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Frost ohne Frust: Tipps zur kalten Jahreszeit

Starker Frost hat einen Trinkwasserzähler zum Bersten gebracht - damit es nicht so weit kommt, haben die Wasserversorgungsunternehmen im HSK einige Tipps für ihre Kundinnen und Kunden parat. (Foto: Hochsauerlandwasser GmbH)
Star­ker Frost hat einen Trink­was­ser­zäh­ler zum Bers­ten gebracht – damit es nicht so weit kommt, haben die Was­ser­ver­sor­ger im HSK eini­ge Tipps  parat.
(Foto: Hoch­sauer­land­was­ser GmbH)

Arnsberg/Sundern/Hochsauerlandkreis. Lan­ge zeig­te sich die „kal­te Jah­res­zeit“ eher von ihrer son­ni­gen und durch­aus mil­den Sei­te – doch inzwi­schen sind die ers­ten Schnee­flo­cken gefal­len. Höchs­te Zeit, die Trink­was­ser­lei­tun­gen in den „eige­nen vier Wän­den“ auf Frost vor­zu­be­rei­ten, raten die Was­ser­ver­sor­ger im Hoch­sauer­land­kreis – und gleich­zei­tig haben sie eini­ge Tipps parat, damit auf den Frost kein Frust folgt. Denn wenn Was­ser gefriert, dehnt es sich aus – und das kann schnell Lei­tun­gen und Anla­gen­tei­le zum Plat­zen bringen.

Außenleitungen sperren und leeren

Grund­sätz­lich gilt, dass alle Außen­zapf­stel­len sowie Außen­lei­tun­gen, die in unbe­heiz­te Gebäu­de oder Gebäu­de­tei­le füh­ren, abge­sperrt und ent­leert wer­den müs­sen, um Frost­schä­den zu ver­mei­den. Häu­fi­ge Scha­dens­ur­sa­chen sind auch offe­ne Fens­ter und Lüf­tungs­öff­nun­gen, die dafür sor­gen, dass bei län­ger andau­ern­dem Frost auch Lei­tun­gen im Gebäu­de ein­frie­ren oder Was­ser­zäh­ler plat­zen. Daher soll­te die Luft­zu­fuhr in der kal­ten Jah­res­zeit auf das unbe­dingt not­wen­di­ge Maß beschränkt und Zug ver­mie­den wer­den. Man­che Räu­me wie etwa Hei­zungs­kel­ler benö­ti­gen aber eine aus­rei­chen­de Lüf­tung – hier muss selbst­ver­ständ­lich sicher­ge­stellt sein, dass an sol­chen Stel­len stets genü­gend belüf­tet wird.

Auch Zähler dämmen

Vor Frost schützt auch eine gute Wär­me­däm­mung aller Warm- und Kalt­was­ser- sowie Hei­zungs­lei­tun­gen. Auch den Was­ser­zäh­ler kön­nen Haus- und Woh­nungs­be­sit­zer däm­men – zum sechs­jäh­ri­gen Wech­sel muss er aber frei zugäng­lich sein. Die­je­ni­gen Kun­den, die wäh­rend der kal­ten Jah­res­zeit für einen län­ge­ren Zeit­raum ihr Gebäu­de leer ste­hen haben, soll­ten eine zuver­läs­si­ge Per­son um eine regel­mä­ßi­ge – bei star­ken Minus­gra­den mög­lichst täg­li­che – Kon­trol­le der Hei­zungs­an­la­ge bit­ten. Ansons­ten kann es bei Aus­fall der Hei­zungs­an­la­ge zu schwer­wie­gen­den Schä­den im und am Gebäu­de kommen.

An Nebengebäude denken

Beson­ders wich­tig: Nicht nur die Kel­ler, son­dern das gesam­te Gebäu­de bis zum Dach­ge­schoss müs­sen vor Frost geschützt wer­den – und dazu gehö­ren auch Gara­gen und ande­re Neben­ge­bäu­de mit Trink­was­ser- und Hei­zungs­in­stal­la­tio­nen. Indem man Heiz­kör­per auf die nied­rigs­te Stu­fe (zwi­schen Stern und der „Eins“) ein­stellt, ist in den Räu­men in der Regel eine aus­rei­chen­de Min­dest­tem­pe­ra­tur sichergestellt.
Bei wei­te­ren Fra­gen zur The­ma­tik „Schutz der Trink­was­ser-Kun­den­an­la­ge vor Frost­schä­den“ ste­hen allen Inter­es­sier­ten neben den Mit­ar­bei­tern der ört­li­chen Was­ser­ver­sor­gungs­un­ter­neh­men auch sämt­li­che Instal­la­ti­ons­be­trie­be im Hoch­sauer­land­kreis gern zur Verfügung.

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