muss uns gelingen, die vorgetragenen Bedenken der Bürgerinnen und Bürger aufzugreifen, die besten Lösungen zu ermitteln und für alle den so wichtigen Schritt zur Sicherung und zum Ausbau des Gesundheitsstandortes Arnsberg gemeinsam zu gehen“, so Bürgermeister Bittner.
„Rechtssicherheit schaffen“
„Um Rechtssicherheit und Klarheit sowohl für die Anwohnerinnen und Anwohner, aber auch das Klinikum zu schaffen, müssen wir das Verkehrsgutachten noch einmal im Detail auf Plausibilität überprüfen“, so dazu der Fachbereichsleiter Planen, Bauen und Umwelt, Thomas Vielhaber. Aufgrund der von Öffentlichkeit und Politik geübten Kritik am Verkehrsgutachten, das auf einer Verkehrszählung von 2014 und den Annahmen des Klinikums basiert, solle nach den Sommerferien – ab dem 29. August – erneut eine Verkehrszählung vorgenommen werden.
Verkehrsführung beherrschendes Thema
In der Stellungnahme der Stadt wird darauf hingewiesen, dass die Fachverwaltung bereits unmittelbar nach ersten Gesprächen im März dem Klinikum den Rahmen geboten habe, den Mitgliedern des Fachausschusses die Notwendigkeit und Dringlichkeit der neuen Planungen im Detail darzulegen. Die Arbeiten zur Aufstellung des Bebauungsplanes seien in Abstimmung mit dem Klinikum begonnen worden und der Bezirksausschuss Hüsten und der Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt hätten in der eigens einberufenen gemeinsamen Sitzung am 6. Juni die notwendigen Beschlüsse gefasst. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung, die bis zum 3. August laufe, sei mit der Bürgerinformation am 10. Juli in der Schützenhalle Hüsten gestartet worden. Erwartungsgemäß sei die Verkehrsführung das beherrschende Thema gewesen. Im ersten Sitzungslauf nach den Sommerferien solle dann vom Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt der Offenlegungsbeschluss gefasst werden.
Anwägungsmängel verhindern
Die Stadtverwaltung weist auch darauf hin, dass das Baugesetzbuch eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorschreibe, in der über die Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert werden müsse. Dabei seien die Räte der Städte verpflichtet, alle Bedenken und Anregungen aufzunehmen und öffentliche und private Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Nur unter dieser Voraussetzung könne ein Bebauungsplan ohne Abwägungsmängel als Satzung beschlossen werden. Er biete dann aber auch Rechts- und Investitionssicherheit für den Bauherrn, was gerade bei einer Maßnahme dieser Größenordnung und Bedeutung Voraussetzung sei.