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Innenstadt: Es geht wohl auch ohne neues Parkhaus

Blick auf die Sun­derner Innen­stadt. (Foto: überflieger.media)

Sun­dern. „Der Ein­zel­han­dels­bei­rat des Stadt­mar­ke­ting unter­stützt das vor­lie­gen­de Kon­zept zur Innen­stadt ein­stim­mig“, berich­te­te Stadt­pla­ner Lars Ohlig bei der jüngs­ten Monats­pres­se­kon­fe­renz im Rat­haus. Sie­ben Ver­tre­ter des inner­städ­ti­schen Ein­zel­han­dels hät­ten an einem Gespräch im Rat­haus im März teil­ge­nom­men und alle sie­ben hät­ten sich in einer abschlie­ßen­den Abstim­mung für die Pla­nun­gen aus­ge­spro­chen. Die Anwe­sen­den hät­ten dabei sogar die abso­lu­te Not­wen­dig­keit eines neu­en Park­hau­ses als Ersatz für weg­fal­len­de Park­plät­ze im Bereich des Röhr­parks in Fra­ge gestellt, so Ohlig.

Plakat „Wir möchten, dass sich in Sundern etwas bewegt!“

In der Sun­derner Innen­stadt soll sich etwas bewe­gen. (Foto: oe)

Stadt­pla­ner, Stadt­mar­ke­ting und Ein­zel­han­dels­bei­rat haben ver­ein­bart, mit einer Pla­kat­ak­ti­on „Wir möch­ten, dass sich in Sun­dern etwas bewegt!“ für das Kon­zept zu wer­ben. Das Pla­kat mit einem Innen­stadt­plan und beson­de­rer Berück­sich­ti­gung der Park­platz­si­tua­ti­on soll bei allen Händ­lern, die zum Kon­zept ste­hen, gut sicht­bar auf­ge­hängt wer­den und die Kun­den infor­mie­ren. Die End­fas­sung muss noch abge­stimmt wer­den. Das fer­ti­ge Pro­dukt soll bald bei einem Pres­se­ter­min vor­ge­stellt werden.

Parkscheibendreher blockieren viele Kundenparkplätze

Das Pla­kat zeigt über 600 öffent­li­che Park­plät­ze, von denen aus die Fuß­gän­ger­zo­ne in nicht mehr als drei Minu­ten zu Fuß erreich­bar ist. Etwa 175 von ihnen wür­den bei der Ver­wirk­li­chung eines Röhr­parks weg­fal­len. Im Bereich Schim­mer­lings­hof wäre der Neu­bau von 54 öffent­li­chen Park­plät­zen in weni­ger als einer Minu­te Ent­fer­nung von der Fuß­gän­ger­zo­ne mög­lich. Wei­te­re 120 Park­plät­ze könn­te der Bau einer Park­pa­let­te im Bereich Schützenhalle/Kaiserhöhe brin­gen. Auf die­sen Bau könn­te aber mög­li­cher­wei­se auch ver­zich­tet wer­den, sag­te Ohlig und ver­wies auf den Ein­zel­han­dels­bei­rat. Auch der habe näm­lich bestä­tigt, dass vie­le der zen­trums­na­hen Park­plät­ze von den dort Beschäf­tig­ten genutzt wür­den, die mehr­mals täg­lich die Park­schei­ben wei­ter dre­hen. Wenn die­se bereit wären, nur ein paar Minu­ten mehr Fuß­weg zu ande­ren Park­plät­zen in Kauf zu neh­men, gebe es im Drei-Minu­ten-Radi­us schon jetzt weit mehr Park­plät­ze für Kunden.

Derzeit über 600 Plätze im Drei-Minuten-Radius

Der Plan lis­tet (von Nord nach Süd) fol­gen­de öffent­li­che Park­mög­lich­kei­ten auf, die auch nach der Umge­stal­tung bestehen blei­ben würden:

Noch eine Diskussion und dann Planungsaufträge

Ohlig gab auch einen Über­blick über den geplan­ten wei­te­ren Ablauf des Pro­jekts Innen­stadt­ent­wick­lung. Zeit­nah wer­de die Ver­wal­tung die grund­le­gen­den Leit­ideen des Inte­grier­ten Stadt­ent­wick­lungs­kon­zepts (ISEK) in Steck­brief­form zusam­men­stel­len, damit sie noch­mals dis­ku­tiert wer­den kön­nen. Nach Geneh­mi­gung des Haus­halts 2017 sol­len dann – basie­rend auf die­sen ISEK-Bau­stei­nen – Pla­nungs­auf­trä­ge ver­ge­ben wer­den. Exter­ne Pla­nungs­bü­ros sol­len dabei im Lau­fe die­ses Jah­res die Pla­nun­gen kon­kre­ti­sie­ren. Sie sol­len detail­lier­te Pla­nun­gen ins­be­son­de­re für die Umpla­nungs­flä­chen in der Fuß­gän­ger­zo­ne, für den Bereich der Kreis­stra­ße zwi­schen Umge­hungs­stra­ße und Kreis­ver­kehr sowie für den Röh­ru­fer­be­reich vor­le­gen. „Dann wird auch deut­li­cher, wie die Berei­che kon­kret genutzt wer­den könn­ten“, so Ohlig. Es sol­len nicht nur zwei­di­men­sio­na­le Kon­zep­te und Kar­ten, son­dern auch drei­di­men­sio­na­le Ansich­ten und Ani­ma­tio­nen vor­ge­legt werden.

Zuschüsse für Hochwasserschutz und Städtebau

Anhand die­ser Pla­nun­gen könn­ten dann Beschlüs­se gefasst und Zuschüs­se bean­tragt wer­den. Das Land bezu­schusst die Rena­tu­rie­rung der Röhr mit Hoch­was­ser­schutz und Stei­ge­rung der inner­städ­ti­schen Auf­ent­halts- und Wohn­qua­li­tät mit 90 Pro­zent und eine Umge­stal­tung der Fuß­gän­ger­zo­ne mit Stei­ge­rung der Auf­ent­halts­qua­li­tät, Bar­rie­re­frei­heit und kla­re­rer Struk­tu­rie­rung des öffent­li­chen Raums mit 70 Pro­zent der Kosten.

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