Gute Vorbereitung für ehrenamtliche Richter

Arns­berg. Etwa 40 ehren­amt­li­che Rich­te­rin­nen und Rich­ter konn­te der Prä­si­dent des Ver­wal­tungs­ge­richts Arns­berg, Dr. Ulrich Mor­gen­stern, zu jetzt zu einer Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung begrü­ßen. Anlass war die am 1. April 2015 begin­nen­de neue fünf­jäh­ri­ge Wahl­pe­ri­ode der ehren­amt­li­chen Rich­te­rin­nen und Richter.

Anreise aus dem weitläufigen Gerichtsbezirk

Mit die­ser Ver­an­stal­tung hat das Gericht fast schon eine neue Tra­di­ti­on begrün­det: Wie schon zu Beginn der letz­ten Wahl­pe­ri­ode erhiel­ten die „Ehren­amt­li­chen“ die Gele­gen­heit, über das bereits zuge­sand­te Infor­ma­ti­ons­ma­te­ri­al hin­aus im per­sön­li­chen Gespräch ihr Wis­sen über das Ver­wal­tungs­ge­richt zu ver­tie­fen und ers­te per­sön­li­che Ein­drü­cke von ihrer neu­en Wir­kungs­stät­te zu gewin­nen. Ein Teil der Erschie­ne­nen, die aus dem gesam­ten weit­räu­mi­gen, von Sie­gen bis Hamm und von Wit­ten bis Mars­berg rei­chen­den Gerichts­be­zirk ange­reist waren, hat­te erheb­li­che Rei­se­we­ge auf sich zu neh­men. Vize­prä­si­dent Micha­el Klein und wei­te­re Mit­ar­bei­ter aus der Gerichts­ver­wal­tung erläu­ter­ten in ihren Vor­trä­gen und in den sich anschlie­ßen­den Gesprä­chen die Auf­ga­ben und Pflich­ten der ehren­amt­li­chen Rich­te­rin­nen und Rich­ter, den Ablauf der münd­li­chen Ver­hand­lung, die Wahl und die Amts­ent­bin­dung, das Vor­ge­hen bei der Ladung zu den Ver­hand­lun­gen und bei Ver­hin­de­run­gen sowie Ent­schä­di­gungs­fra­gen. Eine Füh­rung durch das aus dem 18. Jahr­hun­dert stam­men­de spät­ba­ro­cke Gerichts­ge­bäu­de mit sei­ner moder­nen Büro­tech­nik run­de­te die Ver­an­stal­tung ab.

Gleiche Rechte und Pflichten wie Berufsrichter

In der neu­en Wahl­pe­ri­ode ver­fügt das Gericht über 137 ehren­amt­li­che Rich­te­rin­nen und Rich­ter. Von ihnen wer­den 55 erst­mals in ihrem neu­en Ehren­amt tätig sein. Sie wir­ken in den münd­li­chen Ver­hand­lun­gen mit den­sel­ben Rech­ten und Pflich­ten wie die Berufs­rich­ter mit. Das Ver­wal­tungs­ge­richt tagt mit drei Berufs- und zwei ehren­amt­li­chen Rich­tern, sofern die Ent­schei­dung nicht einer Ein­zel­rich­te­rin oder einem Ein­zel­rich­ter über­tra­gen wor­den ist. Die ehren­amt­li­chen Rich­te­rin­nen und Rich­ter der Ver­wal­tungs­ge­rich­te wer­den von einem Rich­ter­wahl­aus­schuss gewählt, des­sen Zusam­men­set­zung maß­geb­lich vom Land­tag bestimmt wird. Gewählt wird aus Vor­schlags­lis­ten, die die Kreis­ta­ge und die Ver­tre­tun­gen der kreis­frei­en Städ­te auf­stel­len. Beam­te und Ange­stell­te im öffent­li­chen Dienst kön­nen nicht beru­fen werden.

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