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Inzidenz 25,0 – HSK ab Sonntag 1. August wieder in Inzidenzstufe 1

Hoch­sauer­land­kreis. Das Gesund­heits­amt des Hoch­sauer­land­krei­ses ver­mel­det am Frei­tag, 30. Juli, 9 Uhr, kreis­weit 17 Neu­in­fi­zier­te und einen Gene­se­nen. Die 7‑Ta­ge-Inzi­denz beträgt 25,0 (Stand 30. Juli, 0 Uhr). Aktu­ell gibt es damit 78 Infi­zier­te, 9.672 Gene­se­ne, 9.951 bestä­ti­ge Fäl­le sowie 201 Ster­be­fäl­le in Ver­bin­dung mit einer Coro­na-Infek­ti­on. Sta­tio­när vier Per­so­nen behan­delt, davon zwei Per­so­nen intensiv-medizinisch.

Die 78 infi­zier­ten Per­so­nen ver­tei­len sich ins­ge­samt wie folgt auf die Städ­te und Gemein­den: Arns­berg (14), Best­wig (2), Bri­lon (8), Eslo­he (1), Hal­len­berg (1), Mars­berg (4), Mede­bach (0), Mesche­de (25), Ols­berg (6), Schmal­len­berg (3), Sun­dern (12) und Win­ter­berg (2).

Inzidenzstufe 1 voraussichtlich ab Sonntag, 01. August

Da der 7‑Ta­ge-Inzi­denz­wert an acht auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen über zehn lag, wird der Hoch­sauer­land­kreis vor­aus­sicht­lich ab dem 1. August zurück in die Stu­fe 1 der Coro­naschutz­ver­ord­nung eingestuft.

So sind bei­spiels­wei­se Tref­fen im öffent­li­chen Raum ohne Begren­zung für Ange­hö­ri­ge aus fünf Haus­hal­ten erlaubt oder das Tref­fen im öffent­li­chen Raum für 100 Per­so­nen mit nega­ti­vem Test­nach­weis aus belie­bi­gen Haus­hal­ten. In der Innen­gas­tro­no­mie gilt wie­der die Mas­ken­pflicht. Ver­an­stal­tun­gen, die innen oder außen statt­fin­den (Thea­ter, Oper, Kinos) sind mit bis zu 1.000 Per­so­nen erlaubt, sofern ein Sitz­plan, ein nega­ti­ver Test­nach­weis sowie die Ein­hal­tung des Min­dest­ab­stands oder eine Sitz­ord­nung nach Schach­brett­mus­ter vor­han­den sind. Grup­pen­an­ge­bo­te für Kin­der und Jugend­li­che sind innen mit 30 und außen mit 50 Men­schen ohne Alters­be­gren­zung und ohne Test erlaubt. Kon­takt­sport (innen und außen) ist mit bis zu 100 Per­so­nen gestat­tet, jedoch sind ein Nega­tiv­t­est­nach­weis und eine Rück­ver­fol­gung erfor­der­lich. Auch Frei­bä­der dür­fen ohne Test­nach­weis öff­nen. Wei­te­re Rege­lun­gen fin­den Inter­es­sier­te auf der Inter­net­sei­te des Lan­des unter www.land.nrw.

 

 

 

(Quel­le: Hochsauerlandkreis)

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