Sundern. Die Stadtverwaltung Sundern informiert über verschiedene Sachverhalte in Zusammenhang mit dem Hochwasserereignis am 14./15.07.2021:
NRW-Soforthilfe für Hochwasserschäden
Das Landeskabinett hat in der vergangenen Woche eine (erste) Soforthilfe für von der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 betroffene Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Angehörige freier Berufe, Landwirte und Kommunen in Höhe von 200 Millionen Euro beschlossen. Für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe ist zunächst eine Pauschale von 5.000€ vorgesehen, die mittels eines Formblattes bei der Kommune beantragt werden kann. Betroffene Bürgerinnen und Bürger können maximal 3.500€ pro Haushalt erhalten.
Weitere Informationen (Richtlinie, Ausfüllhilfen, FAQ, Antragsformulare) stellt die Stadt Sundern auf ihrer
Homepage bzw. das Land unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.land.nrw/de/soforthilfe.
Anträge können bis zum 31.08. bei der Stadtverwaltung Sundern abgegeben werden. Die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge sind an die E‑Mail-Adresse hochwasser-hilfe@stadt-sundern.der zu schicken. Auch der Einwurf der Anträge in den Briefkasten des Rathauses neben dem Haupteingang ist möglich, ebenso der postalische Versand an die Anschrift Stadtverwaltung Sundern, Frau Martina Knöpken, Rathausplatz 1, 59846 Sundern.
Die Prüfung der Antragsunterlagen und ein Bescheid sowie die Auszahlung der Soforthilfe auf ein anzugebendes Bankkonto erfolgen zeitnah. Ein Anspruch auf Gewährung der Unterstützung besteht jedoch nicht. Nach der Auszahlung wird kein gesonderter Verwendungsnachweis gefordert.
Fragen zum Ausfüllen der Anträge auf Soforthilfe des Landes NRW beantworten Frau Martina Knöpken, Telefon 02933 81–140 und Frau Julia Wagener, Telefon 02933 81–180.
Die Verwaltung geht davon aus, das zeitnah weitere Hilfspakete des Landes und Bundes aufgelegt werden.
Kurzfristige private Schutzmaßnahmen
Nach den Ereignissen der letzten Woche sind viele darauf bedacht, ihre Grundstücke und Gebäude kurzfristig
gegen mögliche weitere Unwetterschäden zu schützen. Dies ist nachvollziehbar, gleichzeitig möchte die Stadtverwaltung allerdings davor warnen, insbesondere in den Gewässerrandbereichen „vorschnell“ mit privaten
Maßnahmen aktiv zu werden. Das Aufstellen von Spundwänden, Anschütten von Dämmen etc. im Uferbereich
von Gewässern kann zwar das eigene Objekt schützen, für nachfolgende Gebäude und Infrastrukturen aber
verheerende Auswirkungen haben. Das Leiten oder Aufstauen von abfließenden Wasser zulasten Dritter löst
zudem Haftungsansprüche der Betroffenen aus.
Bauliche Maßnahmen auf privaten Grundstücken (insbesondere in Hochwassergebieten) müssen daher im Vorfeld mit der Unteren Wasserschutzbehörde des HSK abgestimmt werden. Ansonsten droht die Aufforderung zum Rückbau auf eigene Kosten. Wenn solche Schutzmaßnahmen beabsichtigt werden, sollte zunächst
der zuständige Ansprechpartner der Stadtverwaltung kontaktiert werden. Herr Michael Mayr, zuständig für Planung und Bau von Verkehrsflächen und Grünanlagen ist erreichbar unter der Telefonnummer 02933 81–202
oder per E‑Mail unter m.mayr@stadt-sundern.de.
Sollten bei dem Unwetter in der letzten Woche auch an privaten Flächen angrenzende Ufermauern und ‑böschungen abgespült oder beschädigt worden sein, sollten sich Betroffene ebenfalls mit Herrn Mayr in Verbindung setzen.
Ab dem 16.08.2021 steht zudem der Gewässerschutzbeauftragte der Stadt, Herr Daniel Fellmer, unter der Telefonnummer 02933 81–206 oder der E‑Mail-Adresse d.fellmer@stadt-sundern.de zur Verfügung.
Hochwasserbereiche im Internet einsehen
Welche Flächen in einem Hochwassergebiet liegen können Interessierte über die Seite ELSAS-Web einsehen,
die frei im Internet aufzurufen ist: https://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.jsf;jsessionid=FF5E63D143AD14C4FA074665A731D8A0
Dafür sind folgende Felder anzuklicken: → Karte → Oberflächengewässer → OW Hochwasser → HWRM-RL
Gefahrenkarten 2. Zyklus 2019 → hohe Wahrscheinlichkeit (10–20-jährig) / mittlere Wahrscheinlichkeit (100-
jährig) / niedrige Wahrscheinlichkeit (HQ-extrem) – anschließen zu dem Grundstück zoomen oder die jeweilige
Adresse in die Suchzeile eingeben.
Technische Dienste im Dauereinsatz
Wenig Verständnis zeigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses und der Technischen Dienste
über Beschwerden in den sozialen Medien über mangelnden Grünschnitt. „Aufgrund der Beseitigung umfangreicher Schäden an der öffentlichen Infrastruktur als Folge des Hochwassers sind die Kollegen momentan
mehr als ausgelastet“, so Michael Kaiser von den Technischen Diensten.
„Und auch ohne Hochwasser haben wir schon eine erhebliche Arbeitsbelastung beim Bauhof. Wir müssen
Aufgaben daher priorisieren und das bedeutet Unfallverhütung und Gefahrenminimierung vor Heckenschnitt“,
ergänzt Fachbereichsleiter Lars Ohlig. Die Erfassungs- und Aufräumarbeiten nach dem Hochwasserereignis
werden noch einige Zeit andauern. Für diesen Zeitraum wird der Grünschnitt auf verkehrssicherungsrelevante
Maßnahmen begrenzt bleiben.
Die Verwaltung bittet daher aller Bürgerinnen und Bürger um Verständnis.
(Quelle: Stadt Sundern)