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IHK Arnsberg informiert: Ab Oktober gilt wieder Meldepflicht bei Insolvenzen

Arnsberg/Kreis. Ab 1. Okto­ber müs­sen zah­lungs­un­fä­hi­ge Unter­neh­men wie­der Insol­venz bean­tra­gen. Andern­falls dro­hen Stra­fen wegen Insol­venz­ver­schlep­pung. Dar­auf weist die IHK Arns­berg, Hell­weg-Sau­er­land hin. Auf­grund der Coro­na-Kri­se ist die Insol­venz­an­trags­pflicht nur noch bis zum 30. Sep­tem­ber ausgesetzt.

Antragsfrist war bis Ende September ausgesetzt

Zwar hat sich die Regie­rungs­ko­ali­ti­on in Ber­lin dar­auf geei­nigt, die Insol­venz­an­trags­pflicht wei­ter aus­zu­set­zen. Die Ver­län­ge­rung gilt ab Okto­ber aber nur noch für den Insol­venz­grund Über­schul­dung. Über­schul­det sind Unter­neh­men, deren Ver­mö­gen nicht aus­rei­chend ist, um alle vor­han­de­nen Ver­bind­lich­kei­ten zu begleichen.

Zah­lungs­un­fä­hig sind hin­ge­gen Unter­neh­men, die 10 Pro­zent und mehr ihrer fäl­li­gen For­de­run­gen in abseh­ba­rer Zeit nicht beglei­chen kön­nen. Ver­pflich­tet einen Insol­venz­an­trag zu stel­len sind Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten, also Unter­neh­men mit den Rechts­for­men GmbH, GmbH & Co. KG, Akti­en­ge­sell- schaft und haf­tungs­be­schränk­te Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten. Nicht insol­venz­an­trags­pflich­tig sind Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten wie OHG, KG und Kleingewerbetreibende.

Ausnahmen von der Antragspflicht

Die IHK Arns­berg weist zudem dar­auf hin, dass die Bun­des­re­gie­rung plant, die so genann­te Wohl­ver­hal­tens­pe­ri­ode von sechs auf drei Jah­re zu ver­kür­zen. In die­ser Peri­ode muss sich der Schuld­ner bestimm­ten Bedin­gun­gen unter­wer­fen. Sie beginnt mit der Eröff­nung des Insol­venz- ver­fah­rens. Nach deren Ablauf ist der Schuld­ner von der Rest­schuld befreit. Für Unter­neh­mer, die ihren Insol- venz­an­trag ab dem 1. Okto­ber stel­len, bedeu­tet dies, dass die Rest­schuld­be­frei­ung bereits nach drei statt sechs Jah­ren wirk­sam wer­den kann.

Unter­neh­mer in finan­zi­el­len Schwie­rig­kei­ten kön­nen sich mit ihren Fra­gen an die Schuld­ner­hil­fe Köln wen­den. Die Hot­line für Selbst­stän­di­ge ist ein gemein­sa­mes Pro­jekt der IHK Arns­berg sowie fünf wei­te­rer IHKs mit der Schuld­ner­hil­fe Köln. Die Tele­fon­num­mer lau­tet 0800 8884888. Die Hot­line ist mon­tags und mitt­wochs von 15 bis 18 Uhr sowie diens­tags und don­ners­tags von 9 bis 12 Uhr erreichbar.

Informationen im Webinar

Zudem bie­tet die IHK Arns­berg am 8. Okto­ber um 15 Uhr ein Web­i­nar zum The­ma „Insol­venz­recht­li­che Sanie­rung in der Coro­na-Kri­se“ an. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Web­i­nar: www.ihk-arnsberg.de/ Webinar-Insolvenzrecht.

(Quel­le: IHK Hellweg-Sauerland)

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