Amecke. „Jetzt ist nicht die Zeit für faule Kompromisse,“ sagt Antonius Becker, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Sunderner Rat, und begründet so, warum seine Fraktion in der Ratssitzung am 10. Februar 2015 den Verwaltungsvorschlag zum Tennisclubgelände in Amecke geändert sehen möchte. Die Grünen-Fraktion hat vielmehr beantragt, dass „die Rückauflassungsvormerkung für das Gelände des Tennisclubs Amecke erst dann zur Löschung gebracht wird, wenn die Sorpesee Resort GmbH den Betrag in Höhe von 130.000 Euro an die Stadt Sundern überwiesen hat“. Antonius Becker: „Wenn wir dem Verwaltungsvorschlag zustimmen, geben wir 4500 Quadratmeter städtische Fläche in bester Lage am See für nichts ab. Nach dem schon viel zu viel Geschenke von Seiten der Stadt gemacht worden sind, ist die Rückauflassungsvormerkung die letzte kleine Handhabe, die wir noch haben.“
Geld für andere sportliche Infrastruktur in der Stadt
„Einzige Bedingung“, so der Grünen-Antrag, solle sein, dass die Stadt diesen Betrag nur zur Verbesserung der sportlichen Infrastruktur verwenden dürfe. Die Verwaltung solle eine Liste der dringend benötigten Verbesserungen erstellen und der Rat solle dann entscheiden, in welche Projekte das Geld investiert werden solle.
Becker: „Ohne Not in neuer Abhängigkeit von Ferienpark-Investoren“
Antonius Becker zur Begründung: „Mit viel Mühe und Kosten haben wir eine Trennung der Regionale-Projekte und des möglichen Ferienparks hinbekommen. Wenn wir jetzt diesem Verwaltungsvorschlag zustimmen machen wir diese saubere Trennung wieder zunichte. Wir begeben uns ohne Not in eine neue a) zeitliche und b) räumliche Abhängigkeit von den Investoren.“ Die Sunderner Ratsmitglieder wüssten nicht, wann der Ferienpark gebaut geschweige denn, wann er eröffnet werden solle, so Becker weiter. Jede vertragliche Regelung über die Freistellung des Betrages – wie in der Vorlage dargestellt – lasse sich von Seiten der Investoren ohne Schwierigkeiten aushebeln, etwa durch höhere Gewalt etc. Auch eine rechtliche Beratung bringe hier keine absolute Sicherheit. Die räumliche Abhängigkeit sei die Festlegung, dass das Geld im Eingangsbereich des Ferienparks verbaut werden solle. „Die sportliche Infrastruktur dort wird der Investor sowieso für seine Gäste bauen wollen“, so der Grüne. „Und natürlich rechnet sich diese Investition besser, wenn sie für zahlende Gäste von außen geöffnet wird.“
Beschlussvorschlag der Verwaltung
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung für die Ratssitzung lautet:
„Der Rat der Stadt Sundern beschließt in Kenntnis der Auflösung des Tennisclubs Amecke auf den Bau einer neuen Tennisanlage, wie sie im § 4 des geschlossenen Kaufvertrages vom 03.04.2009 zwischen der Stadt Sundern und der Sorpesee Resort GmbH vereinbart wurde, zu verzichten. Im Gegenzug ist die Sorpesee Resort GmbH zu verpflichten, einen Betrag in Höhe von 130.000,00 € auf ein Notaranderkonto einzuzahlen. Die Freigabe des Betrages vom Notaranderkonto an die Sorpesee Resort GmbH erfolgt erst, wenn einvernehmlich zwischen ihr und der Stadt Sundern festgestellt wird, dass die in einem noch zu schließenden Bau- und Bereitstellungsvertrag getroffenen Vereinbarungen umgesetzt wurden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorbereitung und den Abschluss des Vertrages unter rechtlicher Begleitung des Anwaltbüros Hoppenberg durchzuführen.
Sollte es wider Erwarten nicht zum Bau der Ferien- und Freizeitanlage kommen, kann die Stadt Sundern frei über den eingezahlten Betrag in Höhe von 130.000,00 € verfügen. Der Freistellungstermin ist in dem abzuschließenden Bau- und Bereitstellungsvertrag zu regeln.
Die Verwaltung wird ermächtigt, dass die zu Gunsten der Stadt Sundern im Grundbuch der Sorpesee Resort GmbH eingetragenen Rückauflassungsvormerkung zur Löschung zu bringen, wenn der Betrag auf dem Notaranderkonto eingegangen ist. Die Sorpesee Resort GmbH ist zu verpflichten, dass im Falle der Übertragung der in Rede stehenden Fläche auf einen Dritten (geplant ist die Übertragung auf die Sorpesee Projecten B.V.) die Rechtsnachfolgerin die getroffenen Vereinbarungen übernimmt.“
Die komplette Beschlussvorlage mit Begründung: Beratungsvorlage_131-IX