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IHK Arnsberg zum Brexit: Fragen bleiben offen – IHK berät Unternehmen

Arns­berg. In der Nacht zum mor­gi­gen Sams­tag ver­lässt das Ver­ei­nig­te König­reich die Euro­päi­sche Uni­on. Danach haben die EU und die Bri­ten noch 11 Mona­te Zeit, ein Frei­han­dels­ab­kom­men auf den Weg zu brin­gen. Wäh­rend der Über­gangs­frist bis zum 31. Dezem­ber die­ses Jah­res bleibt zumin­dest aus zoll­recht­li­cher Sicht zwi­schen der EU und dem UK alles beim Alten.

Bis 31. Dezember alles beim Alten

Rund drei­ein­halb Jah­re nach­dem sich die Bevöl­ke­rung Groß­bri­tan­ni­ens und Nord­ir­lands mehr­heit­lich gegen den Ver­bleib in der Euro­päi­schen Uni­on aus­ge­spro­chen hat, wird nun die Tren­nung voll­zo­gen. Für den Waren­ver­kehr zwi­schen dem Ver­ei­nig­ten König­reich und den ver­blei­ben­den EU-Staa­ten ändert sich damit zunächst nichts. Denn bis Ende des Jah­res wer­den die EU-Staa­ten Groß­bri­tan­ni­en und Nord­ir­land wei­ter­hin wie ein Mit­glied behandeln.

Groß­bri­tan­ni­en ver­lässt heu­te Nach die EU. Bis Ende des Jah­res gibt es noch Über­gangs­re­geln. Foto: Albrecht

Das heißt die vier Grund­frei­hei­ten (frei­er Waren‑, Kapital‑, Dienst­leis­tungs- und Per­so­nen­ver­kehr) blei­ben gül­tig. Anders ist es beim Ver­hält­nis zu Län­dern außer­halb der EU. Denn grund­sätz­lich gilt, dass bri­ti­sche Waren ab dem 1. Febru­ar kei­ne EU-Waren mehr sind. Vie­le Frei­han­dels­ab­kom­men, die die Euro­päi­sche Uni­on mit Part­ner­län­dern und ‑regio­nen abge­schlos­sen haben, sehen dann Zol­lermä­ßi­gun­gen oder Zoll­frei­hei­ten für bri­ti­sche Waren oder Vor­pro­duk­te nicht mehr vor. Aktu­ell läuft eine Befra­gung der EU bei den Part­ner­län­dern, ob die­se wäh­rend der Über­gangs­frist das Ver­ei­nig­te König­reich wie ein EU-Mit­glied behan­deln. Der Aus­gang die­ser Abfra­ge ist noch offen.

Ausgang der Abfrage noch offen

Und was kommt nach dem 31. Dezem­ber 2020? „Die bri­ti­sche Wirt­schaft stellt für vie­le unse­rer Unter­neh­men einen wich­ti­gen Han­dels­part­ner dar. Wir hof­fen sehr dar­auf, dass ein Han­dels­ab­kom­men zustan­de kommt, wel­ches nach Ablauf der Über­gangs­frist wei­ter­hin gute Geschäf­te ermög­licht“, sagt IHK Haupt­ge­schäfts­füh­re­rin Dr. Ilo­na Lan­ge. Für Fra­gen rund um den Brexit steht in der Indus­trie- und Han­dels­kam­mer Klaus Wäl­ter (Tel. 02931 / 878141; waelter@arnsberg.ihk.de) bereit.

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