Sundern/Amecke. Zu den Vorwürfen gegen die HELMA Ferienimmobilien GmbH, gegen geltendes Naturschutzrecht verstoßen zu haben, meldet sich die beklagte Firma jetzt persönlich. In einer Information an diese Redaktion spricht der geschäftsführende Geschäftsführer, Per B. Arnhold, eine „irritierende und falsche“ Berichterstattung. Weder durch den Kreis noch die Stadt sei eine Anordnung ergangen, die Mulcharbeiten einzustellen. WÖRTLICH heißt es in der Darstellung der HELMA Ferienimmobilien GmbH:
Berichterstattung irritierend und falsch
„Die Berichterstattung in den öffentlichen Medien über unsere Pflegearbeiten auf unserem Grundstück am Sorpesee ist irritierend und falsch. Die HELMA Ferienimmobilien GmbH (Grundstückseigentümer) hat bis heute keine Aufforderung oder ähnliche Mitteilung der Unteren Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises oder der Stadt Sundern erhalten, dass die Mulcharbeiten untersagt wurden oder gegen ein geltendes Gesetz verstoßen. Der von uns beauftragte Lohnunternehmer wurde lediglich fernmündlich informiert, dass er bitte mit den Arbeiten stoppen sollte, bis eine Klärung aufgrund der Bürgeranfragen gefunden ist.
Unser Rechtsbeistand hat bereits am 06.05.2020 sowohl die Stadt Sundern, als auch die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises in Kenntnis gesetzt, dass es sich bei den Mulcharbeiten um übliche Pflegearbeiten, welche auch von den Voreigentümern durchgeführt wurden, handelt. Auch auf dieses Schreiben haben wir bis heute keine Antwort.
Mit großem Interesse verfolgen wir weiter die Berichterstattung über die öffentlichen Parkplätze am Sorpesee und die Bemühungen der Stadt Sundern, mglw. ein Parkhaus zu errichten. Wir haben dem Bürgermeister der Stadt Sundern mehrfach angeboten unser Vorhaben vorzustellen und explizit am 05.03.2020 informiert, dass wir mit der Stadt Sundern auch gegebenenfalls eine langfristige Vereinbarung über unsere Parkplätze besprechen können. Auch in diesem Fall haben wir bis heute keine Antwort.“
Soweit die Information / Darstellung der HELMA Ferienimmobilien GmbH.
2 Antworten
Es ist schon erstaunlich, mit welch einem Hochmut die Vertreter der Stadt Sundern
die Angelegenheit behandelt und mit zukünftigen Vertragspartner umgeht. Aber wer auf einem hohen Ross sitzt, sollte auch reiten können. Die Helma AG soll und wird sicherlich alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen um ihr Recht durchsetzen.
Die Firma Helma wußte, das die Artenschutzprüfung neu gemacht werden muß. Jetzt hier davon zu sprechen es handele sich um Pflegearbeiten ist lächerlich. Die Firma Helma stößt mit Ihrer Vorgehensweise die Kommunalpolitik in Sundern vor den Kopf. Unverständlich wie die Stadt zukünftig damit zusammenarbeiten soll. Der Verdacht ist naheliegend, dass die Firma Helma vorsätzlich gehandelt hat um vollendete Tatsachen zu schaffen und eine neue Artenschutzprüfung ad ab surdum zu führen. Und zu den Aussagen der Firma Helma sie hätte den Hochsauerlandkreis vorab über die *Pflegearbeiten* in Kenntnis gesetzt schreibt der Landrat auf Antrag der SBL. *Die Untere Naturschutzbehörde wurde im Vorfeld über die geplanten Arbeiten nicht in Kenntnis
gesetzt. Offensichtlich sind vor Ort ca. 20 ha. Sukzessionswald unter Missachtung der Bestim-
mung des § 39 Abs. 5 Ziffer 2 des Bundesnaturschutzgesetzes in der sog. Brut- und Setzzeit für
die Anlage des Ferienhausgebiets gemulcht worden. Aktuell wird der Sachverhalt aufgearbeitet.
In diesem Zusammenhang wird geprüft, ob gegen die ausführende Firma und gegen den Pro-
jektierer ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten ist. Der Verstoß gegen die Bestimmun-
gen des Bundesnaturschutzgesetzes kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet* werden*