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Karnevalsumzug in Arnsberg: Hinweise auf Verkehrsregelungen

Arns­berg. Am Kar­ne­vals­sonn­tag, 19. Febru­ar, kommt es auf­grund des Kar­ne­vals­um­zu­ges im Stadt­teil Arns­berg zu Ver­kehrs­be­hin­de­run­gen. Im Rah­men des Umzu­ges wer­den zahl­rei­che Absper­run­gen, Umlei­tun­gen und Hal­te­ver­bo­te ein­ge­rich­tet. Die Ver­kehrs­teil­neh­men­den wer­den dar­um gebe­ten, die ent­spre­chen­den Beschil­de­run­gen zu beachten.

Der Ver­lauf des Kar­ne­vals­um­zugs sieht wie folgt aus: Park­platz Gebrü­der-Abt-Platz → Feaux­weg → Hel­le­fel­der Stra­ße → Zum Schüt­zen­hof → Guten­berg­platz → Rum­be­cker Stra­ße → Brü­cken­platz → Klos­ter­brü­cke → Bömer­stra­ße → Stein­weg → Neu­markt → Klos­ter­stra­ße in Rich­tung Prälaturstraße.

Ab 12:00 Uhr wird dabei bereits zur Vor­be­rei­tung des Umzu­ges die Neu­markt­um­fah­rung gesperrt. Die Zufahrt zum Eich­holz wird über eine Ampel­an­la­ge über die König­stra­ße bis 20:00 Uhr gere­gelt. Erst nach Ende der auf dem Neu­markt statt­fin­den­den Nach­fei­er der KLA­KAG wird die Neu­markt­um­fah­rung wie­der möglich.

Die Zufahrt in die Alt­stadt­ga­ra­ge wird in der Zeit von 12:00 bis 20:00 Uhr und die Aus­fahrt dann bis 17:00 Uhr eben­falls nicht mehr mög­lich sein. Nach dem Umzug wird auch die Bömer­stra­ße bis 20:00 Uhr gesperrt bleiben.

Alle Zufahrts­stra­ßen ent­lang der Umzugs­stre­cke sind – wie immer – eben­falls ab 12:00 Uhr wäh­rend des Umzu­ges gesperrt. Umlei­tun­gen wer­den ein­ge­rich­tet und ausgeschildert.

Die Ver­wal­tung weist dar­auf hin, dass ent­lang der Umzugs­stre­cke Park­ver­bots­zo­nen ein­ge­rich­tet wer­den. Im gesam­ten Stre­cken­be­reich des Umzugs erfolgt ab 10:00 Uhr der Auf­bau der Siche­rungs­maß­nah­men, so dass ver­bots­wid­rig gepark­te Fahr­zeu­ge aus Sicher­heits­grün­den ab 10:00 Uhr abge­schleppt wer­den. Die­se Maß­nah­me ist lei­der mitt­ler­wei­le not­wen­dig gewor­den, weil die ent­lang der Umzugs­stre­cke abge­stell­ten Fahr­zeu­ge häu­fig direkt nach Vor­bei­zug des Umzu­ges trotz noch gesperr­ter Stra­ße los­ge­fah­ren sind und dabei Besucher:innen des Umzu­ges sowie die Rei­ni­gungs­kräf­te der Stadt gefähr­det haben.

Aus die­sem Grund wird auch die Aus­fahrt aus dem hin­te­ren Teil des Guten­berg­plat­zes eben­falls so lan­ge gesperrt blei­ben, bis die Stra­ßen­sper­rung in die­sem Bereich nach Rei­ni­gung der Stra­ße sei­tens der Stadt wie­der auf­ge­ho­ben wer­den kann.

Ins­be­son­de­re weist die Ver­wal­tung auch wie­der dar­auf hin, dass die Apo­the­ken- und die Apos­tel­stra­ße eben­falls gesperrt sind und wäh­rend des Umzu­ges – eben­so wie die Hal­len­stra­ße – als Ret­tungs­zu­fahr­ten vor­ge­hal­ten wer­den müs­sen. Des­halb müs­sen auch dort wider­recht­lich abge­stell­te Fahr­zeu­ge zur Siche­rung der Ret­tungs­zu­fahr­ten eben­falls abge­schleppt werden.

Der Umzug wird im Bereich des Gebrü­der-Abt-Plat­zes auf­ge­stellt und löst sich im Bereich der Klos­ter­stra­ße wie­der auf. Aus die­sem Grund sind die Park­plät­ze in die­sen Berei­chen ab 10:00 Uhr gesperrt. Fahr­zeu­ge, die an den genann­ten Orten um 10:00 Uhr noch abge­stellt sind, müs­sen dort eben­falls aus Sicher­heits­grün­den abge­schleppt wer­den. Über­wa­chungs­kräf­te der Stadt wer­den im gesam­ten Umzugs­be­reich ab 10:00 Uhr vor Ort sein.

 

Abschlie­ßend weist das Ord­nungs­amt dar­auf hin, dass auch der Ein­satz und Betrieb von Droh­nen im gesam­ten Umzugs- und Ver­an­stal­tungs­be­reich nicht erlaubt ist.

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Stadt Arnsberg)

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