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Hochwasserereignis – Stadt Sundern informiert über verschiedene Sachverhalte

Sun­dern. Die Stadt­ver­wal­tung Sun­dern infor­miert über ver­schie­de­ne Sach­ver­hal­te in Zusam­men­hang mit dem Hoch­was­ser­er­eig­nis am 14./15.07.2021:

NRW-Soforthilfe für Hochwasserschäden

Das Lan­des­ka­bi­nett hat in der ver­gan­ge­nen Woche eine (ers­te) Sofort­hil­fe für von der Unwet­ter­ka­ta­stro­phe vom 14./15. Juli 2021 betrof­fe­ne Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, Unter­neh­men und Ange­hö­ri­ge frei­er Beru­fe, Land­wir­te und Kom­mu­nen in Höhe von 200 Mil­lio­nen Euro beschlos­sen. Für die gewerb­li­che Wirt­schaft und freie Beru­fe ist zunächst eine Pau­scha­le von 5.000€ vor­ge­se­hen, die mit­tels eines Form­blat­tes bei der Kom­mu­ne bean­tragt wer­den kann. Betrof­fe­ne Bür­ge­rin­nen und Bür­ger kön­nen maxi­mal 3.500€ pro Haus­halt erhalten.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen (Richt­li­nie, Aus­füll­hil­fen, FAQ, Antrags­for­mu­la­re) stellt die Stadt Sun­dern auf ihrer
Home­page bzw. das Land unter fol­gen­dem Link zur Ver­fü­gung: https://www.land.nrw/de/soforthilfe.

Anträ­ge kön­nen bis zum 31.08. bei der Stadt­ver­wal­tung Sun­dern abge­ge­ben wer­den. Die aus­ge­füll­ten und unter­schrie­be­nen Anträ­ge sind an die E‑Mail-Adres­se hochwasser-hilfe@stadt-sundern.der zu schi­cken. Auch der Ein­wurf der Anträ­ge in den Brief­kas­ten des Rat­hau­ses neben dem Haupt­ein­gang ist mög­lich, eben­so der pos­ta­li­sche Ver­sand an die Anschrift Stadt­ver­wal­tung Sun­dern, Frau Mar­ti­na Knöp­ken, Rat­haus­platz 1, 59846 Sundern.

Die Prü­fung der Antrags­un­ter­la­gen und ein Bescheid sowie die Aus­zah­lung der Sofort­hil­fe auf ein anzu­ge­ben­des Bank­kon­to erfol­gen zeit­nah. Ein Anspruch auf Gewäh­rung der Unter­stüt­zung besteht jedoch nicht. Nach der Aus­zah­lung wird kein geson­der­ter Ver­wen­dungs­nach­weis gefordert.

Fra­gen zum Aus­fül­len der Anträ­ge auf Sofort­hil­fe des Lan­des NRW beant­wor­ten Frau Mar­ti­na Knöp­ken, Tele­fon 02933 81–140 und Frau Julia Wage­ner, Tele­fon 02933 81–180.

Die Ver­wal­tung geht davon aus, das zeit­nah wei­te­re Hilfs­pa­ke­te des Lan­des und Bun­des auf­ge­legt werden.

Kurzfristige private Schutzmaßnahmen

Nach den Ereig­nis­sen der letz­ten Woche sind vie­le dar­auf bedacht, ihre Grund­stü­cke und Gebäu­de kurzfristig
gegen mög­li­che wei­te­re Unwet­ter­schä­den zu schüt­zen. Dies ist nach­voll­zieh­bar, gleich­zei­tig möch­te die Stadt­ver­wal­tung aller­dings davor war­nen, ins­be­son­de­re in den Gewäs­ser­rand­be­rei­chen „vor­schnell“ mit privaten
Maß­nah­men aktiv zu wer­den. Das Auf­stel­len von Spund­wän­den, Anschüt­ten von Däm­men etc. im Uferbereich
von Gewäs­sern kann zwar das eige­ne Objekt schüt­zen, für nach­fol­gen­de Gebäu­de und Infra­struk­tu­ren aber
ver­hee­ren­de Aus­wir­kun­gen haben. Das Lei­ten oder Auf­stau­en von abflie­ßen­den Was­ser zulas­ten Drit­ter löst
zudem Haf­tungs­an­sprü­che der Betrof­fe­nen aus.

