Arnsberg. Am kommenden Sonntag, 18. Februar 2018, findet die Stichwahl zur Wahl des Bürgermeisters der Stadt Arnsberg zwischen den Kandidaten Peter Erb und Ralf Paul Bittner statt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Wie auch am 4. Februar wird bei der Stichwahl am 18. Februar eine öffentliche Präsentation der Hochrechnungen im Rathaus (Rathausplatz 1) ab 18 Uhr stattfinden. Der Blickpunkt Arnsberg-Sundern-Meschede wird ab 18:01 Uhr erneut per Livestream aus dem Rathaus berichten.
Keine neuen Wahlbenachrichtigungen
Gewählt werden kann in den gleichen Wahllokalen wie zur Hauptwahl in der Zeit von 8 bis 18 Uhr. Die Stichwahl findet auf der Grundlage des Wählerverzeichnisses der Hauptwahl statt. Die Wahlbenachrichtigung für die Hauptwahl behält ihre Gültigkeit. Es werden keine Wahlbenachrichtigungen für die Stichwahl verschickt. In den meisten Fällen wurden die Wahlbenachrichtigungen bei der Hauptwahl zurückgegeben. Sollte dies in Einzelfällen nicht erfolgt sein, können die Bürgerinnen und Bürger problemlos mit Personalausweis oder Reisepass, Unionsbürger mit Identitätsausweis bis Freitag, 16. Februar 2018, in den Stadtbüros Neheim und Arnsberg bis 13 Uhr und im zentralen Wahlbüro im Rathaus bis 18 Uhr direkt wählen. Dies gilt selbstverständlich auch für die persönliche Wahl am Sonntag im Wahllokal vor Ort.
Vorab wählen in den Stadtbüros und im Wahlbüro
Wahlberechtigte, die für die Stichwahl bereits einen Wahlschein (Briefwahl) beantragt haben, haben die Unterlagen inzwischen automatisch erhalten. Wurde der Wahlscheinantrag nur für die Hauptwahl gestellt, so kann der Wahlberechtigte selbstverständlich ebenfalls mit Personalausweis oder Reisepass, Unionsbürger mit Identitätsausweis in den Stadtbüros und dem zentralen Wahlbüro (siehe oben), aber auch am Sonntag in dem zuständigen Wahllokal wählen. Die fehlende Wahlbenachrichtigung ist somit kein Hinderungsgrund für die Abgabe der Stimme bei der Stichwahl.
Der Antrag auf Briefwahl zur Stichwahl kann wie bei der Hauptwahl auf unterschiedliche Weise erfolgen: Entweder persönlich oder schriftlich, mit dem Formular auf der Wahlbenachrichtigung und per Online-Antrag unter www.arnsberg.de. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post unentgeltlich befördert, ist also nicht zu frankieren. Er muss so rechtzeitig abgesandt werden, dass er am Wahltag bis 16 Uhr dem Wahlbüro vorliegt.
Wer wissen möchte, in welchem Wahllokal er wählen muss oder ob das Wahllokal barrierefrei ist, kann dies der Wahlbenachrichtigung entnehmen oder sich hier informieren:
https://www.arnsberg.de/wahlen/buergermeisterwahl/stichwahl.php