- Anzeige -

- Anzeige -

- Anzeige -

Individualnummer von Geräten und Gegenständen kann Polizei bei Strafverfolgung helfen

Kreis. Fahn­dung bedeu­tet für die Poli­zei nicht nur das Suchen von Per­so­nen. Viel häu­fi­ger geht es bei uns um gestoh­le­ne oder ver­lo­re­ne Gegen­stän­de. Smart­phones, Fahr­rä­der, Rol­ler oder – spe­zi­ell im Sau­er­land – Ski­er sind nur eini­ge Bei­spie­le die regel­mä­ßig gesucht wer­den. Das schreibt die Poli­zei Hoch­sauer­land­kreis in einer Infor­ma­ti­on für die Öffentlichkeit.

Fahndung nach gestohlenen Gegenständen

Die Poli­zei wird hier­bei durch die soge­nann­te Sach­fahn­dung unter­stützt. Ähn­lich wie bei ande­ren Fahn­dun­gen kann man Gegen­stän­de auch anhand vie­ler ein­zeln beschrie­be­ner Merk­ma­le (z. B. Her­stel­ler, Typ, Far­be, Beson­der­hei­ten) suchen. Das dies schwie­rig bzw. unmög­lich ist wird deut­lich, wenn man sich z. B. vor­stellt, wie vie­le Smart­phones des glei­chen Her­stel­lers und Typs auf dem Markt erhält­lich sind. Das wich­tigs­te Merk­mal für die Poli­zei ist die Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer oder soge­nann­te Indi­vi­du­al­num­mer des jewei­li­gen Gegenstandes.

Ute Mulder / pixelio.de
Die Indi­vi­du­al­num­mer von Gerä­ten oder Gegen­stän­den kann der Poli­zei bei der Suche nach zum Bei­spiel geklau­ten Han­dys helfen.(Foto: Ute Muld­er / pixelio.de)

Individualnummer des jeweiliges Gegenstands

Nur die­se ermög­licht eine ein­deu­ti­ge Zuord­nung. Bei Smart­phones ist es zum Bei­spiel die IMEI oder Device-ID und beim Fahr­rad die Rah­men­num­mer. Und genau hier ist das Pro­blem. Die wenigs­tens Men­schen habe die­se Num­mer parat. Sie wird nicht notiert, die Unter­la­gen wer­den „irgend­wo“ abge­hef­tet oder sie ist nicht ein­mal bekannt. Wer die­se Infor­ma­tio­nen von sei­nem Hab & Gut nicht hat, muss damit rech­nen, sei­ne Sachen nicht wie­der­zu­be­kom­men. Das ist nicht nur ärger­lich, son­dern auch unnö­tig! Und – es wird schwie­rig, oft unmög­lich, die Straf­tä­ter zu über­füh­ren, weil eine ein­deu­ti­ge Zuord­nung des Gegen­stan­des zu einer Straf­tat nicht mög­lich ist.

Indentifikationsnummern nach Kauf notieren

„Hel­fen Sie uns!“, ruft die Poli­zei Hoch­sauer­land­kreis auf. Es reicht ein kur­zes „dran den­ken“ nach dem Kauf. „Unser Tipp: Notie­ren Sie sich die Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mern, ins­be­son­de­re Ihrer Wert­ge­gen­stän­de wie Fahr­rä­dern, Pedelecs, Smart­phones oder Tablets und bewah­ren Sie Ihre Notiz auf. Falls Ihnen nicht bekannt ist, ob der Gegen­stand eine Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer hat und wo sich die Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer befin­det, fra­gen Sie beim Han­del oder Her­stel­ler nach. Bei Smart­phones oder Tablets bei­spiels­wei­se kön­nen Sie die Num­mer in den Ein­stel­lun­gen des Gerä­tes fin­den oder Sie geben in das Tas­ten­feld die Kom­bi­na­ti­on *#06# ein.“

(Quel­le: Poli­zei Hochsauerlandkreis)

Beitrag teilen

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

- Anzeige -
Anzeige
- Anzeige -

Kontakt zur Redaktion

redaktion@blickpunktASM.de