Arnsberg. Herbstzeit ist Laubzeit. Was im Wald hübsch anzusehen ist, kann auf Gehwegen und Fahrbahnen schnell zur Rutschgefahr werden. Nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Arnsberg ist die Reinigung der Gehwege und auch vieler Straßen den Anliegern übertragen worden. Zur Reinigung gehört auch das Auffegen und Entsorgen von Laub. Das teilt die Pressestelle der Stadt Arnsberg mit.
Reinigung der Gehwege den Anliegern übertragen
Zu den Gehwegen, die von den Anliegern gereinigt werden müssen zählen ebenfalls die Fußgängerverbindungswege. Das im öffentlichen Straßenraum aufgefegte Laub kann über die Biotonne entsorgt werden oder auf dem eigenen Grundstück kompostiert werden. Verboten ist jedoch das Verbrennen oder das illegale Ablagern im öffentlichen Raum sowie auf Grün- und Waldflächen. Ebenso darf das Laub nicht in die Gosse gefegt werden, da hierdurch die Straßeneinläufe verstopfen.
Illegales Ablagern verboten
In der Laubzeit vom 5. Oktober bis 27. November 2020 besteht die Möglichkeit, unvermischtes Laub Laub (ohne Beimengungen von Gras, Blumenresten, Baum- und Grünschnitt etc.) kostenlos beim Wertstoffbringhof , Hüstener Straße 15, 59821 Arnsberg, während der Öffnungszeiten, Mo.- Fr. 10 Uhr – 16.30 Uhr und Sa. 9 Uhr – 13.30 Uhr, abzugeben.
Kostenlose Abgabe am Bringhof möglich
Die Anwohner von Straßen mit extrem hohem städtischen Baumbestand bzw. Laubaufkommen werden wieder durch die Technischen Dienste Arnsberg mit Laubsäcken ausgestattet. Die Abfuhr dieser Laubsäcke erfolgt an den Tagen der Biomüllabfuhr durch ein gesondertes Fahrzeug. Bitte stellen Sie die Laubsäcke an diesem Tag ab 6:00 Uhr am Straßenrand bereit. Die gesonderte Abfuhr der Laubsäcke findet statt in der Zeit vom Montag, 5. Oktober, bis Freitag, 27. November 2020, statt.
Hinweis:
Diese Laubsäcke sind nur für die Entsorgung des Laubs von Gehwegen und Straßen bestimmt.
Laub und Grünschnitt vom privaten Grundstück sind über die eigene Biotonne oder den Wertstoffbringhof zu entsorgen.
(Quelle: Pressestelle Stadt Arnsberg)