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Infos zur Stichwahl zur Wahl des Bürgermeisters

Arns­berg. Am kom­men­den Sonn­tag, 18. Febru­ar 2018, fin­det die Stich­wahl zur Wahl des Bür­ger­meis­ters der Stadt Arns­berg zwi­schen den Kan­di­da­ten Peter Erb und Ralf Paul Bitt­ner statt. Gewählt ist, wer die meis­ten Stim­men erhält. Wie auch am 4. Febru­ar wird bei der Stich­wahl am 18. Febru­ar eine öffent­li­che Prä­sen­ta­ti­on der Hoch­rech­nun­gen im Rat­haus (Rat­haus­platz 1) ab 18 Uhr statt­fin­den. Der Blick­punkt Arns­berg-Sun­dern-Mesche­de wird ab 18:01 Uhr erneut per Live­stream aus dem Rat­haus berichten.

Keine neuen Wahlbenachrichtigungen

Kan­di­dat Ralf Paul Bittner

Gewählt wer­den kann in den glei­chen Wahl­lo­ka­len wie zur Haupt­wahl in der Zeit von 8 bis 18 Uhr. Die Stich­wahl fin­det auf der Grund­la­ge des Wäh­ler­ver­zeich­nis­ses der Haupt­wahl statt. Die Wahl­be­nach­rich­ti­gung für die Haupt­wahl behält ihre Gül­tig­keit. Es wer­den kei­ne Wahl­be­nach­rich­ti­gun­gen für die Stich­wahl ver­schickt. In den meis­ten Fäl­len wur­den die Wahl­be­nach­rich­ti­gun­gen bei der Haupt­wahl zurück­ge­ge­ben. Soll­te dies in Ein­zel­fäl­len nicht erfolgt sein, kön­nen die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger pro­blem­los mit Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass, Uni­ons­bür­ger mit Iden­ti­täts­aus­weis bis Frei­tag, 16. Febru­ar 2018, in den Stadt­bü­ros Neheim und Arns­berg bis 13 Uhr und im zen­tra­len Wahl­bü­ro im Rat­haus bis 18 Uhr direkt wäh­len. Dies gilt selbst­ver­ständ­lich auch für die per­sön­li­che Wahl am Sonn­tag im Wahl­lo­kal vor Ort.

Vorab wählen in den Stadtbüros und im Wahlbüro

Kan­di­dat Peter Erb

Wahl­be­rech­tig­te, die für die Stich­wahl bereits einen Wahl­schein (Brief­wahl) bean­tragt haben, haben die Unter­la­gen inzwi­schen auto­ma­tisch erhal­ten. Wur­de der Wahl­schein­an­trag nur für die Haupt­wahl gestellt, so kann der Wahl­be­rech­tig­te selbst­ver­ständ­lich eben­falls mit Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass, Uni­ons­bür­ger mit Iden­ti­täts­aus­weis in den Stadt­bü­ros und dem zen­tra­len Wahl­bü­ro (sie­he oben), aber auch am Sonn­tag in dem zustän­di­gen Wahl­lo­kal wäh­len. Die feh­len­de Wahl­be­nach­rich­ti­gung ist somit kein Hin­de­rungs­grund für die Abga­be der Stim­me bei der Stichwahl.

Der Antrag auf Brief­wahl zur Stich­wahl kann wie bei der Haupt­wahl auf unter­schied­li­che Wei­se erfol­gen: Ent­we­der per­sön­lich oder schrift­lich, mit dem For­mu­lar auf der Wahl­be­nach­rich­ti­gung und per Online-Antrag unter www.arnsberg.de. Der Wahl­brief wird im Bereich der Deut­schen Post unent­gelt­lich beför­dert, ist also nicht zu fran­kie­ren. Er muss so recht­zei­tig abge­sandt wer­den, dass er am Wahl­tag bis 16 Uhr dem Wahl­bü­ro vorliegt.

Wer wis­sen möch­te, in wel­chem Wahl­lo­kal er wäh­len muss oder ob das Wahl­lo­kal bar­rie­re­frei ist, kann dies der Wahl­be­nach­rich­ti­gung ent­neh­men oder sich hier informieren:

https://www.arnsberg.de/wahlen/buergermeisterwahl/stichwahl.php

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