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IHK Arnsberg: 2G-Regel sorgt für Umsatzeinbruch

Arns­berg. Die jüngs­ten Coro­na-Maß­nah­men sor­gen bei den Unter­neh­men aus Ein­zel­han­del, Gast­ge­wer­be, Frei­zeit­wirt­schaft und Dienst­leis­tun­gen für einen Umsatz­ein­bruch und gestie­ge­ne Kos­ten. Das ist das Ergeb­nis einer Blitz­be­fra­gung der Indus­trie- und Han­dels­kam­mer Arns­berg, Hell­weg-Sau­er­land. 631 Unter­neh­men haben an der Befra­gung teilgenommen.

Umsatzeinbruch bei jedem zweiten Unternehmen

Jedes zwei­te Unter­neh­men ver­zeich­net einen Umsatz­ein­bruch. Bei die­sen gehen die Umsät­ze um durch­schnitt­lich 43 Pro­zent zurück. Im Gast­ge­wer­be und der Frei­zeit­bran­che büßen sogar drei von vier Betrie­ben Umsatz ein. Hier liegt der durch­schnitt­li­che Rück­gang bei 51 Pro­zent. „Die 2G- und 3G-Maß­nah­men tref­fen erneut jene Bran­chen am här­tes­ten, die schon seit Beginn der Pan­de­mie die Leid­tra­gen­den sind. Neben einer gro­ßen Bereit­schaft, bei der Bekämp­fung der Pan­de­mie mit­zu­wir­ken, spü­ren wir aber auch eine gro­ße Frus­tra­ti­on“, sagt IHK-Prä­si­dent Andre­as Rother. „Bei Betrie­ben mit klei­nen Gewinn­mar­gen rei­chen schon gerin­ge Umsatz­rück­gän­ge, um in die roten Zah­len zu rut­schen. Aber erst ab einem Umsatz­rück­gang von 30 Pro­zent bekom­men die Betrie­be Über­brü­ckungs­hil­fen. Dadurch fal­len eini­ge durch das Hil­fe-Ras­ter und wer­den mit ihren Ver­lus­ten allein gelas­sen“, erläu­tert der IHK-Prä­si­dent. Zusätz­lich sor­gen die 2G- und 3G-Kon­trol­len nicht nur für einen höhe­ren Orga­ni­sa­ti­ons­auf­wand, son­dern bei jedem zwei­ten Betrieb auch für höhe­re Kosten.

Corona-Hilfen der Bundesregierung

Posi­tiv zu bemer­ken sei, so Rother, dass die Bun­des­re­gie­rung die Coro­na-Hil­fen für Unter­neh­men als Über­brü­ckungs­hil­fe IV bis Ende März 2022 ver­län­gert habe. Auch die Neu­start­hil­fe Plus für Solo­selb­stän­di­ge wird fort­ge­führt. Dar­über hin­aus erhal­ten Schau­stel­ler, Markt­leu­te und pri­va­te Ver­an­stal­ter von abge­sag­ten Advents- und Weih­nachts­märk­ten einen Eigen­ka­pi­tal­zu­schuss in Höhe von bis zu 50 Pro­zent. Hier­zu müs­sen sie einen Umsatz­ein­bruch von min­des­tens 50 Pro­zent im Dezem­ber 2021 nachweisen.

Geteilte Ansichten zu Maßnahmen

Trotz der Aus­wir­kun­gen auf Kos­ten und Umsatz erzeu­gen die Maß­nah­men zur Pan­de­mie­be­kämp­fung und Ver­mei­dung eines Lock­downs ein geteil­tes Echo. 30 Pro­zent bezeich­nen die Maß­nah­men als „über­zo­gen und brin­gen nichts“, 36 Pro­zent sagen „gera­de rich­tig“ und 34 Pro­zent sagen sie sei­en „nicht aus­rei­chend und soll­ten ergänzt werden“.

Unter­neh­men, die Fra­gen zu den Coro­na-Finanz­hil­fen haben, kön­nen sich bei der IHK an André Beru­de wen­den (02931/878–142). Infor­ma­tio­nen und Ansprech­part­ner rund um den Rechts­rah­men und die Finanz­hil­fen fin­den sich unter www.ihk-arnsberg.de/corona.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: IHK Arnsberg)

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