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Illegale Abfallentsorgungen häufen sich: Appell der Stadt Arnsberg

In Kühl­schrän­ken ent­hal­te­ne Gefahr­stof­fe kön­nen eine dau­er­haf­te Ver­un­rei­ni­gung der Umge­bung ver­ur­sa­chen. (Foto: Stadt Arnsberg)

Arns­berg. Beschwer­den über wil­de Müll­kip­pen sind ein lei­di­ges Dau­er­the­ma. Aktu­ell häu­fen sich wie­der Hin­wei­se über ille­gal ent­sorg­te Kühl­schrän­ke und Gefrier­tru­hen auf Geh­we­gen, Grün­ver­bin­dungs­we­gen sowie Spiel- und Grün­flä­chen. Damit der Spa­zier­gang nicht zum Ärger­nis wird, appel­liert die Stadt Arns­berg an alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, ihren Müll kor­rekt zu entsorgen.

Ordnungsgemäße Entsorgung über kostenpflichtige Abholung oder Wertstoffbringhof möglich

Zu einem ver­ant­wor­tungs­vol­len Umgang mit der Umwelt gehört auch die ord­nungs­ge­mä­ße Ent­sor­gung der anfal­len­den Abfäl­le. Die Abfall­wirt­schaft der Stadt Arns­berg stellt jedem Wohn­grund­stück und Gewer­be­be­trieb dafür Rest­müll­ton­ne, Bio­ton­ne und Papier­ton­ne mit regel­mä­ßi­ger Abho­lung zur Ver­fü­gung. Für alle Abfäl­le, die zu groß für die Rest­müll­ton­ne sind, wie bei­spiels­wei­se Kin­der­wa­gen, Kof­fer oder Elek­tro­ge­rä­te, besteht die Mög­lich­keit, eine kos­ten­pflich­ti­ge Abho­lung durch die Stadt zu bean­tra­gen oder die Gegen­stän­de selbst beim Wert­stoff­bring­hof der Stadt Arns­berg anzuliefern.

Beim Wert­stoff­bring­hof kön­nen des wei­te­ren Alt­glas, Alt­pa­pier, Alt­klei­der, Elek­tro­alt­ge­rä­te, Groß­schrott (Metall) und Schad­stof­fe sogar kos­ten­los abge­ben wer­den. Die abge­ge­be­nen Abfäl­le wer­den ent­we­der recy­celt oder ord­nungs­ge­mäß entsorgt.

Auch Altkleider können kostenlos abgegeben werden

Obwohl auch Alt­klei­der kos­ten­los beim Wert­stoff­bring­hof zur Wei­ter­ver­wer­tung abge­ge­ben wer­den kön­nen, meh­ren sich die Hin­wei­se auf über­füll­te Alt­klei­der­con­tai­ner oder neben den Con­tai­nern abge­leg­te Säcke. Lei­der sind Klei­dungs­stü­cke, die neben den Con­tai­nern ent­sorgt wer­den, den Wit­te­rungs­be­din­gun­gen aus­ge­setzt und damit nicht mehr ver­wert­bar. Die dann not­wen­di­ge kos­ten­pflich­ti­ge Ent­sor­gung der Mate­ria­li­en muss von allen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern getra­gen werden.

Hintergrund

Das Besei­ti­gen von wil­den Müll­kip­pen sorgt nicht nur für ein sau­be­res Stadt­bild, son­dern ver­hin­dert die Ver­brei­tung gefähr­li­cher Kei­me, denn Abfall ist ein Nähr­bo­den für Viren, Bak­te­ri­en und Wür­mer. Beson­ders Kin­der und Tie­re sind gefähr­det, sich beim Spie­len auf Grün- und Spiel­flä­chen zu infi­zie­ren. Dar­über hin­aus belas­tet ille­gal ent­sorg­ter Abfall Gewäs­ser, Luft und Boden.

Beson­ders Kühl­schrän­ke und Gefrier­tru­hen kön­nen über die ent­hal­te­nen Gefahr­stof­fe (wie zum Bei­spiel Käl­te­mit­tel) eine dau­er­haf­te Ver­un­rei­ni­gung der Umge­bung ver­ur­sa­chen. Daher ist der auf öffent­li­chen Flä­chen ille­gal hin­ter­las­se­ne Abfall kein Kava­liers­de­likt, son­dern eine Ord­nungs­wid­rig­keit, die mit einem Buß­geld geahn­det wer­den kann.

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Stadt Arnsberg)

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