Frisieren von Mofas: zehn Anzeigen in Sundern

Sun­dern. „In der ver­gan­ge­nen Woche kam es im Bereich der Stadt Sun­dern zu ins­ge­samt zehn Straf­an­zei­gen, an denen jugend­li­che und her­an­wach­sen­de Zwei­rad­fah­rer betei­ligt waren,“ berich­tet Poli­zei­spre­cher Lud­ger Rath. „In fast allen Fäl­len ging es um das Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis durch uner­laub­te tech­ni­sche Ver­än­de­run­gen an den Zwei­rä­dern, das soge­nann­te Fri­sie­ren. Jeder Betei­lig­te muss jetzt mit Maß­nah­men sei­tens der Staats­an­walt­schaft oder der Gerich­te rechnen.“

Geschwindigkeit teils auf das Dreifache erhöht

In allen Fäl­len durf­ten die Her­an­wach­sen­den nur ein Zwei­rad benut­zen, das maxi­mal 25 Stun­den­ki­lo­me­ter schnell fah­ren konn­te, ein­sit­zig war und einen Ver­bren­nungs­mo­tor von höchs­tens 50 Kubik­zen­ti­me­ter Hub­raum hat­te. Dazu reicht eine Prüf­be­schei­ni­gung aus, ein Füh­rer­schein ist nicht erfor­der­lich. „Zumin­dest die Geschwin­dig­keit wur­de aller­dings auf Grund selbst durch­ge­führ­ter Mani­pu­la­tio­nen teil­wei­se um das fast drei­fa­che erhöht. Dies ist in jedem Fall straf­bar,“ so Rath. „Doch nicht nur das Straf­ge­setz­buch muss hier­bei zu Rate gezo­gen wer­den. Das Fri­sie­ren von Mofas und Rol­lern hat eine lan­ge Tra­di­ti­on und zählt zu den typi­schen Jugend­sün­den. Doch kön­nen die Fol­gen für den ertapp­ten Fah­rer äußerst unan­ge­nehm und fol­gen­reich sein. Dies wird in der Regel von den Jugend­li­chen unter­schätzt. Und lei­der manch­mal auch von den Eltern.“

Lange Liste möglicher Folgen

2014.02.06.Logo.PolizeiDer Poli­zei­spre­cher zählt die ein­zel­nen Aspek­te auf:

Ein Jahr Geduld zahlt sich aus

„Alles bedacht, dürf­te es leicht nach­zu­voll­zie­hen sein, dass sich das Fri­sie­ren des Rol­ler oder Mofa im wahrs­ten Sin­ne des Wor­tes nicht lohnt“, so Lud­ger Rath. „Dies gilt beson­ders, wenn man bedenkt, dass man bereits ab einem Alter von 16 Jah­ren, also nur ein Jahr nach dem Min­dest­al­ter für Prüf­be­schei­ni­gun­gen, den Füh­rer­schein der Klas­se M erwer­ben kann, der dann auch zu höhe­ren Geschwin­dig­kei­ten berechtigt.“

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