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Habbel IV: Bürgerinitiative fordert Nachbesserungen an Ausschussvorlage

Blick auf den Steinbruch zwischen Müschede und Herdringen. (Foto: BI KOHAIV)
Blick auf den Stein­bruch zwi­schen Müsche­de und Her­drin­gen. (Foto: BI KOHAIV)

Müschede/Herdringen/Arnsberg. In einem wah­ren Aus­schuss-Son­der­sit­zungs-Mara­thon wer­den Arns­ber­ger Poli­ti­ker in der kom­men­den Woche über das Gemeind­li­chen Ein­ver­neh­men zur Geneh­mi­gung der Pha­se IV des Stein­bruchs Hab­bel der Fa. Stein­bruch­be­trie­be Hein­rich Ebel GmbH & Co. KG bera­ten und am Ende auch ent­schei­den. Dazu hat die Stadt­ver­wal­tung eine umfang­rei­che Beschluss­vor­la­ge vor­ge­legt, an der die Bür­ger­initia­ti­ve KOHA­IV (Kon­tra Hab­bel IV) jetzt aller­dings kurz­fris­tig noch Nach­bes­se­run­gen for­dert. Die Bür­ger­initia­ti­ve warnt vor „Qua­si-Auto­ma­tis­men“ und „Durch­win­ken des Ver­fah­rens“ und stellt jah­re­lan­ge Ver­zö­ge­run­gen durch Ver­wal­tungs­ge­richts­ver­fah­ren in Aussicht.

Vier Sondersitzungen von Montag bis Donnerstag

Die geplante Steinbrucherweiterung.
Die geplan­te Steinbrucherweiterung.

Am Don­ners­tag,  30. April  wird der Haupt- und Finanz­aus­schuss der Stadt Arns­berg in öffent­li­cher Sit­zung (17.30 Uhr, Rat­haus, Kon­rad-Aenau­er-Saal) dar­über Beschluss fas­sen, ob die Stadt das sog. Gemeind­li­che Ein­ver­neh­men zur Stein­bruch­er­wei­te­rung gegen­über dem HSK erteilt, den letzt­lich ent­schie­den wird die Ange­le­gen­heit beim Kreis. Bereits am 27. und 28. April wer­den sich die Bezirks­aus­schüs­se von Müsche­de (Mo, 17.30 Uhr, Feu­er­wehr­ge­rä­te­haus) und Her­drin­gen (Di, 17.30 Uhr, Hotel Diet­zel), einen Tag spä­ter auch der Aus­schuss für Pla­nen, Bau­en und Umwelt (Mi, 17.30 Uhr, Rat­haus) mit dem The­ma beschäf­ti­gen. Den betref­fen­den Aus­schuss­mit­glie­dern ist hier­zu in den letz­ten Tagen eine 34-sei­ti­ge Vor­la­ge mit einem Beschluss­vor­schlag zugegangen.

Stadt will Beibringung ergänzender Gutachten

Der Beschluss­vor­schlag sieht vor, dass das gemeind­li­che Ein­ver­neh­men als erteilt gel­te, sofern die Über­prü­fung wei­te­rer Punk­te zur Geneh­mi­gungs­fä­hig­keit des Vor­ha­bens füh­re. Als sol­che Punk­te wer­den u. a. die Bei­brin­gung ergän­zen­der Gut­ach­ten zur Lärm‑, Staub- und Erschüt­te­rungs­be­las­tung auf­ge­führt. So wer­den in der Vor­la­ge der Arns­ber­ger Stadt­ver­wal­tung im Ein­zel­nen fol­gen­de Nach­bes­se­run­gen der Antrags­un­ter­la­gen gefordert:

  • Eine zusätz­li­che gut­ach­ter­li­che Aus­sa­ge zur Lärm­im­mis­si­on des Stein­bruchs auf einem Niveau von 185 m üNN bei Tag und Nacht
  • Zusätz­li­che gut­ach­ter­li­che Aus­sa­gen zur Arbeit auf den obers­ten Soh­len bei Tag und Nacht
  • Gut­ach­ter­li­che Emp­feh­lun­gen zur Mini­mie­rung von Lärm bei Tag und Nacht
  • Aus­sa­gen zu sog. „Guten Prak­ti­ken“ und der Ver­wen­dung der bes­ten jeweils ver­füg­ba­ren Tech­nik zur Lärmreduzierung

Je nach Ergeb­nis regt die Vor­la­ge den gänz­li­chen Ver­zicht auf Nacht­ar­beit oder aber den Ver­zicht von schwe­rem Gerät bei Nacht auf den bei­den obers­ten Soh­len an. Wei­ter­hin wird in der Vor­la­ge ins­be­son­de­re noch gefordert:

  • Gut­ach­ter­li­che Aus­sa­gen zu Erschüt­te­run­gen und Spren­gun­gen sowie deren Aus­wir­kun­gen bei einem Gesteins­ab­bau bis 185 m üNN
  • Aus­sa­gen zur Fein­staub­be­las­tung, die bis­lang gänz­lich fehlen
  • Eine ver­tie­fen­de Pro­gnos­ti­zie­rung der Ent­wick­lung der Staubimmissionen
  • Eine Aktua­li­sie­rung der Arten­schutz­prü­fung im Hin­blick auf Brutvögel.

