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Hochsauerlandkreis legt fest: Die Jägerprüfung 2021 ist am 19. April

Kreis. Die dies­jäh­ri­ge Jäger­prü­fung wird am Mon­tag, 19. April, im Hoch­sauer­land­kreis durch­ge­führt. Die Prü­fung besteht aus einem schrift­li­chen Teil, einer Schieß­prü­fung und einem münd­lich-prak­ti­schen Teil. Das mel­det die Pres­se­stel­le Hochsauerlandkreis.

Jägerprüfung im HSK am 19. April

Anträ­ge auf Zulas­sung zur Jäger­prü­fung sind spä­tes­tens bis Frei­tag, 19. Febru­ar, an den Hoch­sauer­land­kreis, Unte­re Jagd­be­hör­de, Stein­stra­ße 27, 59872 Mesche­de zu rich­ten. Dem Antrag ist ein Nach­weis über die ein­ge­zahl­te Prü­fungs­ge­bühr in Höhe von 250 Euro bei­zu­fü­gen. Der Nach­wei­se über die Aus­bil­dung zur kun­di­gen Per­son nach der EU-Hygie­never­ord­nung und über die Aus­bil­dung an der Kurz­waf­fe sind bis spä­tes­tens zum 09. April bei der unte­ren Jagd­be­hör­de einzureichen.

Anträge auf Zulassung bis 19. Februar erforderlich

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Jäger­prü­fung sind im Inter­net unter www.hochsauerlandkreis.de (Suche: Jagd­we­sen) oder unter der Tele­fon­num­mer 0291/94–1366 erhältlich.

(Quel­le: Pres­se­stel­le Hochsauerlandkreis)

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