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Gut Nierhof: SPD nennt zwölf Punkte für Wahrung der Anwohnerinteressen

Voß­win­kel. Der SPD-Orts­ver­ein Voß­win­kel hat sich inten­siv mit dem Bebau­ungs­plan­ent­wurf für das Gewer­be­ge­biet Gut Nier­hof befasst und unter der Über­schrift „Anwoh­ner­in­ter­es­sen müs­sen stär­ker Berück­sich­ti­gung fin­den!“ zwölf Punk­te auf­ge­lis­tet, die Rats­mit­glied Micha­el Rade­ma­cher auch als Stel­lung­nah­me im Rah­men der „früh­zei­ti­gen Betei­li­gung der Öffent­lich­keit und Behör­den gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB“ an die Stadt geschickt hat.

Die Anwohner der Wiethofstraße sorgen sich um Lärm und Sicht, wenn das Gewerbegebiet Gut Nierhof dicht an ihre Grundstücksgrenzen heranrückt. (Foto: oe)
Die Anwoh­ner der Wiet­hof­stra­ße sor­gen sich um Lärm und Sicht, wenn das Gewer­be­ge­biet Gut Nier­hof dicht an ihre Grund­stücks­gren­zen her­an­rückt. (Foto: oe)

Die 12 Punk­te der SPD Voß­win­kel sind:

  1. Die Gewer­be­ge­biets­flä­chen direkt unter­halb der Wohn­be­bau­ung ‚Wiet­hof­stra­ße‘ müs­sen deut­lich zuruck­ge­nom­men wer­den. Hier sind gro­ße Abstands­flä­chen auszuweisen.
  2. Der Lkw-Ver­kehr von und zum Gewer­be­ge­biet darf nicht über die Wiet­hof­stra­ße erfolgen.
  3. Der Lärm­schutz ist zu berück­sich­ti­gen. Es sind Lärm­schutz­wäl­le statt Lärm­schutz­wän­de anzustreben.
  4. Der Natur­schutz ist zu berück­sich­ti­gen. Der Nier­hof­sie­pen beher­bergt unzäh­li­ge schüt­zens­wer­te Arten. Die erfor­der­li­che Ver­roh­rung des Sie­pens und damit des Damms unter­halb der Erschlie­ßungs­stra­ße ist auf ein Min­dest­maß zu beschränken.
  5. Die Natur­denk­ma­le in der geplan­ten Aus­gleichs­flä­che sind zu schüt­zen und zu erhalten.
  6. Der Land­schafts­schutz ist zu berück­sich­ti­gen. Ein Teil des geplan­ten Gut Nier­hof befin­det sich im Landschaftsschutzgebiet.
  7. Der Sicht­schutz zwi­schen geplan­tem Gewer­be und Wohn­ge­bäu­den ist aus­rei­chend zu würdigen.
  8. Die Dorf­ge­schich­te Voß­win­kels ist aus­rei­chend zu berück­sich­ti­gen. Es befand sich im geplan­ten Gebiet das Gut Nier­hof, des­sen mög­li­che Uber­res­te zu sichern sind. Spä­ter gehör­ten die betrof­fe­nen Wie­sen und Wei­den zur Voß­win­ke­l­er Hude.
  9. Der Feu­er­lösch­teich soll­te natur­nah aus­ge­baut werden.
  10. Die gesam­ten Aus­gleichs­maß­nah­men soll­ten auf den umlie­gen­den Grün­flä­chen aus­ge­führt werden.
  11. Die Art der Gewer­be­be­trie­be ist auf wohn­ver­träg­li­che For­men aus­zu­rich­ten (also z.B. kein Schrotthandel).
  12. Der­ge­plan­te Fuß- und Rad­weg in das geplan­te Gebiet ist so aus­zu­bau­en, dass ohne Umwe­ge von der „Füch­te­ner Stra­ße“ bzw. heu­ti­ge Ein­mün­dung „Ost­stra­ße“ über die Erschlie­ßungs­stra­ße in Rich­tung ‚Wiet­hof­stra­ße‘ gefah­ren wer­den kann.

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