Arnsberg/Kreis/Land. Der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen haben beschlossen, den Städten und Gemeinden für durch die Corona-Pandemie entgangene Gewerbesteuereinnahmen einen Ausgleich zukommen zu lassen. Mit dem am 8. Dezember in Kraft getretenen Gewerbesteuerausgleichsgesetz Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung eine Rechtsgrundlage für die Verteilung der zur Verfügung stehenden Ausgleichsmittel des Bundes und des Landes an die Kommunen geschaffen und damit die zuvor beschlossene bundesgesetzliche Regelung umgesetzt. Darüber informiert die Pressestelle der Bezirksregierung Arnsberg.
Gewerbesteuerausgleichsgesetz in Kraft getreten
Der Bund hat den Ländern mit dem Gesetz zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen in Folge der COVID-19-Pandemie insgesamt 6,134 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Den auf Nordrhein-Westfalen entfallenden Betrag in Höhe von 1,381 Milliarden Euro hat die Landesregierung auf insgesamt 2,72 Mrd. Euro aufgestockt. Die Verteilung des auf die jeweilige Gemeinde entfallenden Anteils an dem insgesamt zur Verfügung stehenden Gesamtbetrag erfolgt nach einem vom Landtag Nordrhein-Westfalen beschlossenen Berechnungsschlüssel. Der Ausgleich wird je zur Hälfte von Bund und den Ländern finanziert.
Stadt Arnsberg erhält 10.8 Millionen Euro
Die Beträge sind am Montag (14. Dezember) an die Kommunen ausgezahlt worden. Auf den Regierungsbezirk Arnsberg entfallen dabei insgesamt 461.505.814 Euro. Die Stadt Arnsberg hat demnach 13.566.513 Millionen Euro bekommen. Die Städte Meschede und Sundern haben 648.677 Tsd. Euro bzw. 10.807523 Millionen Euro erhalten. Insgesamt sind nach einer Liste der Bezirksregierung 47.982.936 Millionen Euro nach dem Gewerbesteuerausgleichsgesetz in den Hochsauerlandkreis geflossen.
(Quelle: Bezirksregierung Arnsberg)