- Blickpunkt Arnsberg-Sundern-Meschede - https://www.blickpunkt-arnsberg-sundern-meschede.de -

Inzidenz am Dienstag bei 185,7 – HSK vermeldet zwei weitere Todesfälle

Hoch­sauer­land­kreis. Mit Stand von Diens­tag, 30. Novem­ber, 9 Uhr, gibt es im Hoch­sauer­land­kreis 45 Neu­in­fi­zier­te und 177 Gene­se­ne. Die 7‑Ta­ge-Inzi­denz beträgt 185,7 (Stand 30. Novem­ber, 0 Uhr).

Die Sta­tis­tik des Kreis­ge­sund­heits­am­tes weist damit 647 Infi­zier­te, 12.400 Gene­se­ne sowie 13.265 bestä­tig­te Fäl­le auf. Sta­tio­när wer­den 18 Per­so­nen behan­delt, fünf wer­den inten­siv­me­di­zi­nisch betreut und vier Per­so­nen wer­den beatmet.

Zwei weitere Todesfälle

Der Hoch­sauer­land­kreis muss zwei wei­te­re Todes­fäl­le ver­mel­den. Am 28. Novem­ber sind eine 82-jäh­ri­ge Frau aus Mars­berg und ein 82-jäh­ri­ger Mann aus Arns­berg ver­stor­ben. Damit sind es jetzt 218 Ster­be­fäl­le in Ver­bin­dung mit einer Corona-Infektion.

Vom Infek­ti­ons­ge­sche­hen sind ein Kran­ken­haus, zwei Pfle­ge­ein­rich­tun­gen, zwei sozia­le bzw. medi­zi­ni­sche Ein­rich­tun­gen, 43 Schu­len und fünf Kin­der­ta­ges­stät­ten betroffen.

Corona-Schutzmaßnahmen in Kreishäusern und Nebenstellen

Der Hoch­sauer­land­kreis weist dar­auf­hin, dass ab Mitt­woch, 01. Dezem­ber, das Betre­ten der Kreis­häu­ser und Neben­stel­len nur noch mit einem 3G-Nach­weis (geimpft/genesen/getestet) erlaubt ist. Ein nega­ti­ver Test­nach­weis kann in Form eines Bür­ger­tests (nicht älter als 24 Stun­den) oder eines PCR-Tes­tes (nicht älter als 48 Stun­den) erfol­gen. Schü­le­rin­nen und Schü­ler sowie Kin­der bis zum Schul­ein­tritt benö­ti­gen kei­nen Testnachweis.

Wei­te­re Rege­lun­gen für Besu­che in den Dienst­stel­len, sind eine vor­he­ri­ge Ter­min­ab­spra­che, das Ein­hal­ten von Abstands- und Hygie­ne­re­geln sowie das Tra­gen eines Mund-Nasen-Schut­zes (min­des­tens medi­zi­ni­sche Mas­ke).Kan­ti­nen­be­su­cher im Kreis­haus Mesche­de, die nicht Beschäf­tig­te des Krei­ses sind, müs­sen ab sofort die 2G-Regel (voll­stän­dig geimpft/genesen) erfül­len, es sei denn die Nut­zung die­ser Kun­den beschränkt sich auf das blo­ße Abho­len von Spei­sen und Getränken.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Hochsauerlandkreis)

Beitrag teilen