Gute Tipps: Gesundheitskosten nicht ausufern lassen

Für Medi­ka­men­te, Hilfs­mit­tel, Behand­lun­gen in der Phy­sio­the­ra­pie, im Kran­ken­haus, in der Reha-Kli­nik oder bei häus­li­cher Kran­ken­pfle­ge wer­den gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­cher­te neben ihren monat­li­chen Bei­trä­gen mit wei­te­ren Zuzah­lun­gen zur Kas­se gebe­ten. Damit die­se Gesund­heits­kos­ten oben­drauf nicht aus­ufern, gel­ten nach Ein­kom­men gestaf­fel­te Belas­tungs­gren­zen, die von den Kran­ken­kas­sen jedoch nicht auto­ma­tisch berück­sich­tigt wer­den. „Ver­si­cher­te müs­sen selbst aktiv wer­den, Bele­ge sam­meln und einen Befrei­ungs­an­trag bei ihrer Kran­ken­kas­se stel­len, sobald die Zusatz­aus­ga­ben für Behand­lun­gen und Medi­ka­men­ten ihre per­sön­li­che Belas­tungs­gren­ze über­stei­gen“, erklärt Petra Gol­ly: „Nicht alle Extra­kos­ten, die Ärz­te, The­ra­peu­ten, Apo­the­ken oder Sani­täts­häu­ser von den Pati­en­ten für ihre Leis­tun­gen und Pro­duk­te ver­lan­gen, gehö­ren aller­dings zu den gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Zuzah­lun­gen.“ Ver­si­cher­te soll­ten im Zwei­fel lie­ber nach­fra­gen und sich nach güns­ti­ge­ren Alter­na­ti­ven erkun­di­gen. Nach­fol­gen­de Hin­wei­se lie­fern das nöti­ge Rüst­zeug, um Zuzah­lungs­be­las­tun­gen zu redu­zie­ren oder sich davon zu befreien:

Mehr zu den Zuzah­lungs­re­ge­lun­gen im Gesund­heits­we­sen gibt’s wäh­rend der Öff­nungs­zei­ten bei der Arns­ber­ger Bera­tungs­stel­le der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW in einer Akti­ons­wo­che vom 9. bis 13. Mai oder im Inter­net unter www.verbraucherzentrale.nrw/zuzahlung-befreiung. Eine per­sön­li­che Bera­tung zu recht­li­chen Fra­gen bei der Prü­fung einer Befrei­ung und zu ande­ren Gesund­heits­the­men bie­tet die Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW in der Bera­tungs­stel­le in Arns­berg eben­falls an. Eine Ter­min­ver­ein­ba­rung ist unter der Ruf­num­mer 02932–51 09 70 1 oder unter www.verbraucherzentrale.nrw/arnsberg möglich.

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