Bau­li­che Maß­nah­men auf pri­va­ten Grund­stü­cken (ins­be­son­de­re in Hoch­was­ser­ge­bie­ten) müs­sen daher im Vor­feld mit der Unte­ren Was­ser­schutz­be­hör­de des HSK abge­stimmt wer­den. Ansons­ten droht die Auf­for­de­rung zum Rück­bau auf eige­ne Kos­ten. Wenn sol­che Schutz­maß­nah­men beab­sich­tigt wer­den, soll­te zunächst
der zustän­di­ge Ansprech­part­ner der Stadt­ver­wal­tung kon­tak­tiert wer­den. Herr Micha­el Mayr, zustän­dig für Pla­nung und Bau von Ver­kehrs­flä­chen und Grün­an­la­gen ist erreich­bar unter der Tele­fon­num­mer 02933 81–202
oder per E‑Mail unter m.mayr@stadt-sundern.de.

Soll­ten bei dem Unwet­ter in der letz­ten Woche auch an pri­va­ten Flä­chen angren­zen­de Ufer­mau­ern und ‑böschun­gen abge­spült oder beschä­digt wor­den sein, soll­ten sich Betrof­fe­ne eben­falls mit Herrn Mayr in Ver­bin­dung setzen.

Ab dem 16.08.2021 steht zudem der Gewäs­ser­schutz­be­auf­trag­te der Stadt, Herr Dani­el Fell­mer, unter der Tele­fon­num­mer 02933 81–206 oder der E‑Mail-Adres­se d.fellmer@stadt-sundern.de zur Verfügung.

Hochwasserbereiche im Internet einsehen

Wel­che Flä­chen in einem Hoch­was­ser­ge­biet lie­gen kön­nen Inter­es­sier­te über die Sei­te ELSAS-Web einsehen,
die frei im Inter­net auf­zu­ru­fen ist: https://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.jsf;jsessionid=FF5E63D143AD14C4FA074665A731D8A0

Dafür sind fol­gen­de Fel­der anzu­kli­cken: → Kar­te → Ober­flä­chen­ge­wäs­ser → OW Hoch­was­ser → HWRM-RL
Gefah­ren­kar­ten 2. Zyklus 2019 → hohe Wahr­schein­lich­keit (10–20-jährig) / mitt­le­re Wahr­schein­lich­keit (100-
jäh­rig) / nied­ri­ge Wahr­schein­lich­keit (HQ-extrem) – anschlie­ßen zu dem Grund­stück zoo­men oder die jeweilige
Adres­se in die Such­zei­le eingeben.

Technische Dienste im Dauereinsatz

Wenig Ver­ständ­nis zei­gen die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter des Rat­hau­ses und der Tech­ni­schen Dienste
über Beschwer­den in den sozia­len Medi­en über man­geln­den Grün­schnitt. „Auf­grund der Besei­ti­gung umfang­rei­cher Schä­den an der öffent­li­chen Infra­struk­tur als Fol­ge des Hoch­was­sers sind die Kol­le­gen momentan
mehr als aus­ge­las­tet“, so Micha­el Kai­ser von den Tech­ni­schen Diensten.

„Und auch ohne Hoch­was­ser haben wir schon eine erheb­li­che Arbeits­be­las­tung beim Bau­hof. Wir müssen
Auf­ga­ben daher prio­ri­sie­ren und das bedeu­tet Unfall­ver­hü­tung und Gefah­ren­mi­ni­mie­rung vor Heckenschnitt“,
ergänzt Fach­be­reichs­lei­ter Lars Ohlig. Die Erfas­sungs- und Auf­räum­ar­bei­ten nach dem Hochwasserereignis
wer­den noch eini­ge Zeit andau­ern. Für die­sen Zeit­raum wird der Grün­schnitt auf verkehrssicherungsrelevante
Maß­nah­men begrenzt bleiben.

Die Ver­wal­tung bit­tet daher aller Bür­ge­rin­nen und Bür­ger um Verständnis.

 

 

 

(Quel­le: Stadt Sundern)

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