Arnsberg. Das Bundesverfassungsgericht hat im April entschieden, dass auch Menschen, für die zum Beispiel aufgrund einer psychischen Erkrankung eine voll umfängliche Betreuung angeordnet ist, an der Europawahl am 26. Mai teilnehmen können. Bisher waren etwa 84.000 Betroffene in Deutschland von Wahlen ausgeschlossen. Die Grüne im Arnsberger Rat begrüßen das Urteil und haben in einem Brief an den Bürgermeister die Verwaltung zu größtmöglicher Unterstützung aufgefordert, damit die betroffenen Menschen informiert werden und ihr Wahlrecht auch ausüben können.
Etwa 150 Betroffene in Arnsberg
Das Problem ist: Die betroffenen Menschen – in Arnsberg sind es etwa 150 – bekommen keine Wahlbenachrichtigung, sondern müssen selbstständig einen Antrag an die Verwaltung stellen – bis zum 5. Mai. Nur dann werden sie ins Wahlregister eingetragen. „Das ist nicht viel Zeit, zumal auch das Urteil erst vor ein paar Wochen gefällt wurde und vielen Betroffenen noch gar nicht bekannt ist“, so Thomas Wälter, Fraktionssprecher der Grünen im Arnsberger Rat. In seinem Schreiben an die Verwaltung regt er deshalb an, dass das Wahlbüro aktiv an die Organisationen herantritt, die mit betreuten Menschen arbeiten, um auf das neue Wahlrecht hinzuweisen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten Unterstützung bei der Aufnahme ins Wahlregister anzubieten. Oder aber die Menschen direkt anzuschreiben, wenn es datenschutzrechtlich möglich ist, und die Antragstellung so zu erleichtern. Der Europakandidat der Grünen Jan Ovelgönne sieht den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts als Meilenstein für die Betroffenen. „Als Sozialarbeiter in der Psychiatrischen Klinik des Klinikums Hochsauerland habe ich mit betreuten Menschen zu tun, und den Wahlrechtsentzug habe ich als verletzende Ungerechtigkeit für die Menschen erlebt. Die Neuregelung sollte jetzt auch schnell und unbürokratisch umgesetzt werden.“