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KAG: Stadt Sundern nimmt Planung beitragspflichtiger Straßenausbaumaßnahmen wieder auf

Sun­dern. Die Stadt Sun­dern nimmt in die­sem Jahr die Pla­nung bei­trags­pflich­ti­ger Stra­ßen­aus­bau­maß­nah­men wie­der auf. Der Stadt­rat folg­te am Don­ners­tag in sei­ner Sit­zung mehr­heit­lich einem ent­spre­chen­den Vor­schlag der Ver­wal­tung. Die Frak­tio­nen von CDU, Grü­nen und FDP begrün­den ihre Ent­schei­dung, die noch am Don­ners­tag­abend in den sozia­len Netz­wer­ken auf teils hef­ti­ge Kri­tik stieß, in einer gemein­sa­men Erklärung.

Die Erklä­rung im Wortlaut:

Für die Jah­re 2019 und 2020 hat der Rat der Stadt Sun­dern die Stra­ßen­aus­bau­maß­nah­men nach KAG aus­ge­setzt. Ver­bun­den war dies mit der Hoff­nung, dass in der Zwi­schen­zeit das Land NRW die Rah­men­be­din­gun­gen für die Abrech­nung von KAG-Maß­nah­men für die Bür­ger deut­lich ver­bes­sert oder die Bei­trä­ge sogar ganz abschafft.

Letz­te­res war lei­der nicht der Fall, jedoch wur­de durch die „För­der­richt­li­nie Stra­ßen­aus­bau­bei­trä­ge“ des Minis­te­ri­ums für Hei­mat, Kom­mu­na­les, Bau und Gleich­stel­lung eine erheb­li­che Ver­bes­se­rung erreicht. Für den Zeit­raum vom 02.01.2020 bis zum 31.12.2024 wer­den die Anwoh­ner von 50 % der Bei­trä­ge entlastet.

Zudem wur­de durch die „Moder­ni­sie­rung des Stra­ßen­aus­bau­bei­trags­rechts in Nord­rhein-West­fa­len“ erreicht, dass der Zins­satz von 6 Pro­zent auf einen dyna­mi­schen Zins­satz (2 Pro­zent­punk­te über dem Basis­zins­satz am Jah­res­be­ginn) von aktu­ell 1,12 Pro­zent gesenkt wur­de. Die Raten­zah­lung kann nun auf bis zu 20 Jah­re ange­setzt wer­den, eine zwi­schen­zei­ti­ge Rest­til­gung ist mög­lich. Zudem wur­den Här­te­fall­re­ge­lun­gen bei wirt­schaft­li­chen Not­la­gen im Gesetz definiert.

Neu ein­ge­führt wur­de auch die Pflicht der Kom­mu­ne zur früh­zei­ti­gen Ein­be­zie­hung der Anwoh­ner im Rah­men einer Anwoh­ner­ver­samm­lung, die ein Mit­wir­ken bei der Aus­ge­stal­tung der Maß­nah­men auf Augen­hö­he bewir­ken soll.

Vie­le unter uns Rats­mit­glie­dern wün­schen sich eine kom­plet­te Abschaf­fung der Bei­trä­ge. Die­ses hät­ten auch wir begrüßt. Wir müs­sen jedoch mit den gesetz­li­chen Gege­ben­hei­ten, für die in der nächs­ten Zeit kei­ne Ände­run­gen in Sicht sind, umge­hen. Auf­grund der För­der­maß­nah­me, die bis 2024 befris­tet ist, ist es sehr emp­feh­lens­wert, die nöti­gen Stra­ßen­aus­bau­maß­nah­men nicht wei­ter zu schie­ben, son­dern jetzt umzu­set­zen, damit die Anlie­ger von der Hal­bie­rung der Bei­trä­ge pro­fi­tie­ren. Nach die­sem Ziel han­deln auch die ande­ren Städ­te im HSK, wie bei­spiels­wei­se unse­re Nach­bar­kom­mu­ne Arnsberg.

Wich­tig ist uns, dass bei den für die kom­men­den Jah­re anste­hen­den Stra­ßen­aus­bau­maß­nah­men, die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger maxi­mal sowie früh­zei­tig infor­miert und betei­ligt wer­den. Die­ses ist in den letz­ten Jah­ren nicht immer zur Genü­ge gelun­gen. Das Lan­des­bau­mi­nis­te­ri­um möch­te mit den gesetz­li­chen Ände­run­gen neue Wege gehen, um der Pla­nung auf „Augen­hö­he“ zwi­schen Ver­wal­tung und Anwoh­nern näher zu kom­men. Hier­auf legen wir beson­de­ren Wert.

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