Hohe Waldbrandgefahr rund um Talsperren – Falschparker behindern Feuerwehr

Sorpesee/Möhnesee. Der Ruhr­ver­band warnt ange­sichts der Wet­ter­la­ge sowie des Frei­zeit­ver­hal­tens eini­ger Men­schen an den Tal­sper­ren des Ver­ban­des vor enorm gestie­ge­ner Wald­brand­ge­fahr durch Unacht­sam­keit. An eini­gen Stel­len wer­de uner­laubt gegrillt oder gezel­tet. Das schreibt der Ruhr­ver­band aktu­ell in einer Presseinformation.

Sorgen um hohe Waldbrandgefahr

Unge­trüb­ter Son­nen­schein und Tem­pe­ra­tu­ren jen­seits der 30-Grad-Mar­ke hat in den ver­gan­ge­nen Tagen die ohne­hin schon hohe Wald­brand­ge­fahr in NRW noch wei­ter anstei­gen las­sen. Das berei­tet auch dem Ruhr­ver­band – Betrei­ber der gro­ßen Tal­sper­ren und einer der größ­ten Wald­be­sit­zer im Sau­er­land – eine Men­ge Kopf­zer­bre­chen. In der aktu­el­len Extrem­wet­ter­la­ge genügt bereits ein Fun­ke, um auf den staub­tro­cke­nen Wald­bö­den einen Brand zu ent­fa­chen. Den­noch sto­ßen die Betriebs­ver­ant­wort­li­chen immer wie­der auf ille­ga­le Grill­plät­ze und Feu­er­stel­len rund um die Talsperren.

Illegale Grillplätze und Feuerstellen

Dabei ist in NRW offe­nes Feu­er im Wald gene­rell ver­bo­ten und Gril­len nur an aus­ge­wie­se­nen Grill­plät­zen erlaubt. Vom 1. März bis zum 31. Okto­ber jedes Jah­res gilt in Wäl­dern zudem Rauchverbot.
Der Ruhr­ver­band weist daher aus­drück­lich auf die aktu­ell hohe Wald­brand­ge­fahr hin und bit­tet alle Besu­che­rin­nen und Besu­cher um ver­ant­wor­tungs­be­wuss­tes Ver­hal­ten. Ver­stö­ße gegen das Lan­des­forst­ge­setz wie etwa das Feu­er­ma­chen wer­den grund­sätz­lich zur Anzei­ge gebracht.

Feuermachen verboten – Anzeigen drohen

Zusätz­lich ver­schärft wird die Wald­brand­pro­ble­ma­tik durch Falsch­par­ker, die ihr Auto aus Grün­den der Bequem­lich­keit oder des Kom­forts lie­ber am schat­ti­gen Wald­rand als auf den offi­zi­el­len Besu­cher­park­plät­zen abstel­len und dabei die Zufahr­ten für Lösch- und Ret­tungs­fahr­zeu­ge blo­ckie­ren. So kann die Feu­er­wehr die Brand­stel­le im Ernst­fall nicht oder erst nach dem Frei­räu­men der Zufahr­ten errei­chen. Die ört­li­chen Ord­nungs­äm­ter kon­trol­lie­ren daher in die­sem Som­mer ver­stärkt die Zufahr­ten zu den Wäl­dern und las­sen wider­recht­lich gepark­te Fahr­zeu­ge kon­se­quent abschleppen.

Falschparker werden abgeschleppt

Ein wei­te­res lei­di­ges Pro­blem, das durch die hohe Zahl an Daheim­ge­blie­be­nen im „Coro­na­som­mer“ 2020 noch stär­ker zuta­ge tritt als in frü­he­ren Jah­ren, ist das hohe Müll­auf­kom­men. Müll beein­träch­tigt die Leis­tungs­fä­hig­keit der Tal­sper­ren, muss des­halb ein­ge­sam­melt oder aus dem Was­ser gefischt wer­den und ver­ur­sacht Kos­ten, die am Ende auf die All­ge­mein­heit umge­legt werden.

Rund 120.000 Euro muss allein der Ruhr­ver­band jedes Jahr für das Ein­sam­meln und Ent­sor­gen von acht­los weg­ge­wor­fe­nem oder vor­sätz­lich abge­la­de­nem Müll auf­wen­den; hin­zu kom­men die Kos­ten für die Anrai­ner­kom­mu­nen, die auf ihren Flä­chen eben­falls alle Hän­de voll zu tun haben. Wegen des deut­lich gestie­ge­nen Gäs­te­zu­stroms wer­den die Ent­sor­gungs­kos­ten in die­sem Jahr ver­mut­lich sogar noch höher ausfallen.

Hohe Entsorgungskosten für Müll

Beson­ders pro­ble­ma­tisch sind weg­ge­wor­fe­ne Glas­fla­schen: Die Scher­ben gefähr­den nicht nur die Beschäf­tig­ten des Tal­sper­ren­be­triebs beim Auf­räu­men, son­dern auch spie­len­de Kin­der. Übri­gens: Abfäl­le außer­halb der vor­ge­se­he­nen Behäl­ter zu ent­sor­gen, ist eine Ord­nungs­wid­rig­keit und kann mit Geld­bu­ßen geahn­det werden!

(Text: Ruhr­ver­band)

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