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Illegale Müllentsorgung: Kosten belasten alle Bürgerinnen und Bürger

Dreis­ter Fall von ille­ga­ler Müll­ent­sor­gung in Mesche­de: Im Bereich des Treb­nit­zer Weges haben bis­lang Unbe­kann­te auf einem Grund­stück der Kreis- und Hoch­schul­stadt Mesche­de eine grö­ße­re Men­ge an Sperr­müll ablegt. Die­se Abfäl­le müs­sen nun durch ein Ent­sor­gungs­un­ter­neh­men fach­ge­recht ent­sorgt wer­den. (Foto: Stadt Meschede)

Mesche­de. Dreis­ter Fall von ille­ga­ler Müll­ent­sor­gung in Mesche­de: Im Bereich des Treb­nit­zer Weges haben bis­lang Unbe­kann­te auf einem Grund­stück der Kreis- und Hoch­schul­stadt Mesche­de eine grö­ße­re Men­ge an Sperr­müll ablegt. Die­se Abfäl­le müs­sen nun durch ein Ent­sor­gungs­un­ter­neh­men fach­ge­recht ent­sorgt wer­den. Das ver­ur­sacht Kos­ten – und dafür müs­sen am Ende alle Gebüh­ren­zah­le­rin­nen und ‑zah­ler „in die Tasche grei­fen“, wenn die Ver­ur­sa­cher nicht gefun­den werden.

„Wilde Müllkippen“ treiben Gebühren nach oben

Es ist nicht nur die beson­de­re Dreis­tig­keit, wel­che die Ver­ant­wort­li­chen der Stadt Mesche­de an solch einem Fall ärgert: „Sol­che Aktio­nen gehen immer dann zu Las­ten der All­ge­mein­heit, wenn die Ver­ur­sa­cher nicht gefasst wer­den kön­nen“, unter­streicht Maren Kusch­wald vom Fach­be­reich Infra­struk­tur der Stadt Mesche­de, der zustän­dig für die Abfall­ent­sor­gung ist. Schon im Dezem­ber, als die neu­en Abfall­ent­sor­gungs­ge­büh­ren durch den Stadt­rat beschlos­sen wor­den sind, hat­te die Stadt Mesche­de dar­auf hin­ge­wie­sen, dass unter ande­rem auch die „wil­den Müll­kip­pen“ ein Fak­tor sind, der die Gebüh­ren nach oben treibt. Denn: Die Kos­ten für die sach­ge­rech­te Ent­sor­gung müs­sen am Ende auf alle Gebüh­ren­zah­le­rin­nen und ‑zah­ler im Stadt­ge­biet umge­legt werden.

Illegale Abfallentsorgung kein „Kavaliersdelikt“

Die Stadt Mesche­de betont, dass ille­ga­le Abfall­ent­sor­gung kei­nes­falls ein „Kava­liers­de­likt“ ist. Die Buß­gel­der für eine sol­che Ord­nungs­wid­rig­keit bewe­gen sich im Rah­men von 100 bis sogar 2.500 Euro. Und: Falls auch Schad­stof­fe ille­gal ent­sorgt wer­den, kann ein sol­cher Vor­gang unter Umstän­den auch als Straf­tat bewer­tet wer­den, die noch erheb­lich höhe­re Stra­fen nach sich zieht. Das Vor­ge­hen der Ver­ur­sa­cher wird noch unver­ständ­li­cher, wenn man die lega­len Alter­na­ti­ven betrach­tet: Die Abho­lung von Sperr­müll kann unkom­pli­ziert per Kar­te oder E‑Mail bei der Fir­ma Lob­be ange­mel­det wer­den; für die Gebühr von 40 Euro darf Sperr­müll auf einer Flä­che von vier Qua­drat­me­tern bereit­ge­stellt wer­den. Das ist eine gan­ze Men­ge, unter­streicht Maren Kusch­wald. Sowohl von den Kos­ten wie auch vom Auf­wand ist die „lega­le“ Sperr­müll­ab­fuhr also stets die güns­ti­ge­re und ein­fa­che­re Alter­na­ti­ve. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen dazu gibt es auch unter www.meschede.de online.

Die Stadt Mesche­de nimmt des­halb ille­ga­le Abfall­ent­sor­gung nicht hin. Die Stadt­ver­wal­tung bit­tet unter Tel. 0291/205–0 um Hin­wei­se zu den Ver­ur­sa­chern der „wil­den Müll­kip­pe“ im Treb­nit­zer Weg. Denn von einer fach­ge­rech­ten Abfall­ent­sor­gung pro­fi­tie­ren alle – die Umwelt und auch die Bür­ge­rin­nen und Bürger.

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Stadt Meschede)

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