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Grüne: Betreute Menschen bei ihrem Wahlrecht größtmöglich unterstützen

Arns­berg. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat im April ent­schie­den, dass auch Men­schen, für die zum Bei­spiel auf­grund einer psy­chi­schen Erkran­kung eine voll umfäng­li­che Betreu­ung ange­ord­net ist, an der Euro­pa­wahl am 26. Mai teil­neh­men kön­nen. Bis­her waren etwa 84.000 Betrof­fe­ne in Deutsch­land von Wah­len aus­ge­schlos­sen. Die Grü­ne im Arns­ber­ger Rat begrü­ßen das Urteil und haben in einem Brief an den Bür­ger­meis­ter die Ver­wal­tung zu größt­mög­li­cher Unter­stüt­zung auf­ge­for­dert, damit die betrof­fe­nen Men­schen infor­miert wer­den und ihr Wahl­recht auch aus­üben können.

Etwa 150 Betroffene in Arnsberg

Die Euro­pa­flag­ge (Foto: pixabay)

Das Pro­blem ist: Die betrof­fe­nen Men­schen – in Arns­berg sind es etwa 150 – bekom­men kei­ne Wahl­be­nach­rich­ti­gung, son­dern müs­sen selbst­stän­dig einen Antrag an die Ver­wal­tung stel­len – bis zum 5. Mai. Nur dann wer­den sie ins Wahl­re­gis­ter ein­ge­tra­gen. „Das ist nicht viel Zeit, zumal auch das Urteil erst vor ein paar Wochen gefällt wur­de und vie­len Betrof­fe­nen noch gar nicht bekannt ist“, so Tho­mas Wäl­ter, Frak­ti­ons­spre­cher der Grü­nen im Arns­ber­ger Rat. In sei­nem Schrei­ben an die Ver­wal­tung regt er des­halb an, dass das Wahl­bü­ro aktiv an die Orga­ni­sa­tio­nen her­an­tritt, die mit betreu­ten Men­schen arbei­ten, um auf das neue Wahl­recht hin­zu­wei­sen und im Rah­men ihrer Mög­lich­kei­ten Unter­stüt­zung bei der Auf­nah­me ins Wahl­re­gis­ter anzu­bie­ten. Oder aber die Men­schen direkt anzu­schrei­ben, wenn es daten­schutz­recht­lich mög­lich ist, und die Antrag­stel­lung so zu erleich­tern. Der Euro­pa­kan­di­dat der Grü­nen Jan Ovel­gön­ne sieht den Beschluss des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts als Mei­len­stein für die Betrof­fe­nen. „Als Sozi­al­ar­bei­ter in der Psych­ia­tri­schen Kli­nik des Kli­ni­kums Hoch­sauer­land habe ich mit betreu­ten Men­schen zu tun, und den Wahl­rechts­ent­zug habe ich als ver­let­zen­de Unge­rech­tig­keit für die Men­schen erlebt. Die Neu­re­ge­lung soll­te jetzt auch schnell und unbü­ro­kra­tisch umge­setzt werden.“

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