 BI begrüßt „nicht unbedeutende positive Ansätze“

Die Bürgerinitiative kämpft gegen noch mehr Lärm, Staub und Erschütterungen im Ort Müschede. (Foto: BI KOHAIV)
Die Bür­ger­initia­ti­ve KOHA­IV kämpft gegen noch mehr Lärm, Staub und Erschüt­te­run­gen im Ort Müsche­de. (Foto: BI KOHAIV)

Die Bür­ger­initia­ti­ve Kon­tra Hab­bel IV hat nun in einem Brief an die Stadt zur Vor­la­ge der Stadt­ver­wal­tung Stel­lung bezo­gen. In die­sem Brief begrüßt die BI die aus Ihrer Sicht nicht unbe­deu­ten­den posi­ti­ve Ansät­ze, jedoch sei­en die­se nach Auf­fas­sung der BI nicht in allen Punk­ten aus­rei­chend. Als nicht aus­rei­chend bzw. ergän­zungs- oder ände­rungs­be­dürf­tig wer­den die Aus­füh­run­gen zur Nacht­ar­beit ange­se­hen. So ist die BI davon über­zeugt, dass auf Nacht­ar­beit gänz­lich ver­zich­tet wer­den kön­ne. Nach Auf­fas­sung der BI kön­ne auch bei einem Ver­zicht auf Nacht­ar­beit pro­blem­los die ange­streb­te und gegen­über den bis­he­ri­gen Abbau­pha­sen auch nicht zur Erhö­hung bean­trag­te Abbau­men­ge von 1 Mio. t erreicht wer­den. Dafür sei­en durch die Fa. Ebel ledig­lich betrieb­li­che Umor­ga­ni­sa­tio­nen erfor­der­lich. Schließ­lich sei nächt­li­cher Lärm auf dem Berg in der Pha­se IV für die Müsche­der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger schlicht nicht hin­nehm­bar. Aber auch Tag­lärm bedür­fe, so die BI, zumin­dest einer Mini­mie­rung. Des Wei­te­ren for­dert die BI die Vor­la­ge vali­der Gut­ach­ten zur Fein­staub- und Feinst­staub­be­las­tung und stellt inso­weit in Aus­sicht ggf. selbst einen ent­spre­chen­den Gut­ach­ter zu beauftragen.

BI lehnt Gesamtvorlage als „Quasi-Automatismus“ ab

Schließ­lich ist aus Sicht der BI zum jet­zi­gen Zeit­punkt auch das Gesamt­vo­tum der Vor­la­ge abzu­leh­nen. So kön­ne es nicht sein, dass das gemeind­li­che Ein­ver­neh­men qua­si per Auto­ma­tis­mus als erteilt gel­te, heißt es in dem Brief. Das wür­de näm­lich bedeu­ten, so die BI, dass der HSK zwar die Punk­te über­prü­fen sol­le, aber egal wie die Über­prü­fung aus­fal­le das gemeind­li­che Ein­ver­neh­men als erteilt gel­te. Viel­mehr kön­ne es aus Sicht der BI nur hei­ßen, dass die Stadt Arns­berg erst nach Vor­la­ge der noch feh­len­den bzw. kon­kre­ti­sier­ten Unter­la­gen ent­schei­de, ob das Ein­ver­neh­men erteilt wird.

Bei „Durchwinken“ kündigt BI Klagen am Verwaltungsgericht an

„Aus ver­wal­tungs­recht­li­cher bzw. immis­si­ons­schutz­recht­li­cher Sicht darf bezwei­felt wer­den, ob der beim HSK vor­lie­gen­de Antrag der Fa. Ebel. in die­ser Form über­haupt entscheidungs‑, geschwei­ge denn geneh­mi­gungs­fä­hig ist,“ schreibt die BI. „Die Fa. Ebel scheint gut bera­ten zu sein, die feh­len­den Unter­la­gen nun noch bei­zu­brin­gen. Dabei dürf­te der avi­sier­te Erör­te­rungs­ter­min 23. Juni 2015 in der Tat nicht zu hal­ten sein. Hier geht Genau­ig­keit vor Schnelligkeit.“
Beim Feh­len so ele­men­ta­rer Tei­le von Antrags­un­ter­la­gen müss­te der HSK, si die BI, die Antrags­un­ter­la­gen nach Ver­voll­stän­di­gung neu aus­le­gen. Auch Ein­wän­dun­gen durch die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger könn­ten dann noch ein­mal gestellt wer­den. „Sofern der HSK aber gedenkt die Geneh­mi­gung so durch­zu­win­ken, und da sind sich die Fach­leu­te einig, wür­de das Ver­wal­tungs­ge­richt Arns­berg die ent­spre­chen­de Geneh­mi­gung wohl ein­kas­sie­ren. Damit dürf­te dann die Abbau­pha­se IV auf lan­ge Sicht nicht statt­fin­den und auch die von vie­len Her­drin­gern so sehn­lichst gewünsch­te Betriebs­stra­ße für vie­le Jah­re auf Eis lie­gen“, schreibt die BI.
Die Bür­ger­initia­ti­ve schließt ihren Brief „mit ein Para­do­xon: Tei­le des von der Fa. Ebel bei­gebrach­ten Spreng­gut­ach­tens stam­men von der Fir­ma, die auch die Spren­gun­gen in den Stein­brü­chen der Fa. Ebel durch­führt. Ein Narr, der Böses dabei denkt.“

 
 

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