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Hundezählung in Arnsberg beginnt am 18. August

In Arnsberg werden ab 18. August die Hunde gezählt. (Foto: uschi dreiucker  / pixelio.de)
In Arns­berg wer­den ab 18. August die Hun­de gezählt. (Foto: uschi dreiucker / pixelio.de)

Arns­berg. Die Stadt Arns­berg star­tet am 18. August die bereits ange­kün­dig­te Hun­de­be­stands­auf­nah­me durch. „Die­se Maß­nah­me ist erfor­der­lich, da Hun­de­hal­ter ihre Hun­de immer öfter nicht ord­nungs­ge­mäß zur Zah­lung der Hun­de­steu­er anmel­den,“ so Stadt­spre­che­rin Ste­pha­nie Schnura. „Die Stadt Arns­berg for­dert des­halb alle Hun­de­be­sit­zer noch­mals drin­gend auf – auch im eige­nen Inter­es­se – ihre Hun­de – falls noch nicht gesche­hen – umge­hend anzu­mel­den und die fäl­li­ge Steu­er zu ent­rich­ten. Die nicht ord­nungs­ge­mä­ße Anmel­dung eines Hun­des kann mit einem Buß­geld geahn­det werden.“

Alle Haushalte werden befragt

2015.05.24.Logo.ArnsbergneuAb dem 18. August wer­den die Mit­ar­bei­ter der Fir­ma Sprin­ger Kom­mu­na­le Diens­te GmbH aus Düren werk­täg­lich in der Zeit von 10 bis 20 Uhr und sams­tags von 9 bis 17 Uhr alle Haus­hal­te zur Hun­de­hal­tung befra­gen. „Die Woh­nun­gen dür­fen dazu nicht betre­ten wer­den. Die Aus­kunfts­er­tei­lung der Hun­de­hal­ter erfolgt auf frei­wil­li­ger Basis,“ so Ste­fa­nie Schnura. „Die Mit­ar­bei­ter sind mit einer Legi­ti­ma­ti­on der Stadt­ver­wal­tung aus­ge­stat­tet und haben aus Grün­den des Daten­schut­zes kei­ne Infor­ma­ti­on über bereits gemel­de­te Hun­de. Daher müs­sen alle Bür­ger befragt wer­den, auch Hun­de­hal­ter, die ihren Hund seit Jah­ren ord­nungs­ge­mäß gemel­det haben.“

Hundebesitzer sollten ihre Tiere bis zum 18. August noch anmelden

Anmel­dun­gen kön­nen schrift­lich oder per­sön­lich in allen Stadt­bü­ros der Stadt Arns­berg, dem Fach­dienst Steu­er­we­sen, Rat­haus­platz 1 oder an die e‑Mail:-Adresse steuerwesen@arnsberg.de erfol­gen. Der Vor­druck zur Hun­de­steu­er­an­mel­dung ist im Inter­net unter http://www.arnsberg.de/buerger/hundesteuer-anmeldung.pdf abruf­bar. Kauf­ver­trag oder der kom­plet­te Impf­aus­weis des Hun­des soll­ten als Nach­weis ein­ge­reicht werden.

Die Hal­tung gro­ßer Hun­de mit einer Wider­rist­hö­he von min­des­tens 40 Zen­ti­me­ter oder einem Gewicht von min­des­tens 20 Kilo ist zusätz­lich dem Fach­dienst für Sicher­heit und Ord­nung der Stadt Arns­berg anzu­zei­gen. Das ent­spre­chen­de For­mu­lar steht eben­falls online unter http://www.arnsberg.de/buerger/Hunde-Anzeige_Grosser_Hund.pdf zur Verfügung.

Noch eine drin­gen­de Bit­te hat Ste­pha­nie Schnura: „Um die Anmel­dun­gen bear­bei­ten zu kön­nen, ist es erfor­der­lich, dass die­se kom­plett aus­ge­füllt wer­den. Ins­be­son­de­re das Datum des Beginns der Hun­de­hal­tung und die Hun­de­ras­se müs­sen ange­ge­ben wer­den. Das erspart sowohl den Bür­gern als auch der Ver­wal­tung Kos­ten und Zeit.“

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