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Inzidenz sinkt wieder leicht auf 38,5 – ab morgen gilt die neue Corona-Schutzverordnung

Hoch­sauer­land­kreis. Das Gesund­heits­amt des Hoch­sauer­land­krei­ses ver­mel­det am Don­ners­tag, 19. August, 9 Uhr, kreis­weit 16 Neu­in­fi­zier­te und zehn Gene­se­ne. Die 7‑Ta­ges-Inzi­denz beträgt 38,5 (Stand 19. August, 0 Uhr).
In der Sta­tis­tik sind somit 140 Infi­zier­te, 9.863 Gene­se­ne, 10.206 bestä­ti­ge Fäl­le sowie 203 Ster­be­fäl­le in Ver­bin­dung mit einer Coro­na-Infek­ti­on auf­ge­führt. Sta­tio­när wer­den fünf Per­so­nen behan­delt, zwei inten­siv­me­di­zi­nisch und davon wird eine Per­son beatmet.

Ab Freitag neue Corona-Schutzverordnung nach dem „3G-Regel“ Prinzip

Der Hoch­sauer­land­kreis weist dar­auf­hin, dass ab dem mor­gi­gen Frei­tag (20. August) die neue Coro­na-Schutz­ver­ord­nung des Lan­des nach dem „3G-Regel“ Prin­zip gilt. Über­schrei­tet das Land, ein Kreis oder eine kreis­freie Stadt die Inzi­denz von 35, setzt die soge­nann­te 3G-Regel ein: Zen­tral wird dann sein, ob eine Per­son geimpft, gene­sen oder getes­tet ist. Da der lan­des­wei­te Inzi­denz­wert über 35 liegt, gel­ten die neu­en Maß­nah­men auch im Hoch­sauer­land­kreis. Die Coro­na-Schutz­ver­ord­nung sieht ab einer 7‑Ta­ge-Inzi­denz von 35 für alle Per­so­nen – die weder voll­stän­dig geimpft noch gene­sen sind – eine Pflicht zur Vor­la­ge eines nega­ti­ven Schnell­tests oder eines nega­ti­ven PCR-Tests vor, der nicht älter als 48 Stun­den ist. Das gilt bei­spiels­wei­se in der Innen­gas­tro­no­mie, Sport in Innen­räu­men, bei Ver­an­stal­tun­gen in Innen­räu­men oder für Beher­ber­gun­gen. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Inter­es­sier­te auf der Sei­te des Lan­des www.mags.nrw.
 

 

(Quel­le: Hochsauerlandkreis)

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