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Grüne gegen „faule Kompromisse“ bei Ferienpark Amecke

Antonius ("Toni") Becker ist Sprecher der Grünen-Fraktion im Sunderner Rat. (Foto. Grüne)
Anto­ni­us („Toni“) Becker ist Spre­cher der Grü­nen-Frak­ti­on im Sun­derner Rat. (Foto. Grüne)

Ame­cke. „Jetzt ist nicht die Zeit für fau­le Kom­pro­mis­se,“ sagt Anto­ni­us Becker, Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der der Grü­nen im Sun­derner Rat, und begrün­det so, war­um sei­ne Frak­ti­on in der Rats­sit­zung am 10. Febru­ar 2015 den Ver­wal­tungs­vor­schlag zum Ten­nis­club­ge­län­de in Ame­cke geän­dert sehen möch­te. Die Grü­nen-Frak­ti­on hat viel­mehr bean­tragt, dass „die Rück­auf­las­sungs­vor­mer­kung für das Gelän­de des Ten­nis­clubs Ame­cke erst dann zur Löschung gebracht wird, wenn die Sor­pe­see Resort GmbH den Betrag in Höhe von 130.000 Euro an die Stadt Sun­dern über­wie­sen hat“. Anto­ni­us Becker: „Wenn wir dem Ver­wal­tungs­vor­schlag zustim­men, geben wir 4500 Qua­drat­me­ter städ­ti­sche Flä­che in bes­ter Lage am See für nichts ab. Nach dem schon viel zu viel Geschen­ke von Sei­ten der Stadt gemacht wor­den sind, ist die Rück­auf­las­sungs­vor­mer­kung die letz­te klei­ne Hand­ha­be, die wir noch haben.“

Geld für andere sportliche Infrastruktur in der Stadt

„Ein­zi­ge Bedin­gung“, so der Grü­nen-Antrag, sol­le sein, dass die Stadt die­sen Betrag nur zur Ver­bes­se­rung der sport­li­chen Infra­struk­tur ver­wen­den dür­fe. Die Ver­wal­tung sol­le eine Lis­te der drin­gend benö­tig­ten Ver­bes­se­run­gen erstel­len und der Rat sol­le dann ent­schei­den, in wel­che Pro­jek­te das Geld inves­tiert wer­den solle.

Becker: „Ohne Not in neuer Abhängigkeit von Ferienpark-Investoren“

Anto­ni­us Becker zur Begrün­dung: „Mit viel Mühe und Kos­ten haben wir eine Tren­nung der Regio­na­le-Pro­jek­te und des mög­li­chen Feri­en­parks hin­be­kom­men. Wenn wir jetzt die­sem Ver­wal­tungs­vor­schlag zustim­men machen wir die­se sau­be­re Tren­nung wie­der zunich­te. Wir bege­ben uns ohne Not in eine neue a) zeit­li­che und b) räum­li­che Abhän­gig­keit von den Inves­to­ren.“ Die Sun­derner Rats­mit­glie­der wüss­ten nicht, wann der Feri­en­park gebaut geschwei­ge denn, wann er eröff­net wer­den sol­le, so Becker wei­ter. Jede ver­trag­li­che Rege­lung über die Frei­stel­lung des Betra­ges – wie in der Vor­la­ge dar­ge­stellt – las­se sich von Sei­ten der Inves­to­ren ohne Schwie­rig­kei­ten aus­he­beln, etwa durch höhe­re Gewalt etc. Auch eine recht­li­che Bera­tung brin­ge hier kei­ne abso­lu­te Sicher­heit.  Die räum­li­che Abhän­gig­keit sei die Fest­le­gung, dass das Geld im Ein­gangs­be­reich des Feri­en­parks ver­baut wer­den sol­le. „Die sport­li­che Infra­struk­tur dort wird der Inves­tor sowie­so für sei­ne Gäs­te bau­en wol­len“, so der Grü­ne. „Und natür­lich rech­net sich die­se Inves­ti­ti­on bes­ser, wenn sie für zah­len­de Gäs­te von außen geöff­net wird.“

Beschlussvorschlag der Verwaltung

2013.12.11.Sundern.LogoDer Beschluss­vor­schlag der Ver­wal­tung für die Rats­sit­zung lautet:

„Der Rat der Stadt Sun­dern beschließt in Kennt­nis der Auf­lö­sung des Ten­nis­clubs Ame­cke auf den Bau einer neu­en Ten­nis­an­la­ge, wie sie im § 4 des geschlos­se­nen Kauf­ver­tra­ges vom 03.04.2009 zwi­schen der Stadt Sun­dern und der Sor­pe­see Resort GmbH ver­ein­bart wur­de, zu ver­zich­ten. Im Gegen­zug ist die Sor­pe­see Resort GmbH zu ver­pflich­ten, einen Betrag in Höhe von 130.000,00 € auf ein Notar­an­der­kon­to ein­zu­zah­len. Die Frei­ga­be des Betra­ges vom Notar­an­der­kon­to an die Sor­pe­see Resort GmbH erfolgt erst, wenn ein­ver­nehm­lich zwi­schen ihr und der Stadt Sun­dern fest­ge­stellt wird, dass die in einem noch zu schlie­ßen­den Bau- und Bereit­stel­lungs­ver­trag getrof­fe­nen Ver­ein­ba­run­gen umge­setzt wur­den. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die Vor­be­rei­tung und den Abschluss des Ver­tra­ges unter recht­li­cher Beglei­tung des Anwalt­bü­ros Hop­pen­berg durchzuführen.

Soll­te es wider Erwar­ten nicht zum Bau der Feri­en- und Frei­zeit­an­la­ge kom­men, kann die Stadt Sun­dern frei über den ein­ge­zahl­ten Betrag in Höhe von 130.000,00 € ver­fü­gen. Der Frei­stel­lungs­ter­min ist in dem abzu­schlie­ßen­den Bau- und Bereit­stel­lungs­ver­trag zu regeln.

Die Ver­wal­tung wird ermäch­tigt, dass die zu Guns­ten der Stadt Sun­dern im Grund­buch der Sor­pe­see Resort GmbH ein­ge­tra­ge­nen Rück­auf­las­sungs­vor­mer­kung zur Löschung zu brin­gen, wenn der Betrag auf dem Notar­an­der­kon­to ein­ge­gan­gen ist. Die Sor­pe­see Resort GmbH ist zu ver­pflich­ten, dass im Fal­le der Über­tra­gung der in Rede ste­hen­den Flä­che auf einen Drit­ten (geplant ist die Über­tra­gung auf die Sor­pe­see Pro­jec­ten B.V.) die Rechts­nach­fol­ge­rin die getrof­fe­nen Ver­ein­ba­run­gen übernimmt.“

Die kom­plet­te Beschluss­vor­la­ge mit Begrün­dung: Bera­tungs­vor­la­ge_131-IX

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