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Impfzentrum Olsberg: Impfung von Kindern ab 12 Jahren möglich

Hoch­sauer­land­kreis. Ab Sams­tag, den 31. Juli, kön­nen Kin­der und Jugend­li­che ab zwölf Jah­ren im Impf­zen­trum Ols­berg des Hoch­sauer­land­krei­ses geimpft wer­den. Die Imp­fung für jun­ge Men­schen zwi­schen 12 und 15 Jah­ren fin­det an allen Sams­ta­gen, ab 14 Uhr, im Juli und August statt. In die­ser Zeit ste­hen Kin­der­ärz­te zur Ver­fü­gung, die aus­führ­lich bera­ten und auch das Auf­klä­rungs­ge­spräch mit den Kin­dern und Eltern führen.

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen

Damit das eige­ne Kind geimpft wer­den kann, muss die Ein­wil­li­gung aller sor­ge­be­rech­ti­gen Per­so­nen bzw. bei­der Eltern vor­lie­gen. Das For­mu­lar ist auf der Inter­net­sei­te des Hoch­sauer­land­krei­ses www.hochsauerlandkreis.de zu finden.

Für das Auf­klä­rungs­ge­spräch soll­te etwas mehr Zeit mit­ge­bracht wer­den, damit ent­spre­chend der Emp­feh­lung der stän­di­gen Impf­kom­mis­si­on eine aus­führ­li­che medi­zi­ni­sche Bera­tung sicher­ge­stellt ist. Zum Impf­ter­min muss das Kind von einer sor­ge­be­rech­tig­ten Per­son beglei­tet werden.

Das Orga­ni­sa­ti­ons­team des Impf­zen­trums emp­fiehlt daher eine vor­he­ri­ge Ter­min­ver­ein­ba­rung. Dies ist mit einer E‑Mail und den Daten des Kin­des an impfzentrum@hochsauerlandkreis oder tele­fo­nisch über die Impf­hot­line 0291/94–6500 möglich.

Für den Ter­min soll­ten der Per­so­nal­aus­weis und falls vor­han­den Impf­pass und Gesund­heits­kar­te mit­ge­bracht wer­den. Die Impf­un­ter­la­gen des RIKs ent­hal­ten nun auch ent­spre­chen­de Pas­sa­gen für die Imp­fung von Kin­dern ab zwölf Jah­ren (www.rki.de; Stich­wort „Auf­klä­rungs­bo­gen“). Gern dür­fen die­se bereits mit den Unter­schrif­ten der nicht anwe­sen­den sor­ge­be­rech­tig­ten Per­so­nen mit­ge­bracht werden.

Impfangebot für Kinder ab 12 Jahren mit strikter Beachtung der Vorgaben der STIKO

Das Impf­zen­trum bie­tet die Imp­fun­gen unter strik­ter Beach­tung der Vor­ga­ben der Stän­di­gen Impf­kom­mis­si­on (STI­KO) an. Auf­grund eines ent­spre­chen­den Erlas­ses des Minis­te­ri­ums für Gesund­heit und Sozia­les in Nord­rhein-West­fa­len (MAGS) ist dies grund­sätz­lich mög­lich. Dem beson­de­ren Bera­tungs­be­darf der Eltern und Kin­der wird dabei Rech­nung getragen.

Der­zeit emp­fiehlt die Stän­di­ge Impf­kom­mis­si­on (STI­KO) beim Robert Koch-Insti­tut die Imp­fung gegen COVID-19 für Kin­der ab 12 Jah­ren aus­schließ­lich bei Vor­lie­gen bestimm­ter Vor­er­kran­kun­gen oder bei einem regel­haf­ten Kon­takt zu Per­so­nen mit einem erhöh­ten Risi­ko schwe­rer Krank­heits­ver­läu­fe, die selbst nicht geimpft wer­den kön­nen. Gemäß STI­KO kön­nen auch wei­te­re Kin­der und Jugend­li­che nach ärzt­li­cher Auf­klä­rung und Risi­ko­ak­zep­tanz eine Imp­fung erhal­ten. Die aus­führ­li­che medi­zi­ni­sche Bera­tung und Auf­klä­rung der Kin­der und Jugend­li­chen bzw. ihrer Sor­ge­be­rech­ti­gen gemäß den STI­KO-Emp­feh­lun­gen muss nach den Vor­ga­ben des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums des Lan­des NRW durch eine Kin­der- und Jugend­ärz­tin oder einen Kin­der- und Jugend­arzt im Impf­zen­trum erfolgen.

 

 

 

(Quel­le: Hochsauerlandkreis)
(Foto: freepik)

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