Gerd Stüttgen rückt in Landtag nach und will Mandat annehmen

Arns­berg. Wie schon 2005 wird der Arns­ber­ger SPD-Poli­ti­ker Gerd Stütt­gen als Nach­rü­cker in den NRW-Land­tag ein­zie­hen. Nach dem Tod des Kre­fel­der Abge­ord­ne­ten Uli Hah­nen (63) am Wochen­en­de ist Stütt­gen, der auf Platz 22 der SPD-Reser­ve­lis­te steht, der nächs­te Nach­rü­cker sei­ner Partei.
Er habe bis­her nur infor­mell, noch nicht offi­zi­ell davon erfah­ren, sag­te der 49-jäh­ri­ge Bür­ger­meis­ter­kan­di­dat von 2009 und 2014 am Mon­tag mor­gen an sei­nem Arbeits­platz bei der Arns­ber­ger Bezirks­re­gie­rung, an den er zurück­ge­kehrt war, als er 2010 nicht mehr in den Land­tag gewählt wor­den war. „Selbst­ver­ständ­lich“ wer­de er sein Man­dat anneh­men, sag­te Stütt­gen, und das „los­ge­löst“ von den der­zeit noch lau­fen­den staats­an­walt­schaft­li­chen Ermittlungen.
Seit Ende Okto­ber 2015 lässt Stütt­gen sei­ne poli­ti­schen Ämter, dar­un­ter den Vor­sitz des Arns­ber­ger SPD-Stadt­ver­band und sein Rats­man­dat, ruhen, weil der Vor­wurf der Gewalt­an­wen­dung gegen sei­ne Mut­ter im Raum steht. Stütt­gen zeigt sich über­zeugt, dass das staats­an­walt­schaft­li­che Ver­fah­ren „ganz kurz­fris­tig abge­schlos­sen und ein­ge­stellt“ wer­de, weil „kei­ne Sub­stanz da“ sei. Er kön­ne nur bekräf­ti­gen, was er bereits im Okto­ber gesagt habe. Er habe sei­ne Mut­ter nicht geschla­gen und er habe sich straf­recht­lich nichts vorzuwerfen.

Beitrag teilen