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Geplantes Wasserschutzgebiet Dörnholthausen: Unterlagen liegen aus

Sun­dern. In der Stadt Sun­dern soll im Inter­es­se des Gewäs­ser­schut­zes für das Ein­zugs­ge­biet der Trink­was­ser­ge­win­nungs­an­la­ge „Bohr­brun­nen Dörnholthausen„ein Was­ser­schutz­ge­biet fest­ge­setzt wer­den. Betrof­fen sind die Gemar­kung Sto­ckum mit den Flu­ren 5, 6, 7 und 12 jeweils teil­wei­se und die Gemar­kung Hagen mit den Flu­ren 3, 4 und 5 jeweils teilweise.

Es ist beab­sich­tigt, das Was­ser­schutz­ge­biet in einen Fas­sungs­be­reich (Schutz­zo­ne I), eine enge­re Zone (Schutz­zo­ne II) und eine wei­te­re Zone (Schutz­zo­ne III) zu unter­tei­len. Inner­halb der Schutz­zo­nen wer­den bestimm­te Hand­lun­gen von Geneh­mi­gun­gen der zustän­di­gen Was­ser­be­hör­de abhän­gig gemacht oder ver­bo­ten sowie bestimm­te Dul­dungs­pflich­ten angeordnet.

Der Ent­wurf der ord­nungs­be­hörd­li­chen Ver­ord­nung liegt mit den dazu­ge­hö­ri­gen Unter­la­gen von Mon­tag, 9. April, bis ein­schließ­lich Diens­tag, 8. Mai, wäh­rend der jewei­li­gen Öff­nungs­zei­ten an fol­gen­den Stel­len aus:

  • im Gebäu­de der Stadt­wer­ke Sun­dern, Am Was­ser­werk 2, 59846 Sun­dern, Raum 2.04
  • im Kreis­haus des Hoch­sauer­land­krei­ses, Stein­stra­ße 27, 59872 Mesche­de, Raum 642 oder 662.

Unter www.hochsauerlandkreis.de, Such­be­griff „Was­ser­schutz­ge­bie­te“, sind die Pla­nun­gen auch online einsehbar.

Bis ein­schließ­lich Diens­tag, 22. Mai, kön­nen schrift­lich oder münd­lich zur Nie­der­schrift Ein­wen­dun­gen erho­ben wer­den. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen sind bei der Unte­ren Was­ser­be­hör­de des Hoch­sauer­land­krei­ses unter Tele­fon 0291 94–1631 oder 94–1656 erhältlich.

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