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IHK: Prüfungen in der betrieblichen Aus- und Weiterbildung trotz Corona-Einschränkungen

Arns­berg. Die IHK Arns­berg Hell­weg-Sau­er­land weist dar­auf hin, dass aktu­ell alle Prü­fun­gen in der betrieb­li­chen Aus- und Wei­ter­bil­dung trotz der Ein­schrän­kun­gen durch die Coro­na-Schutz­maß­nah­men an den geplan­ten Ter­mi­nen durch­ge­führt wer­den kön­nen. Das gilt ins­be­son­de­re für die schrift­li­chen wie auch die prak­ti­schen Abschluss­prü­fun­gen, an denen in der Regi­on Hell­weg-Sau­er­land ins­ge­samt 800 Aus­zu­bil­den­de teil­neh­men, schreibt die IHK in einer Mel­dung für die Öffentlichkeit.

Prüfung für 800 Auszubildende

Die­se Prü­fun­gen fin­den bun­des­weit ein­heit­lich am 24. und 25. Novem­ber für die kauf­män­ni­schen Aus­bil­dungs- beru­fe und am 1. und 2. Dezem­ber für die indus­tri­ell- tech­ni­schen Aus­bil­dungs­be­ru­fe statt. „Stand heu­te kön­nen die­se Abschluss­prü­fun­gen wie geplant durch­ge­führt wer­den“, betont Klaus Bour­dick, Lei­ter des IHK-Geschäfts­be­reichs Berufs­bil­dung. Neben den Abschluss­prü­fun­gen in der betrieb­li­chen Aus­bil­dung lau­fen im Herbst zudem zahl­rei­che Fortbildungsprüfungen.

Gute Zusammenarbeit mit Partnern und Behörden

Um die Prü­fun­gen unter Berück­sich­ti­gung aller pan­de­mie­be­ding­ten Vor­ga­ben durch­füh­ren zu kön­nen, ist die IHK auf die Unter­stüt­zung von und die gute Zusam­men­ar­beit mit allen rele­van­ten Stel­len und Part­nern vor Ort ange­wie­sen, ins­be­son­de­re Gesund­heits­äm­ter, Betrie­be sowie Beruf­li­che Schu­len. „Zur Ein­hal­tung der Hygie­ne­richt­li­ni­en und allen eine siche­re Prü­fung gewähr­leis­ten zu kön­nen wer­den wir wie schon im Früh­jahr zusätz­li­che gro­ße Räu­me wie bei­spiels­wei­se Schüt­zen­hal­len anmie­ten“, berich­tet Bour­dick. „Spür­bar und sehr hilf­reich“ sei die kon­struk­ti­ve Unter­stüt­zung der Berufs­kol­legs der Regi­on. Mit allen Part­nern ste­he die IHK in kon­ti­nu­ier­li­cher Abstim­mung. „Wir beob­ach­ten zudem die Ent­wick­lung des Infek-tions­ge­sche­hens sowie die dage­gen ergrif­fe­nen Maß­nah­men der zustän­di­gen Behör­den sehr auf­merk­sam“, berich­tet Bourdick.

Dringender Rat: Kontakte vor Prüfungsterminen einschränken

An die Prü­fungs­teil­neh­mer rich­tet der Geschäfts­be­reichs­lei­ter der IHK die „drin­gen­de Auf­for­de­rung, sich ange­sichts der anste­hen­den Prü­fun­gen im eige­nen Inter­es­se an alle behörd­li­chen Vor­ga­ben zu hal­ten“. Dazu gehört, dass die Teil­neh­mer min­des­tens zwei Wochen vor dem Prü­fungs­ter­min ihre Kon­tak­te eigen­ver­ant­wort­lich so beschrän­ken, dass ein Infek­ti­ons- und Qua­ran­tä­ne-Risi­ko mini­miert und eine Teil­nah­me an der Prü­fung nicht in Fra­ge gestellt wird. Die IHK begrüßt dabei aus­drück­lich den Ansatz des Schul­mi­nis­te­ri­ums, den Berufs­schu­len „rela­tiv freie Hand“ zu geben, um ein unter­richts­be­ding­tes Infek­ti­ons­ge­sche­hen auszuschließen.

Warnung vor Falschmeldungen

Zudem emp­fiehlt Bour­dick den Prü­fungs­teil­neh­mern, sich nicht von den manch­mal im Vor­feld einer Prü­fung im Inter­net kur­sie­ren­den Falsch­mel­dun­gen irri­tie­ren zu las­sen. Aktu­el­le Infor­ma­tio­nen rund um die Prü­fungs­ter­mi­ne sind immer auf der Inter­net­sei­te der IHK Arns­berg zu fin­den: www.ihk-arnsberg.de. Hier befin­det sich auch das jeweils aktu­el­le Infek­ti­ons­schutz-Kon­zept der IHK Arnsberg.

(Quel­le: IHK Arns­berg Hellweg-Sauerland)

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